Du hast einige Dinge richtig erklärt. Bei anderen bin ich nicht einverstanden:
"Bestimmt man die Anzahl Aktien als Divisor, dann scheidet ein anderer Dividend als der des den Aktionären zurechenbaren EK sowohl mathematisch als auch faktisch aus. Insofern ergeben sich durch 3264,3 Mio EUR Aktionärseigenkapital zu 204, Mio Aktien 16 EUR/Aktie als einzig objektiv gültige Grösse."
Weshalb scheidet es mathematisch faktisch aus ? Ich bin im übrigen Mathematiker und würde dafür gerne deine Begründung haben :).
1. Haben in einem Insolvenzfall Hybridzeichner gegenüber Aktionären keinen Vorteil. 2. Wurde von den Hybridzeichnern Kapital eingebracht, mit dem auch für die Aktionäre Mehrwert geschaffen worden ist. Die Aktionäre partizipieren an diesem Kapital. Da aber wie schon in Pkt. 1 dargelegt, für die Hybridzeichner das gleiche Risiko wie für die Aktionäre besteht. Ist es per Definition als Eigenkapital zu werten. Alles andere macht logisch keinen Sinn.
Bei Fremdkapital sieht es anders aus. Dort bestehen Ansprüche, die den Aktionären vorgezogen werden. Bei Hybrid überhaupt nicht. Wenn du das also als Eigenkapital eliminierst, unterstellst du SZ, dass sie das Geld zwar erhalten haben, aber nicht gewinnbringend einsetzen konnten. Denn wenn sie es gewinnbringend einsetzen konnten, fließt das resultierende Ergebnis auch den Aktionären zu.
Man hätte das Ganze auch als KE durchführen können. Der Kurs wäre niedriger und es gäbe mehr Aktien. Das würde aber nichts am Buchwert ändern. Der Unternehmenswert von SZ ist sozusagen in "zwei" "Aktien" (man weiß was ich meine) gesplittet. Einmal die Aktie und ein zweites mal die Hybridanleihe. Bei einer KE wäre alles in einer "Aktie"
Kapital ist Kapital. Woher es kommt interessiert nicht, insofern man die gleichen Insolvenzrisiken hat. |