XETRA-Teilausführung: Gemeinheit! Lest mal:

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neuester Beitrag: 28.04.00 18:14
eröffnet am: 28.04.00 13:45 von: Dauberus Anzahl Beiträge: 24
neuester Beitrag: 28.04.00 18:14 von: wxpeters Leser gesamt: 16831
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28.04.00 13:45

900 Postings, 9132 Tage DauberusXETRA-Teilausführung: Gemeinheit! Lest mal:

Wollte gerade 70 Mühl kaufen. Eben Teilausführung 1 (!!) Stück, restlichen 69 offen. Das kann doch nicht sein, oder??

Mann-o-Mann

Dauberus  

28.04.00 13:47

42 Postings, 9033 Tage ER BEwelche Bank? o.T.

28.04.00 13:50

900 Postings, 9132 Tage DauberusComdirect - kann man sich da beschweren oder keine Chance?? o.T.

28.04.00 13:51

803 Postings, 9246 Tage ruebeDas passiert im elektronischen Handel,

fürchte du kannst nichts dagegen machen, auch wenn es sehr ungewöhnlich ist. Sollte die Bank dir für eine Aktie Mindestgebühren andrehen, solltest du aber Einspruch einlegen.

gruß ruebe  

28.04.00 13:53

207 Postings, 9052 Tage DaxwunderHallo Dauberus! Ich habe etwas weiter unten wg. diesen Problemen ein neues

Posting aufgemacht "Frage an alle wegen Ordergebühren". Sind zwar bisher einige antworten gekommen, aber so richtig befriedigend sind die Antworten auch nicht. Vielleicht solltest du hier dein Problem nochmals anfügen.  

28.04.00 13:54

665 Postings, 9120 Tage lowizardteilausfuehrung ok

hab das auch mal gehabt allerdings mit 7 (!) teilausfuehrungen fuer einen trade! hab das nicht muniert da ich ueber 100% gewinn gemacht habe so dass die kosten relativ gering waren.
muss man wohl als pech abbuchen  

28.04.00 13:59

1995 Postings, 9099 Tage IZRe: XETRA-Teilausführung: Gemeinheit! Lest mal:

mußt du hinnehmen,
kaufe doch lieber in FRA,
da ist mir sowas noch nie passiert.  

28.04.00 14:18

207 Postings, 9052 Tage DaxwunderHi IZ! Wieso muss man denn alles hinnehmen, wie die Banken einen Abzocken!

Soviel ich weis, zahlt ein Broker im Xetra nur seine prozentuale Gebühr. Eine Grundgebühr verlangt ein Broker doch nur, um für den Auftrag die Grundkosten (z.B. Portokosten für die Auftragsbestätigung) zu decken und eine Mindestprovision, um Taschengeldspekulaten abzuschrecken. Wird jetzt aber eine größere Order Teilausgeführt, gibt es überhaupt keinen Grund, die Grundgebühren und Mindestordergebühren mehrmals zu verlangen, sondern normalerweise müsste 1 x die Grundgebühr für jede Order und die Prozentuale Gebühr kassiert werden. Ist letztere kleiner als die Mindestgebühr, dann eben die Mindestgebühr. Die Broker benutzen aber diese Regelung, um doppelt und dreifach zu kassieren. Und das ist doch rechtswidrig, oder? Denn normalerweise gilt immer noch: Ein Auftrag, also ein Preis. Die Börse kassiert schließlich von den Brokern auch nicht doppelt und dreifach, sondern eben nur die prozentualen Ordergebühren.
Und dagegen sollte man was unternehmen! Siehe auch mein Posting weiter unten mit der Überschrift "Frage an alle wegen Ordergebühren".  

28.04.00 14:28

19 Postings, 9072 Tage JeanLucist mir auch schon passiert

und zwar auch bei Comdefekt: von 140 M+S nur 100 ausgeführt und 40 offen im XETRA. Ich hab die 40 dann aber gelöscht, war vielleicht eh besser so.
Ich denke aber nicht, daß die Comdirekt was dafür kann und rein rechtlich können sie Dir auch für eine Aktie die Mindestgebühr berechnen, steht nämlich ausdrücklich in den AGBs, daß so etwas passieren kann.

...take it easy
JeanLuc  

28.04.00 14:51

2729 Postings, 9206 Tage AlpetVerkaufsorder von 100

Mir sind bei einer Verkaufsorder von 100 Stück 97 abgenommen worden.
Natürlich blieben meine 3 (da Order nicht anders aufgegeben) stehen !
Wenn du jetzt gerade zu dem Kurs kaufst, bekommst du eben 3 Stück !
Denke nicht, dass man dafür die Bank haftbar machen kann !
Die kann in dem Fall ja wirklich nichts dafür !  

28.04.00 14:51

207 Postings, 9052 Tage DaxwunderHi jeanluc! Was in den AGB's steht, heißt noch lange nicht, dass es rechtlich so in

Ordnung ist. Die Frage stellt sich doch, ob der Kunde einen Auftrag aufgibt - meinetwegen auch mit einer Aktie - oder ob der Broker aus einen Auftrag von seiner Betrachtungsweise mehrere Aufträge macht. Betrachtet man einen Auftrag, der in mehrere Teilaufträgen ausgeführt wird, wirklich als einen Auftrag, so kann die Grundgebühr nur einmal verrechnet werden.
An den Ordergebühren ändert das ersteinmal nichts, es sei denn, der Auftrag lautet unter den Mindestorderbetrag, so dass die Mindestordergebühr anfällt. Wird also jede Order als ein Auftrag betrachtet, so kann maximal nur einmal die Mindestgebühr anfallen, egal in wieviel Teilaufträgen ausgeführt wird. Der Broker erhält ja schließlich auch seine prozentuale Provision nach der Gesamtsumme.
Rechtlich gesehen heißt das doch immer, der Kunde bezahlt das, was er bestellt. Ein Versandhaus kann z.B. eine Bestelltung in mehreren Teillieferungen ausführen. Hier gibt es aber eindeutige Urteile, dass nicht für jede Teillieferung erneut die Versandkosten verlangt werden dürfen, sondern lediglich nur einmal je Auftrag. Und wo bitteschön ist da ein Unterschied zur Börse. Entscheidend für die Gebühren muss doch sein, was der Kunde bestellt und nicht, was die Börse daraus macht.
Ich für meine Person werde mich beim Verbraucherschutz auf jedenfall einmal nach der rechtlichen Situation erkundigen, da hier am Board anscheinend nur Leute rumhängen, die alles schlucken, was man ihnen vorsetzt.  

28.04.00 15:04

98 Postings, 9000 Tage wog1Re: XETRA-Teilausführung: Gemeinheit! Lest mal:

Hallo Leute! Ich hab mit meiner Bank eine Pauschaljahresgebühr vereinbart und wer den Rest zahlt ist mir total egal. Ich vergleiche die Banken immer mit einem türkischen Bazar. Handeln was das Zeug hergibt, und bis jetzt bin ich damit immer gut gefahren. Ich bin bei meiner Bank sicher nicht der beliebteste Kunde, aber verlieren wollen die mich auch nicht. Das hört sich zwar total antisympathisch an, aber wir haben doch alle nichts zu verschenken, und wer nicht aufmuckt, über den fahren die drüber.

Gruß WOG  

28.04.00 15:09

57 Postings, 9078 Tage DasSamshallo wog,

könntest du genauere Angaben zu deiner Pauschalgebühr machen ?

Danke !  

28.04.00 15:15

98 Postings, 9000 Tage wog1Re: XETRA-Teilausführung: Gemeinheit! Lest mal:

Hallo Dassams. Ich bezahl im Jahr DM 2.500,-- Pauschalgebühren. Da sind aber alle Gebühren inkludiert.

Gruß WOG  

28.04.00 15:19

57 Postings, 9078 Tage DasSamsUnd du kannst...

Handeln was du willst, egal wieviel Teilausführungen oder in welchen Stückzahlen du handelst ?

Bei welcher Bank ?  

28.04.00 15:26

126 Postings, 9001 Tage wxpetersAngebot und Nachfrage!

Hey Daxwunder,

Du kannst die Börse nicht mit einem Versandshaus vergleichen.
Ein Versandshaus bietet Artikel an, die sich in ihrem Bestand befinden (sollten). Die Börse hingegen ist schlicht ein Handelsplatz, wo unzählige Händler ihre Geschäfte abwickeln. Wenn Du 100 Aktien xy kaufen willst, dann hat Deine Bank die Verpflichtung die Order schnellstmöglich an die Börse zu bringen. Sobald dies geschehen ist, liegt die Verantwortung bei dem Broker der jew. Bank. Ob Du deine Aktien dann in einem Stück bekommst, hängt von dem Angebot ab. Du kaufst die Aktien ja nicht von der Börse, sondern von irgendeinem Händler. Wieviele Aktien er dir pro Handel verkauft (oder verkaufen kann) ist seine Sache.

Ich würde zu einem Zeitpunkt kaufen wo ein genügend großes Angebot besteht.
 

28.04.00 15:28

126 Postings, 9001 Tage wxpetersBei welcher Bank bist Du Wog??? o.T.

28.04.00 15:34

98 Postings, 9000 Tage wog1Re: XETRA-Teilausführung: Gemeinheit! Lest mal:

Bei der Erste Bank der Sparkassen AG!

 

28.04.00 15:35

98 Postings, 9000 Tage wog1Re: XETRA-Teilausführung: Gemeinheit! Lest mal:

Egal wie viel ich ordere keinenPfennig mehr. Muß mich kurz verabschieden, die Kunden rufen.

Bis später WOG  

28.04.00 15:43

207 Postings, 9052 Tage Daxwunderhi wxpeters! Deshalb zahle ich für eine Realtimkursversorgung mit den dazugehörigen

Stückzahlen. Dennoch kommt es vor, dass in den paar Sekunde Übertragungsweg die Stückzahlen in der Menge nicht mehr da sind und die Order teilausgeführt wird. Sicher kann man die Börse nicht mit einen Versandhaus vergleichen, aber man muss auch wissen, für welchen Zweck die Mindestgebühren gedacht sind:
Die Grundgebühr, um die Kosten des Brokers zu decken (z.B. Portogebühren für die gesetzlich vorgeschriebene, schriftliche Benachrichtigung) und die Mindestordergebühren, um Taschengeldspekulanten abzuschrecken.
Es ist auch unbestritten, dass je höher die Order ist, um so höher sind die Gebühren, da diese normalerweise prozentual berechnet werden. Aber es ist vollig unnötig (außer bei maßloser Profitgier) die Grundgebühren und Mindesordergebühren bei Teilausführung mehrfach zu berechnen. Die Portogebühren sind z.B. die gleichen, ob auf der Bestätigung 1 oder 10 Posten stehen. Und genau gegen diese Ungerechtigkeit sollte man Sturm laufen.  

28.04.00 16:26

19 Postings, 9072 Tage JeanLucdaxwunder: ich versteh dich ja

Daß das irgendwie unfair ist und daß es einen ganz schön ärgern kann, wenn eine Order nur teilausgeführt wird und man zweimal Grundgebühr zahlen muß, verstehe ich. Ging mir ja nicht anders.
Aber: XETRA ist eben ein elektronisches Handelssystem, bei dem keiner aufpaßt, daß jeder Kunde zufrieden ist, sondern bei dem ein Computer zwischen Angebot und Nachfrage einen Handel abschließt. Daß nicht immer soviel angeboten wie nachgefragt werden kann, ist ja klar, also kann es eben zu einer Teilausführung kommen.
Mit rechtlich meine ich: Du hast unterschrieben, daß Du damit einverstanden bist, die Gebühr bei Teilausführung zweimal zu zahlen. Somit ist die Bank erstmal aus dem Schneider, für die Teilausführung im XETRA kann die Bank ja sowieso nichts.
Du kannst natürlich bei der Verbraucherzentrale nachfragen, aber ich denke da bräuchte es schon ein Urteil gegen Mindestgebühren bei Banken und das wird es wohl erstmal nicht geben, es sei denn, Du gehst vor Gericht und gewinnst.
Also: kein XETRA-Handel machen oder runde Stückzahlen nehmen oder auf große Umsätze achten. Ich wäre auch froh, wenn es keine Mindestgebühren gäbe, aber daran werden wir nichts ändern können, denn dann würden so geringe Stückzahlen gehandelt, daß der Aufwand für die Banken immens wird und das werden die Banken sicher verhindern wollen.

JeanLuc  

28.04.00 16:37

207 Postings, 9052 Tage Daxwunderhi jeanluc! Dass wir uns richtig verstehen, ich habe nichts gegen Mindestgebühren

gerade wegen den von dir o.g. Gründen. Aber es bleibt doch die Betrachtungsweise wie oben bereits aufgeführt. Soviel ich weiß, zahlen die Banken oder Broker an die Börse auch keine Mindestgebühr je Order, sondern nur prozentuale Provisionen nach Umsatz. Also ist die Mehrfachabrechnung der Grundgebühren bei Teilausführung unbegründete Abzocke und darum geht es und um nichts anderes. Die Bank hat bei einer Teilausführung keinerlei Aufwand mehr als bei einer Komplettausführung. Warum dann dafür mehr Gebühren bezahlen?  

28.04.00 17:37

3 Postings, 9135 Tage dionysosRe: XETRA-Teilausführung: Gemeinheit! Lest mal:

Dieser Thread passt mir ja gerade wie faust auf's Auge, weil ich gestern
genau den gleichen Ärger mit einer Order in Düsseldorf hatte. Die
Gesamtorder wurde nur zum Bruchteil und das in 3 Teilausführungen abgewickelt. Die erhaltenen Aktien sind damit um 18% teurer gegenüber einer
Order zum höchsten gehandelten Kurs an diesem Tag.
Die nette Dame bei Consors hatte natürlich völliges Verständnis für meinen
Ärger - aber laut Geschäftsbedingungen wäre alles rechtens. Der Makler hätte
das Recht zur Teilausführung und Ihnen (CONSORS) würde damit auch zusätzliche Kosten entstehen (ohne mir diese benennen zu können).

Habe anschließend die verbleibende Order gestrichen.

Würde aber gerne gegen diese Ungerechtigkeit weiter vorgehen.

Daxwunder, du meinst der Verbraucherschutz wäre als erstes der richtige
Ansprechpartner? Ich werde es nächste Woche bei denen Versuchen. Wenn
etwas Verwertbares dabei herauskommt, melde ich mich.


     

28.04.00 18:14

126 Postings, 9001 Tage wxpetersT-Online Teilausführungen :

Ich habe hier im Board vor ein paar Tagen etwas von Kurspflege bzgl. T-Online gelesen. Wenn ich das Prinzip der Kurspflege richtig verstanden habe (kannte ich bis vor kurzem noch nicht) handeln die Banken die Aktien zu vorher abgesprochenen Kursen untereinander (andere kommen dafür ins Gefängnis!). Zur Absicherung des Kurses direkt nach dem Börsengang ist das ja auch vollkommen in Ordnung. Aber wenn man sich die Times&Sales anschaut so kommt der Verdacht auf, daß die Banken gezielt in sehr kleinen Mengen
an die "normale Tradinsociety" verkaufen (Wenn das die Banken sind). Wenn die Banken es sind, die diese 25 - 30 Stüchzahlen verkaufen ist das nartürlich höchst profitabel für sie; Kursgewinne sowieso und die Gebühren häufen sich.

Wie lange hält das mit der Kurspflege an ???
Sind die Ordergrößen mit jew. Kursen der Öffentlichkeit zugänglich?
Dürfen die Banken aus Profitgründen kleine Mengen verkaufen, obwohl sie die Gesamtmenge liefern könnten? (Durch Absprache mit den anderen machen sie sowieso Gewinne) Außerdem Kurspflege besteht damit Aktie nicht in Keller geht ---> also Stützungskäufe, keine Gebührenzockerei
Obwohl ich es noch nie beobachtet habe, daß nur 25 - 40 nachgefragt werden,
finden überdurchschnittlich viele Handel in dieser Größenordnung statt!
(Äußerst suspekt)

Bitte um Eure Meinungen  

Schönes Wochenende*  

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