CPU Softwarehouse AG: Bezugsangebot an die Aktionäre der CPU Softwarehouse Aktiengesellschaft zum Bezug von bis zu 2.021.462 neuen Aktien
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der CPU Softwarehouse (Nachrichten) und stellt daher kein öffentliches Angebot von Aktien dar.
CPU Softwarehouse Aktiengesellschaft Augsburg - ISIN DE0005454300- Bezugsangebot an die Aktionäre der CPU Softwarehouse Aktiengesellschaft zum Bezug von bis zu 2.021.462 neuen Aktien Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der CPU Softwarehouse Aktiengesellschaft ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. August 2005 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Inhaberstückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 4.087.907,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Vorstehende Ermächtigung wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. August 2000 beschlossen und am 13. November 2000 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Nach teilweiser Ausnutzung besteht das Genehmigte Kapital derzeit noch in Höhe von EUR 2.156.411,00.
Unter weiterer Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung hat der Vorstand am 25. Mai 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 30. Mai 2005 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 10.107.310,00 um bis zu EUR 2.021.462,00 auf bis zu EUR 12.128.772,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 2.021.462 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2005 gewinnberechtigt und sind mit der ISIN DE000A0EPUN9 gekennzeichnet. Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die VEM Aktienbank AG, München, zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zugelassen wird mit der Verpflichtung, sie den Aktionären im Verhältnis 5 : 1 zu einem Preis von EUR 1,00 je Aktie zum Bezug anzubieten.
Zeichnungsgarantie
Ein Investor hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, 300.000 aus der Kapitalerhöhung neu entstehende Aktien zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie zu zeichnen, soweit diese nicht im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts von den Aktionären übernommen werden.
Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende
Bezugsangebot der VEM Aktienbank AG, München, bekannt:
Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit
vom 2. bis 16. Juni 2005 (einschließlich) bei der für die VEM Aktienbank AG als Abwicklungsstelle tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.
Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung zu erteilen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 5 : 1 kann auf jeweils fünf alte Aktien eine neue Aktie zum Preis von EUR 1,00 bezogen werden. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer Anmeldung bis spätestens 16. Juni 2005 bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstr. 35, 73033 Göppingen, Fax: 07161/969317, aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 1,00 je neue Aktie ebenfalls bis spätestens zum 16. Juni 2005 auf folgendes Konto der VEM Aktienbank AG zu zahlen:
VEM Aktienbank AG, Sonderkonto CPU, Verwendungszweck " Kapitalerhöhung" , Konto Nr. 4906, BLZ 61030000, Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen.
Für den Bezug wird die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf des 1. Juni 2005. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A0EPUP4) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Die Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Martin AG ist bereit, den Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären nach Möglichkeit zu vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Als Bezugsrechtsnachweis für die neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 6041 der Bankhaus Gebr. Martin AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der VEM Aktienbank AG gutgeschrieben ist.
Für den Fall, dass nicht alle neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, ist die VEM Aktienbank AG verpflichtet, den Aktionären, die hierzu ein verbindliches Kaufangebot abgeben, aus dem verbleibenden Bestand weitere neue Aktien anzubieten.
Jeder Aktionär kann über den auf seinen Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 5 : 1 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder abgeben. Die maximale Gesamtzahl der hierdurch zu beziehenden neuen Aktien errechnet sich aus den bis zu Stück 2.021.462 neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung abzüglich der auf seinen Bestand entfallenden Bezugsaktien. Aktionäre, die über ihre Bezugsrechtsquote hinaus weitere Aktien zum Bezugspreis beziehen möchten, können ihren verbindlichen Bezugsauftrag innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank der Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Martin AG übermitteln. Dabei bitten wir die Aktionäre, die über ihren Bestand hinaus weitere Aktien beziehen wollen, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen.
Des Weiteren wird die VEM Aktienbank AG es unternehmen, nicht im Rahmen des Bezugsangebotes von den Aktionären gezeichnete Aktien im Wege der Privatplatzierung an ausgewählte Investoren zu platzieren.
Genügen die nach Ausübung der gesetzlichen mittelbaren Bezugsrechte verbleibenden Aktien nicht zur Bedienung aller über den Bestand hinaus gehenden Zeichnungswünsche, erfolgt eine Zuteilung durch den Vorstand der Gesellschaft. Hierbei werden alle Aktionäre gleich behandelt, § 53a AktG.
Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die erworbenen neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber eingebucht.
Die Lieferung der neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, Girosammelverwahrung und Zulassung der neuen Aktien, nicht jedoch vor der 22. KW. Da die neuen Aktien erst ab 1.1.2005 gewinnberechtigt sind, erhalten sie bis zur Gleichstellung mit den übrigen Aktien der Gesellschaft die ISIN DE000A0EPUN9.
Sollten vor Einbuchung der neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von neuen Aktien erfüllen zu können.
Augsburg, im Juni 2005
CPU Softwarehouse Aktiengesellschaft
Der Vorstand
|