GEZ- muß man zahlen ?

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neuester Beitrag: 13.07.14 16:53
eröffnet am: 05.09.06 20:59 von: Juto Anzahl Beiträge: 155
neuester Beitrag: 13.07.14 16:53 von: ex nur ich Leser gesamt: 49818
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05.09.06 20:59
43

36328 Postings, 6890 Tage JutoGEZ- muß man zahlen ?

Heute erzählte mir mein Kollege, dass er keine GEZ- Gebühren zahlt.
Das würden nur Bekloppte machen..
Ich erwiderte, dass man dazu verpflichtet ist, notfalls dürfen entsprechende Bedienstete die wohnung betreten und prüfen, ob man Fernseher und Radio besitzt.
Er widersprach und meinte, dass sei nur Angstmacherei und die Allgemeinheit wäre nicht aufgeklärt. Kein Mensch auf dieser Welt hätte diesbezüglich das Recht, in einer Wohnung rumzuspionieren, sollte es doch passieren, wäre es Hausfriedensbruch. Wer GEZ- Gebühren bezahlt, sei selbst Schuld.
Habt Ihr Erfahrungen damit ?
Hat mein Kollege Recht?
Ich würde mir ehrlich gesagt, die Kohle auch sparen, habe aber kein Bock auf Theater...
Schon mal im voraus danke für die Anregungen, Gruss,Juto  
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129 Postings ausgeblendet.

18.09.07 20:00
1

2 Postings, 6058 Tage Anuschkadanke

ja wie gesagt er will sich morgen nochmal melden. ich weiß nur in solchen sachen bin ich ein schissie:-) ich lüge ja keinen an. Ich habe ihm gesagt wir haben 2 TV und meine mam und schwetser zahlen nur er hat drauf getochert ob iuch nen eigenen habe und da ich halt bei meienr schwetser mit gucke habe ich ja gesgat.. da sie ja nie zu Hause ist. aber der fernseher für dies haus angemeldet ist. danke für deien antwort  

12.05.09 10:33
2

468 Postings, 8116 Tage blacktraderkleine Tips zur GEZ-Ersparnis

Tip1
Am besten kein eigenes Auto anmelden.
(auf Verwandschaft zulassen, Großeltern, Eltern...)
Denn mit den Autoradios nehmen die Herren Fahnder es sehr genau!

Wenn doch, dann wenigstens nach jeder Autofahrt mit einer
Pappe u Klebeband o.ä. abdecken (dauert ja keine 5min.)
(welche auch durch ruckeln am Auto, das Radio noch abdeckt!!! - Diese Nummer
hat meinen Nachbarn 1300Euren gekostet!)
Renault-Fahrer haben dieses Problem nicht da sie eine Plastikklappe haben
welche die Sicht aufs Radio verbirgt.

Tip2
Wenn sie klingeln geben sie sich meist nicht als Fahnder zu erkennen!
Sondern kommen mit solchen Sprüchen wie:
"Haben Sie vielleicht Interesse an einer Fernsehzeitung, Abo etc.?"
Falsche und !sehr teure! Antwort:
"Nein, ich wir haben schon eine, vielen Dank."
Damit haben sie zugegeben, das Sie Radio- und TV-Empfang betreiben!
Richtige Antwort:
"Nein, ich/wir haben kein Radio und TV-Gerät!"

Tip3
Die Fahnder dürfen nur die Einwohnerämter /Meldeämter checken.
Sie dürfen Ihre Nachbarn befragen.
(Hierzu muß der Nachbar aber erstmal öffnen und gewillt sein
eine Auskunft zu geben, was meist in dem Satz endet:
"Weiß ich nicht, hab ich keine Ahnung"

Tip4
Was der Fahnder NICHT darf:
Er darf NICHT, Ihren Vermieter um Auskunft fragen, auch nicht zulässig wie lang sie
bei Ihm Mieter sind! (vor Gericht nicht zulässig)
Er darf NICHT bei Ihrem Kabelanbieter/Internetprovider vorsprechen!
Er darf NICHT Ihr Grundstück/Wohnung betreten ohne Ihre AUSDRUECKLICHE Zustimmung
(Hausfriedensbruch)!
Ich kenne noch keinen Fall, wo ein Richter eine Hausdurchsuchung wegen
dem dringenden Tatverdacht zur mutwilligen Hinterziehung von GEZ-Gebuehren
zugestimmt hat ;-)
Er darf nicht Ihre Eltern/nahe Angehörige nicht als Zeuge (plus Aussage) vernehmen.
(Macht er aber sowieso nicht durch die Befangenheitsklausel!)

Tip 5
Die GEZ Gebuehren sind Ihnen immernoch zu hoch???
Sie suchen 'nen Job?
GEZ-Fahnder arbeiten ausschließlich NUR auf Provisionsbasis!
Aber wer fleißig Adressen sammelt, kann im Monat zw. 5000-8000EURO
als Fahnder verdienen ;-)


In diesem Sinne auf einen schoenen naechsten ZDF-Fernsehgarten!!!
bt  

12.05.09 10:41

468 Postings, 8116 Tage blacktradernochwas zum Jobangebot ;-)

Eingeschlagen Zähne
sowie erhöhter
Krankenversicherungsbeitrag eingeschlossen!
bt  

12.05.09 10:52
3

22640 Postings, 6870 Tage luthienGEZ?

Muss man sich da anmelden?

Dachte das ist freiwillig...
-----------
Herr End schrieb am 28.10.2008:
Wenn Bremen nicht gegen Leverkusen gewinnt, stell ich mich 2009 als Fußschemel für Tick, Trick & Track zur Verfügung :-p

12.05.09 10:58
1

468 Postings, 8116 Tage blacktraderGebühren

Der Durchschnittshaushalt hat in Deutschland
meist nur ein Radio und einen Fernseher angemeldet.

heißt also im Jahresquartal (im Moment) fuer den
Fernseher plus Radio: 53,94EUR          
Sind im Jahr an Gebuehren 215, 76EUR

Sind in 10Jahren 2157,60EUR ohne Erhoehung!

Kopf einschalten, sag ich da nur!

hier dazu auch der Link:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index_ger.html

bt  

12.05.09 11:02
1

2393 Postings, 5806 Tage diclofenacNützlicher link:

http://www.gez-abschaffen.de/
-----------
http://www.woschod.de/wp-content/uploads/2008/03/1183.thumbnail.jpg

Vorsicht! Dieses posting könnte von Immobilienhai als verfassungsfeindlich eingestuft werden!

12.05.09 11:07
2

468 Postings, 8116 Tage blacktraderGebuehreneinnahmen

Ne tolle Grafik zu den Gebuehreneinnahmen der GEZ
habe ich auf der Seite auch noch gefunden

Echt der Hammer, tss
In Worten: siebenmilliardendreihundertmillionen Euro an Einnahmen
allein im Jahr 2007!!!

Da musste ARD und Co. uns doch eigentlich alles und immer Live
zeigen?

BuLi musste parrallel zur NBA Übertragung laufen sowie auf'n NDR
der neueste Bond ohne Werbung ;-)

Alle privaten Sender dueften nur noch Banana Joe oder andere
Bud Spencer Klassiker bringen...
Also immerschoen Kopf einschalten!

dazu der Link...
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehreneinzug/index_ger.html  

12.05.09 11:26
2

468 Postings, 8116 Tage blacktraderTip 6

Der Fahnder darf natuerlich auch nicht die eigenen Kinder befragen
die sich grad REIN ZUFAELLIG im Treppenhaus oder auf dem
Grundstück befinden.
(Ist vor keinem Richter der Welt zulässig!)
Vieles ist halt nur Einschuechterei.

Also nicht einschuechtern lassen!

bt  

20.11.09 13:56
22

547 Postings, 5579 Tage MintGEZ für gewerblich genutzte neuartige Rundfunkg.:

GEZ-Gebührenpflicht für gewerblich genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte:

Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind nach Ausfassung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) solche Geräte anzusehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie. Darunter fallen neben PCs und Notebook auch PDA’s und UMTS oder WLAN-fähige Handys.
(Quelle: http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/index_ger.html).
PCs mit einer Radio- oder TV-Karte sind bereits als herkömmliche Rundfunkgeräte gebührenpflichtig.
Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag benennt als Beispiel lediglich „Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können“(§ 5 Abs. 3 RGebStV).

Eine juristische kontrovers diskutierte Frage ist, ob rein gewerblich genutzte PCs, allein wegen der Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen über das Internet, der Gebührenpflicht unterliegen. Zahlreiche erstinstanzliche Gerichte haben für die Nutzung eines PCs im nicht privaten Bereich die Gebührenpflicht generell verneint (z.B. VG Münster, Urteil v. 26.09.08, Az. 7 K 1473/07; VG Wiesbaden, Urteil v. 19.11.08, Az. 5 K 243/08; VG Stuttgart, Urteil v. 29.04.09, Az. 3 K 4387/08 u.a.) Der Besitzer eines gewerblichen PC halte diesen, anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten, typischerweise nicht zum Empfang von Sendungen bereit (§ 1 Abs. 2 RGebStV). Das Abstellen auf die bloße Möglichkeit der Nutzung, ggf. auch ohne weitere technische Ausstattung, widerspreche dem Grundsatz der Gebührengerechtigkeit. Die meisten Berufungsgerichte teilen diese Auffassung jedoch nicht (BayVGH, Urteil v. 19.05.09, Az. 7 B 08.2922; OVG NRW, Urteil v. 01.06.09, Az. 8 A 732/09).

Rechtlich greifbarer sind die gesetzlichen Ausnahmetatbestände. Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV sind neuartige Rundfunkempfangsgeräte gebührenfrei, soweit sie ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstück zuzuordnen sind und die dort bereit gehaltenen anderen (herkömmlichen) Rundfunkempfangsgeräte bei der GEZ angemeldet sind. Befreit ist demnach ein gewerblicher PC, wenn ein Autoradio im geschäftlich genutzten Kfz angemeldet und dem Standortgrundstück zugeordnet wurde.

Anders als die GEZ, sind einige Gerichte (z.B. VG Arnsberg, Urteil v. 07.04.09, Az. 11 K 1273/08; VG Stuttgart, Urteil v. 29.04.09, Az. 3 K 4387/08,) der Auffassung, Gebührenfreiheit besteht auch dann, wenn der gewerblich genutzte PC in der privaten Wohnung steht. Allerdings sollte der Inhaber des neuartigen Rundfunkempfangsgeräts selbst ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet haben. So soll es nicht ausreichen, wenn andere, z.B. der Gesellschafter, nicht aber die Gesellschaft, mit einem herkömmlichen Gerät angemeldet sind (vgl. VG Ansbach, Urteil v. 27.08.09, Az. AN 5 K 08.01589; VG Würzburg, Urteil v. 27.01.09, Az. W 1 K 08.1886).
Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte nur eine Rundfunkgebühr zu entrichten.

03.01.10 19:33

36328 Postings, 6890 Tage Jutoneues dazu:

quelle: www.derwesten.de


: FDP will bisherige Rundfunkgebühr abschaffen
Nachrichten, 03.01.2010, DerWesten



Hamburg. Die FDP will den GEZ-Gebühren an den Kragen: Diese will die Partei abschaffen und durch eine personenbezogene Medienabgabe ersetzen. Zahlen soll jeder Erwachsene mit eigenem Einkommen, eingezogen werden soll die Medienabgabe von den Finanzämtern und bei zehn Euro im Monat liegen.

Die FDP will die Rundfunkgebühr durch eine allgemeine, personenbezogene Medienabgabe ersetzen. Diese solle «bei etwa zehn Euro pro Monat liegen und damit deutlich niedriger sein als die derzeitige Rundfunkgebühr» von 17,98 Euro, schreibt der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, im «Hamburger Abendblatt». Zahlen soll sie jeder Erwachsene mit eigenem Einkommen, eingezogen werden soll sie von den Finanzämtern.

«Die GEZ-Bürokratie wird damit überflüssig», schreibt Müller-Sönksen. Bei der Abgabe handele es sich aber nicht um eine Steuer, da sie zweckgebunden sei: «Sie darf ausschließlich zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet werden.»

In der «Rheinpfalz am Sonntag» mahnte Müller-Sönksen ein schnelles Vorgehen an: Schon 2010 sollten nicht mehr die Geräte ausschlaggebend für die Erhebung der Gebühr sein. Er appellierte an die Ministerpräsidenten, auf sporadische Gebührenerhöhungen zugunsten einer zukunftsfesten Lösung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verzichten. Bereits im Juni sollten sie eine solche Strukturreform auf die Tagesordnung ihrer geplanten Sitzung setzen und bis Jahresende ein neues Modell vorstellen.

Die aktuelle Debatte um gebührenfinanzierte Nachrichten für Smartphones zeige, «wie die rasante technische Entwicklung unserem deutschen System des Gebühreneinzugs davon geeilt ist», erklärte Müller-Sönksen. Die neue Abgabe sei praktikabler als der «Wirrwarr durch undurchsichtige neue Gebührenpflichten mit jeder neuen Gerätegeneration». Die bisherige Regelung stamme aus dem «Jurassic-Park der Mediennutzung» und brauche dringend eine Anpassung. (apd)  

03.01.10 20:08

214 Postings, 5350 Tage BesserverdienerKeine gute Idee,

denn bei 10 Euro pro Kopf würden die Einnahmen eher steigen, während die Arbeit der Gebührenerhebung an die Finanzämter abgegeben wird. Ich seh nicht ein, warum man diese Typen weiter füttern und gleichzeitig von Arbeit entlasten soll.

Wie ein angeblich Liberaler auf so eine Idee kommen kann, ist mir schleierhaft.  

03.01.10 20:10

36328 Postings, 6890 Tage Jutostimmt,

die überschrift liess hoffen,
aber jeder erwachsene 10€ ?
dann haben sie uns wieder gekriegt .

ich hätte der fdp ne chance gegeben,
aber leider null punkte!  

03.01.10 20:18

214 Postings, 5350 Tage BesserverdienerVor allem

hast du keine Chance mehr, die Abgabe zu vermeiden, auch wenn du gar keinen Fernseher/Radio hast, das ist nicht gerade liberal.  

21.05.12 12:06
1

1 Posting, 4351 Tage albert4uFrage

Hallo !!
ich bin neuer in Deutschland. ich miete eine neue Wohnung. Ich bekam einen Brief von GEZ. da steht, dass ich mich anmelden und zahlen muss.
Ich wohne mit meiner Frau und jeder von uns hat einen Laptop, DSL-internet ( Kabeldeutschland) und 1 TV aber ich benutze es nicht.
soll ich alles schreiben und zahlen oder nicht?
Vielen dank  

21.05.12 12:09
3

4048 Postings, 7332 Tage HeimatloserSchreib denen, dass Du schon seit 20 Jahren

schwarz siehst und das auch nicht ändern wirst. Das wird witzig.  

21.05.12 12:16

139199 Postings, 8942 Tage seltsamdies ist keine Rechtsberatung,

nur ein Enthaarungsgericht: (sorry, falls Dein Deutsch nicht so gut ist...) jetzt richtig ernsthaft:
ich bekomme regelmäßig einmal im Jahr drei Schreiben, seit wohl 6 Jahren, -
so lange nur Papier, bleibt das Geld bei mir... ab 2013 zahlste eh...  

21.05.12 12:19
1

139199 Postings, 8942 Tage seltsam@Heimatloser

für wen wird das witzig....??  

21.05.12 12:24
2

7204 Postings, 7298 Tage Crossboy@144: Wir Deutsche sind ja weltberühmt...

für unseren subtilen Humor.

Und glaub mir; die allergrößten Spaßvögel sitzen bei der GEZ.

Schreib denen einfach, Du hättest im Moment nicht so viel Geld
übrig und müsstest Dich erst einleben. Das klappt schon,
die sind echt easy...;-)  

21.05.12 16:44
2

4048 Postings, 7332 Tage Heimatloser@seltsam

Für albert. Weil: Die GEZ wird dann einen Hirsch losschicken, der eine genaue Kalkulation aufmacht, was in 20 Jahren an Gebühren aufgelaufen ist. Dann macht albert sich einen Spaß mit dem Vogel. Und wenn es zu eskalieren droht, dann sagt er ihm, dass er gerade erst nach Deutschland gezogen ist und kein TV und Radio besitzt.

 

21.05.12 17:02

139199 Postings, 8942 Tage seltsamok, @Heimatloser

die GEZ ist mir ein Dorn im...
deswegen versteh ich Scherze damit gar ni...  

30.06.14 18:42
1

437 Postings, 3581 Tage säääherjup

30.06.14 18:49

29684 Postings, 4919 Tage finalegenau Sonny

GEZ Gebühren braucht niemand zahlen.  

30.06.14 18:50

4721 Postings, 3583 Tage Astragalaxia1wie, is das aufm dorf so?

30.06.14 18:57
1

29684 Postings, 4919 Tage finalegibt demnächst einen extra Thread

13.07.14 16:53
5

27398 Postings, 4565 Tage ex nur ichPetition

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