eine weile selbstständig und es ist tatsächlich so, wie es canis schrieb : als gewerbetreibender gibt es eine einnahme/ überschussverrechnung am ende eines wirtschaftsjahres und eine vierteljährliche umsatzsteuervorauszahlung, wenn die ausgaben höher sind ist man eben im minus und bekommt steuern sowohl bei ekst wie ust zurückerstattet. bis zu einer grenze von 17500 euro ist man von der umastzsteuer befreit aber man hat auch nicht die möglichkeit , vorausgezahlte ust/ mwst zurückerstattet zu bekommen und kann keine rechnungen schreiben, in denen die steuer separat aufgeführt wird.
bei ebay ist alles nur solange vom finanzamt als privatverkauf toleriert wie es nicht regelmäßig geschieht, kein wirtschaftliches interesse dahintersteht und eine bestimmte höhe nicht überschreitet . da wird man schnell gewebetreibender eingestuft. |