22.12.2011
WCM AG wird 2012 operatives Geschäft wiederaufnehmen Ende 2010 wurde die Insolvenz der WCM AG aufgehoben und das so genannte Insolvenzplanverfahren gerichtlich beschlossen. Dieser Vorgang ist für eine börsennotierte Aktiengesellschaft in Deutschland einmalig, weil damit die Möglichkeit eröffnet wird, die in der Gesellschaft vorhandenen Werte durch Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit zu erhalten.
Hierbei geht es vor allem darum, die „Assets“ der WCM AG durch Kapitalmaßnahmen zu „heben“, um die Werthaltigkeit der WCM AG auszuschöpfen. Das werthaltigste „Asset“ der Gesellschaft ist zweifellos der erhebliche Verlustvortrag von ca. 280 Millionen Euro sowohl bezüglich Gewerbe- als auch Körperschaftssteuer. Dieser unterscheidet sich von „gewöhnlichen“ Verlustvorträgen dadurch, dass dieser von den Finanzbehörden verbrieft ist und keiner weiteren Überprüfung bedarf. Weitere wichtige „Assets“ der WCM AG sind die Börsennotierung an 7 Börsenplätzen und die Schuldenfreiheit der Gesellschaft; es existieren keinerlei Bankverbindlichkeiten oder sonstige Altlasten.
Eine schuldenfreie, börsennotierte Gesellschaft wie die WCM AG mit ihren erheblichen Verlustvorträgen ist für Investoren eine ideale Plattform zur Optimierung der geschäftlichen Aktivitäten. Die WCM AG als Beteiligungsgesellschaft unterliegt keinen branchenabhängigen gesetzlichen Beschränkungen. Zwar hat der Gesetzgeber die Verwertung von Verlustvorträgen durch § 8c KStG erschwert, indem er Investoren nur einen Einstieg von 25% bis maximal bis zu 50% ermöglicht, andernfalls der Verlustvortrag geschmälert resp. gänzlich wegfällt. Jedoch können bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben entsprechende juristische Regelungen getroffen werden, die eine Verwertung der Verlustvorträge gewährleisten.
Im Jahr 2011 ist es der Verwaltung gelungen, für die vorgenannten Probleme Lösungswege zu finden, die in 2012 zum Erfolg führen werden.
Nachdem die KPMG im November 2011 auch den Jahresabschluss 2010 testiert und der Aufsichtsrat ihn im Dezember 2011gebilligt hat, sind jetzt die wesentlichen Voraussetzungen für einen Neustart der WCM AG gegeben.
Die „Assets“ der WCM AG können nur dann zur „Wertschöpfung“ führen, wenn die Hauptversammlung die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit nach § 274 AktG beschließt. Vorstand und Aufsichtsrat werden in der kommenden Hauptversammlung 2012 den Aktionären ein entsprechendes Konzept präsentieren. Der Aufsichtsrat der WCM AG wird in seiner nächsten Sitzung im Januar 2012 die weitere Vorgehensweise beschließen und den Termin und die Tagesordnung der HV 2012 festlegen. |