werter tbhomy, ich möchte nicht respekttierlich rüberkommen, aber lerne erst mal selber lesen, bevor Du Andere belehren tust.
Mit #2492 hat uns Kollege Minninger freundlicherweise folgende Mitteilung offeriert :
München (pta036/05.03.2018/17:35) - Mit Schreiben vom 23.02.2018, eingegangen am 28.02.2018 teilte das Amtsgericht München - Registergericht mit, dass es die, vom Aufsichtsratsvositzenden, mitgeteilten Vermögenswerte der WKM Terrain- und Beteiligungs AG i.L soweit akzeptiert, dass die WKM Terrain- und Beteiligungs AG i. L. nicht vermögenslos ist und daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Löschung der Gesellschaft nicht vorgenommen wird.
Und da steht u.a. drin : soweit akzeptiert, dass die WKM Terrain- und Beteiligungs AG i. L. nicht vermögenslos ist
Deine Frage nun : Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Insolvenzverwatler während der gesamten Verfahrensdauer größere Beträge in seiner Insovlenztabelle vergessen oder übersehen hat, oder ?
ist voll daneben und unsinnig, und verwirrt lediglich.
Außerdem ist sie sehr lustig, denn was ist ein Insolvenzverwtler und eine Insovlentabelle ???
Leider kann man diese Mitteilung nirgends mehr finden, außer eben hier, dank Minninger. Bitte Einlesen tbhomy und nochmal ÜBERLEGEN |