die DB muss nicht pleite gehen um Bail-in auszulösen
Ob Sie als Gläubiger von der Abwicklungsmaßnahme des Bail-in betroffen sind, hängt von der Reichweite der angeordneten Maßnahme und davon ab,in welcher Klasse Ihr Finanzinstrument oder Forderung einzuordnen ist. Im Rahmen eines Bail-in werden Finanzinstrumente und Forderungen in verschiedene Klassen eingeteilt und nach einer gesetzlichen Rangfolge zu Haftung herangezogen (sog.Haftungskaskade). Für die Anteilseigner und Gläubiger gelten folgende Prinzipien: Erst wenn eine Klasse von Verbindlichkeiten komplett herangezogen wurde und dies nicht genügt, um Verluste ausreichend zu Stabilisierung der Bank zu kompensieren, kann die in der Haftungskaskade folgende Klasse von Verbindlichkeiten herabgeschrieben oder umgewandelt werden. In der Haftungskaskade einer in Deutschland ansässigen Bank sind ab dem 1.Januar 2017 folgende Klassen zu unterscheiden. (1) Zunächst betreffen die Abwicklungsmaßnahmen das harte Kernkapital und somit die Anteilsinhaber der Bank(also Inhaber von Aktien und sonstigen Gesellschaftsanteilen) (2)Danach werden die Gläubiger des zusätzlichen Kernkapitals in Anspruch genommen. (3)Hierauf folgt die Heranziehung des Ergänzungskapitals
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