bezogen. Es gilt denen, die KTzG öffentlich kriminell bezeichnen - gilt auch für Internet.
Bektl. darf ein Täter erst nach Verurteilung als kriminell (=Verbrecher) tituliert werden. Jedoch hat bis heute kein Gericht den Freiherrn derart verurteilt; weil es nichts zu verurteilen gab!
Demnach stellt die Verleumdung (= üble Nachrede mit Rufschädigung) eine Straftat dar. Dieser sind sich Viele nicht bewusst, weil sie glauben, im Schatten von linken Medien auf der sicheren Seite zu sein. Juristisch ist KTzG weder ein Betrüger noch ein Lügner oder Dieb.
Jedenfalls finde ich es charakterlos, wenn sich Leute (auch hier) über eine Person diffamierend hermachen, ohne diese Person selbst zu kennen, ohne die Tatsachen genau zu wissen, nur weil sich mit den Wölfen so schön heulen lässt.
Käme es auf einen persönlichen Einsatz an, würden sich wohl alle in die Hosen scheissen! |