Steinhoff International Holdings N.V .: AKTUALISIERUNG DER STEINHOFF LENDER CONSENT REQUEST DGAP-News: Steinhoff International Holdings N.V. / Schlüsselwort (e): Verschiedenes 04.11.2020 / 15:10 Der Emittent ist allein für den Inhalt dieser Ankündigung verantwortlich. UPDATE AUF STEINHOFF LENDER CONSENT REQUEST
Nach den Ankündigungen vom 27. Juli 2020 (die "Juli-Ankündigung") und dem 9. Oktober 2020 (die "Oktober-Ankündigung") von Steinhoff International Holdings NV ("SIHNV" und zusammen mit seinen Tochtergesellschaften "Steinhoff") in Bezug auf die Vorschlag zur Beilegung verschiedener Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche gegen Steinhoff (der "vorgeschlagene Vergleich") und Einleitung eines Zustimmungsantrags, um die formelle Unterstützung der Finanzgläubiger von Steinhoff zu den Bedingungen des vorgeschlagenen Vergleichs (der "Einverständniserklärung"), Steinhoff, zu erhalten freut sich bekannt zu geben, dass es von seinen Finanzgläubigern überwältigende Unterstützung in Bezug auf den vorgeschlagenen Vergleich erhalten hat.
Als Reaktion auf den Zustimmungsantrag gab es eine sehr hohe Stimmenbeteiligung, und alle Gläubiger, die stimmten, gaben ihre Zustimmung, mit Ausnahme nur einer Institution.
Steinhoff stellt fest, dass das einzige abweichende Institut mit einem Unternehmen verbunden ist, das derzeit mit Steinhoff in Bezug auf die Bestimmungen des vorgeschlagenen Vergleichs in einen Streit verwickelt ist.
Nach der Anwendung der "Schlummer" -Mechanik für nicht reagierende Kreditgeber erhielt Steinhoff einstimmige Unterstützung von Kreditgebern in den Einrichtungen "Hemisphere" und "SEAG", mit Ausnahme der "SEAG Facility A2 Creditors", bei denen Steinhoff die Unterstützung von 93% erhielt nach Wert. Für die "SFH" -Anlagen erhielt Steinhoff eine Unterstützung zwischen 94% und 96% nach Wert.
Die endgültigen Abstimmungen in Bezug auf den Zustimmungsantrag lauten wie folgt:
Kreditgebergruppierungen Genehmigungsstufen Ablehnungsstufen Genehmigungsstufen nach "Snooze" SFH 21/22 88,21% Verpflichtungen insgesamt
88,31% Fazilität A1 3,78% Verpflichtungen insgesamt
3,70% Fazilität A1 95,89% Verpflichtungen insgesamt
95,98% Fazilität A1 SFH 23 86,40% Gesamtzusagen
86,36% Fazilität A2 5,16% Gesamtzusagen
5,17% Fazilität A2 94,3% Gesamtzusagen
94,35% Fazilität A2 SEAG First Lien 88,79% Verpflichtungen insgesamt
88,94% Fazilität A1 0% Verpflichtungen insgesamt
0% Fazilität A1 100% Gesamtverpflichtungen
100% Einrichtung A1 SEAG Second Lien 90,40% Gesamtverpflichtungen
88,57% Fazilität A2 5,50% Gesamtzusagen
6,60% Fazilität A2 94% Gesamtzusagen
93% Einrichtung A2 Hemisphäre 96,79% Gesamtverpflichtungen 0% Gesamtverpflichtungen 100% Gesamtverpflichtungen Aufgrund der überwältigenden Unterstützung seiner Finanzgläubiger hat Steinhoff von seinen Gläubigern die erforderliche Zustimmung zu allen relevanten Finanzinstrumenten erhalten, mit Ausnahme des von SIHNV zugunsten von Lucid geschaffenen "(SEAG) Contingent Payment Undertaking" Trustee Services Limited und Lucid Agency Services Limited vom 12. August 2019 (die "SEAG-CPU"), für die die Unterstützung von 100% der stimmberechtigten Gläubiger erforderlich war. Aufgrund der einzigen abweichenden Institution, die gegen den Zustimmungsantrag stimmte, konnte Steinhoff keine 100% ige Unterstützung von den "SEAG Facility A2-Gläubigern" unter der SEAG-CPU erhalten. Infolgedessen beabsichtigt SIHNV nun, ein englischsprachiges Regelungsschema zu verfolgen, um die erforderliche Zustimmung seiner Gläubiger unter der SEAG-CPU zu erhalten.
Einverständniserklärung an Finanzgläubiger
Wie in der Oktober-Ankündigung angegeben, hat SIHNV den Zustimmungsantrag gestellt, um von den Finanzgläubigern von Steinhoff formelle Unterstützung für die Bedingungen des vorgeschlagenen Vergleichs zu erhalten und bestimmte Änderungen an den relevanten zugrunde liegenden Finanzierungsvereinbarungen vorzunehmen, um deren Umsetzung zu erleichtern und anzuerkennen. Der Zustimmungsantrag beantragte auch die Genehmigung von Bedingungen, zu denen das Fälligkeitsdatum im Rahmen der Steinhoff-Finanzierungen in Verbindung mit einer erfolgreichen Umsetzung des vorgeschlagenen Vergleichs und unter bestimmten anderen Umständen verlängert werden kann.
Louis du Preez, Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglied der SIHNV, sagte:
"Obwohl in allen Gläubigerklassen mit einer Gegenstimme eine starke Unterstützung für den Zustimmungsantrag eingegangen ist, haben wir erwartet, dass die 100% ige Zustimmungsschwelle für bestimmte Instrumente eine erhebliche Herausforderung darstellen könnte, um die erforderliche Unterstützung für diese Instrumente zu erhalten. Dies gilt insbesondere Angesichts der großen und unterschiedlichen beteiligten Kreditgebergruppen. Aus diesem Grund behielten wir zu Beginn des Zustimmungsanforderungsprozesses die Möglichkeit bei, ein alternatives englischsprachiges Regelungsschema mit einer niedrigeren Zustimmungsschwelle zu verwenden, um das zu implementieren Änderungen, die erforderlich sind, um den vorgeschlagenen Vergleich fortzusetzen. Wir werden nun diesen Weg für die SEAG-CPU einschlagen, für die wir nicht die erforderlichen Zustimmungen erhalten haben, aber anerkennen, dass dieser Aspekt des Prozesses länger dauern wird. "
"Die Beilegung der bestehenden Rechtsansprüche gegen Steinhoff bleibt unsere oberste Priorität, und es werden echte Fortschritte erzielt. Wir sind zuversichtlich, dass der vorgeschlagene Vergleich im besten Interesse aller Beteiligten liegt und sich weiterhin voll und ganz auf die Sicherung der Route konzentriert |