Penzel / RPV GmbH ist wohl einer von den Aktionären, von denen Cancom seine aktuellen 12% herbekommen hat. Es würde mich übrigens sehr wundern, wenn Cancom (bzw. die für Cancom tätige Investmentbank, man las kürzlich dies sei Hauck & Aufhäuser) nicht schon längst auch mit der Otto-Wolff-Beteiligungsgesellschaft feste Absprachen getroffen hätte über deren 27%-Paket an Pironet. Weil man das vernünftigerweise tut, BEVOR man 12% anderswo einsammelt (und dies publiziert), weil danach würde der Preis dann sicherlich teurer werden als er vorher war, wo Pironet lange bei ca. 3,70 EUR notierte.
Wenn dieser Deal noch kommt, hätte Cancom mindestens 40% und müsste somit dann ein öffentliches Übernahmeangebot abgeben. Wobei es für Cancom etwas mühsamer wird, das Geld aufzutreiben, als es z.B. für Bechtle gewesen wäre. Es wundert mich übrigens etwas, dass die sich diese Perle haben entgehen lassen.
Oder Cancom bleibt auf absehbare Zeit erstmal nur bei 24,9999%, also de facto bei einer Sperrminorität, dann kann ihnen gegen ihren Willen kein anderer mehr den Fisch wegschnappen. Glatt 25% oder mehr könnten hier allerdings möglicherweise ein steuerliches Problem verursachen wegen Paragraph 8c KStG, weil dann die hohen steuerlichen Verlustvorträge von Pironet (meines Wissens ca. 40 Mio. EUR, wovon bislang ca. 4 Mio. EUR aktiviert sind als latente Steuern) verlorenzugehen drohen (ähnlich wie dies z.B. bei Freenet drohen würde, wenn sich 25% oder mehr der Freenet-Anteile in einer Hand vereinigen würden).
Insoweit könnte deshalb natürlich erst recht eine Übernahme von Pironet steuerschädlich sein (ebenso wie dies für die Verlustvorträge von Freenet schädlich gewesen wäre bei einer Übernahme von Freenet, z.B. durch Drillisch).
Diese negativen steuerlichen Effekte könnten wohl nur dadurch verhindert werden, indem die Beteiligungskonstruktion stattdessen entweder mittels einer Fusion der beiden Gesellschaften erfolgen würde (es also formal keinen Übernehmer und keinen Übernommenen gäbe), oder aber mittels eines Reverse-Takeovers (als Übernehmer müsste dann, zumindest formal, die Gesellschaft mit den Verlustvorträgen auftreten, hier also Pironet, wobei man das entstandene Gesamtunternehmen dann in der gleichen juristischen Sekunde vermutlich wieder umbenennen könnte in Cancom).
Da hierfür eine enge Kooperation der beteiligten Firmen bereits im Vorfeld bzw. bei der Anbahnung des Übernahmeprozesses erforderlich ist, funktioniert sowas natürlich nur bei freundlichen, einvernehmlichen Übernahmen. |