Neue WKN A1MMCY

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neuester Beitrag: 25.04.21 03:19
eröffnet am: 23.02.12 09:15 von: M.Minninger Anzahl Beiträge: 815
neuester Beitrag: 25.04.21 03:19 von: Martinaitxda Leser gesamt: 158666
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18.03.13 15:07

736 Postings, 6008 Tage thepefectmanAlles

Alles "schön und gut",hatte ich in die Überschrift geschrieben!

 

19.03.13 11:03

733 Postings, 4851 Tage PleiteadlerSoll das andeuten, das Roppelt dahintersteckt?

Sonst kann ich mir keinen vorstellen, der verhindern will, das der Kurs steigt. Vielleicht kommt Roppelt wirklich mit einem Übernahmeangebot? Aus Wikipedia: Übernahmeangebote sind Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sind (§ 29 Abs. 1 WpÜG). Das Übernahmeangebot muss eine „angemessene Gegenleistung“ (§ 31 WpÜG i.V. mit § 3 WpÜG-Angebotsverordnung) für die Anteile enthalten, wobei ein im WpÜG bestimmter Mindestwert nicht unterschritten werden darf. Der Gegenwert besteht in aller Regel aus einer Geldleistung oder Aktien der eigenen Gesellschaft, also einem Aktientausch. Mit dem Übernahmeangebot ist die Dauer der Annahmefrist zu bestimmen. Diese beträgt mindestens vier, höchstens zehn Wochen. Der Mindestwert (Mindestpreis im Übernahmeangebot) wird auf Grund der Marktpreisentwicklung der jüngeren Vergangenheit ermittelt. Handelt es sich um Aktien, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss der Gegenwert mindestens dem gewichteten inländischen Börsenkurs dieser Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung eines Angebotes entsprechen. Die Gewichtung erfolgt auf der Grundlage der Umsätze der an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 9 WpHG als börslich gemeldeten Geschäfte.
Will ein potenzieller Übernehmer (der Bieter) erreichen, dass andere Aktionäre auf sein Übernahmeangebot eingehen (was bei freiwilligen Angeboten in der Natur der Sache liegt), wird er ein Angebot unterbreiten, das deutlich über dem Mindestpreis, meist auch über dem letzten Börsenkurs liegt, da die Aktionäre, an die sich das Angebot richtet, ansonsten den für sie vorteilhafteren Verkauf zum aktuellen Börsenpreis wählen würden, überdies auf weiter steigende Börsenkurse spekulieren und damit die Absicht des Bieters vereiteln könnten, die Kontrolle über die Gesellschaft zu erlangen.

Angenommen der Durchschnittskurs beträgt 60 Cent und der Übernehmer bietet diesen Preis pro Aktie, stellt sich die Frage, wer zu diesem Preis verkauft? Auch bei einem Euro wird kaum jemand verkaufen, wenn man dem Übernehmer einen Plan und Strategie unterstellt. Warum auch? Ich würde zwischen 3-4 Euro verkaufen, das würde aber der Übernehmer wohl nicht anbieten. Ist auch eine Sache der Finanzierung. Sollten sich 50% im Free Float befinden, wären das Kosten bei einem Euro angebotspreis von ca. 600 TEUR wenn Roppelt mit seinen 25% der Übernehmer wäre. Jemand der aber bereit ist so viel für eine Übernahme zu investieren, der hat sicherlich etwas vor, was seinen entsprechenden Preis hat.  

19.03.13 15:20

736 Postings, 6008 Tage thepefectman@Pleiteadler

Vielleicht liege ich ja doch nicht so falsch mit meiner Vermutung. Wenn ich mir Deinen letzten Beitrag so durchlese, passt da doch alles zusammen. Auch ich würde im Fall des Falles nicht unter 4€ verkaufen. Wenn gute, marktfähige Produkte eingebracht werden sollen, sehe ich an dem Preis für ein Übernahmeangebot kein Problem. Auch dann nicht, wenn dafür 2€ pro Aktie geboten würden. Das wäre eine Marktkapitalisierung von 1,652 Millionen Euro. Was sich für mich relativ günstig anhört. Davon könnte der Übernehmer ja noch die Kosten für bereits vorhandene Anteile abziehen. Neben den hoffentlich guten  Produkten, darf man dann den Verlustvortrag nicht vergessen. Also ist das alles möglicherweise gar nicht so teuer für den oder die Übernehmer. Nur stellt sich die Frage wieviel Zeit hat der Übernehmer?

 

19.03.13 16:12

733 Postings, 4851 Tage PleiteadlerSehr professionell sieht das nichts aus,

was Roppelt macht. Vor einem Jahr wird ein toller Vertrag mit JuraWatt veröffentlicht und die zusammenarbeit kommuniziert. Bei Jurawatt weiß man aber nichts von einer Zusammenarbeit! Dort wird auch nicht die Technologie von MP oder Roppelt genutzt http://www.jurawatt.de/de/produkte/solaredge/, sondern von solaredge http://www.solaredge.de/groups/de/powerbox/module-add-on - das Produkt von Peus-Solar oder Roppelt oder Mp oder, oder, oder sieht zwar gleich aus und hat ein Logo von Peus-Solar, aber verwendet wird die Technologie von Solaredge!
Jurawatt schreibt über ihren Partner solaredge: Ein Senkrechtstarter: Das Unternehmen SolarEdge wurde 2006 gegründet. Der Hauptsitz ist Hod Hasharon, Israel. Innerhalb weniger Jahre hat sich Solar Edge zum Markführer im Bereich der Leistungsoptimierung
von Solarsystemen entwickelt. Das hoch innovative Unternehmen ist heute international
aktiv und besitzt Niederlassungen in den USA, Deutschland und Japan.

Was hat das nun für Roppelt und MP zu bedeute? Sind die Produkte nichts Wert? Und gaukelt uns Roppelt etwas anderes vor? Was soll das? Kann ja nicht sein, das Roppelt vor zwei jahren verspricht, wie toll seine Produkte sind, er sagte gar auf der HV 2011 " ...diese werden ihm wie warme semmeln aus den Händen gerissen..." - Das gleiche dumme Geschwätz, wie damals Maier - nichts anderes.

Würde mich nun nicht wundern, wenn wir irgendwann - wie bei maier damals - zu hören bekommen, dass die staatsanwaltschaft ermittelt. Was ist mit der Bilanz 2011? Die jetzt erst wohl geprüft wird? Was ist mit der Bilanz 2012?  

19.03.13 18:04

736 Postings, 6008 Tage thepefectmanStaatsanwaltschaft?

Wenn Roppelt wirklich ein krummes Ding drehen wollte, müßte er aber auch daran interessiert sein das der Kurs der Aktie steigt!?

 

19.03.13 19:06

733 Postings, 4851 Tage PleiteadlerIch habe leider den ganzen Rummel damals mit

der alten Maier mitgemacht. Erst Versprechungen, dann komische Infos, dann falsche und dann keine mehr. Vielleicht hat Roppelt ja gedacht, das der Kurs steigt, wenn er ein paar Fakes in den Nachrichten bringt? Was weiß ich. Ich sehe nur zwischen den Versprechungen von vor zwei Jahren und heute eine gewaltige Differenz. Roppelt bekommt ja nicht einmal eine HV hin geschweige denn einen geprüften Abschluss. Bin ich hier der einzige Skeptiker? Aber bislang sehe ich im Bundesanzeiger und auf der Homepage kein Testat. Und jetzt das seltsame mit dem von ihm vorgestellte Produkt Smart Manager und der angeblichen Zusammenarbeit mit Jurawatt und die benutzen eine andere Technologie, obwohl Roppelt noch im November 2012 eine AdHoc über die Endphase der Prüfung gesprochen hat.  

19.03.13 21:11

407 Postings, 4856 Tage pologehe40nicht

der einzige Skeptiker ...... . Ich für mein Teil werde hier auch nicht mehr ganz schlau raus. Wofür den ganzen Aufwand betreiben? Den Verlustvortrag kann ich doch erst nutzen, wenn ich auch dem entsprechende Umsätze getätigt habe, oder? Wenn ich aber diese Umsätze erreiche, kann es mir auch schon fast egal sein, da der Laden dann läuft und auch so gutes Geld abwirft( oder ich weiss jetzt schon, das der Laden laufen wird!). Wie kann ich sonst diesen Verlustvortrag anderweitig nutzen?
Es war von weiteren Ke's die Sprache? Wer sollte sich dafür interessieren, wenn überhaupt kein Geschäft läuft?
Und, oder vieleicht sammelt wirklich einer, der aber die Stücke unter einem Euro haben will.
Das wird natürlich Zeit kosten, da die meisten hier mind. 2€ haben müssten, damit sie was davon haben, von den Altaktionären ganz zu schweigen, da sie ein vielfaches haben müssten, um überhaupt auf 0 zu kommen. Also sollte es kaum einen geben, der hier aus Langeweile seine Stücke hinschmeisst, da die meisten eh ihr geld abgeschrieben haben oder noch auf den großen run warten.
Z.Zt. sieht das ganze mehr nach Gelänkel aus als nach geschäftlicher Professionalität.
Gibt es nicht auch eine Frist für die HV?  

20.03.13 04:17

733 Postings, 4851 Tage PleiteadlerKann doch sein, das Roppelt den Mantel mit

Verlustvortrag verkaufen will? Dafür braucht er keine Geschäfte! Bis dahin kauft er Stücke zu - hat ja Zeit, da der Verlustvortrag nicht verfällt, bis er Squeeze Out machen kann. Kann sogar über eine KE mit Bezugsrechtsausschluss beschleunigen. Angenommen dieser Hinterhofer und Rausch sind die Geschäftsfreunde, auf die er verwiesen hat, dann hat er schon seit Anfang 2012 Zugriff auf mind. 50%. Zwischenzeitlich wahrscheinlich noch mehr.
Angenommen dieser Hirst mit seinen 10% gehören auch zu Roppelt, dann liegt sein Zugriff schon über 60% und wahrscheinlich mehr, wenn ich mir die Zeichnungsliste der KE anschaue.
Dann befinden sich so nur noch unter 40% im Handel und wenn man dann noch Karteileichen und andere Abwartende zurechnet, sicherlich nur noch unter 20%.

Oder er legt erst substanzielles Geschäft ein, wenn er mit anderen Aktionäre nicht mehr teilen muss?

Da gibt es wahrscheinlich einige Varianten. Alle aber nicht gut für die restlichen Aktionäre.

Da fällt mir auch wieder die seltsame Transaktion von dieser Greenworld ein. Wer tut sich Software unseriöses an und publiziert es unter MP?

Habe mal nachgeschaut. Roppelt hat mit Maier einige gemeinsame Geschäfte gemacht. Spricht auch nicht für eine Seriosität von Roppelt.

Für mich sieht das nun eher danach aus, das Roppelt ganz und alleine auf den Verlustvortrag aus ist? Warum sind hier seine Geschäftsfreunde im Hintergrund und bleiben es bislang?  

23.03.13 09:57

736 Postings, 6008 Tage thepefectmanWenn Roppelt auf den Verlustvortrag aus ist...

...und nicht teilen will, kann er das gerne haben. Er muß nur einen fairen Preis für den Streubesitz machen. Für meine Anteile muß er allerdings mindestens 4€ bieten.

 

23.03.13 11:38

88 Postings, 4782 Tage NanocryptKäufe

von mehr als 250 Stück sind kaum unter 1 € möglich, also von Verkaufsdruck kann wirklich keine Rede sein...  

23.03.13 14:42

733 Postings, 4851 Tage PleiteadlerGlaube nicht, das Roppelt etwas zahlen will.

Da läuft doch etwas im Hintergrund? Im August 2012 nach der mißratenen HV wollte Roppelt nach ein paar Monate diese nachholen. Passiert ist nichts. Man musste dann erfahren, dass der Abschluss erst geprüft werden muss. Dann ist Roppelt mit einem ungepfrüften Abschluss auf die HV? Was hat er dann im Bundesanzeiger veröffentlicht? Soweit ich die das HGB kenne, ist dieser nichtig. Ich hoffe nur, das Roppelt nichts kaputt macht und durch unfachliches Verhalten den Verlustvortrag risikiert. Ansonsten müsste man das geld bei ihm persönlich holen. Für mich fühlt sich das alles wie ein Laientheater an.  

10.04.13 20:27
1

17621 Postings, 5601 Tage M.MinningerEinberufung außerordentliche Hauptversammlung

Maier + Partner Aktiengesellschaft Reutlingen

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2013 WKN: A1MMCY; ISIN: DE000A1MMCY2

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Freitag, den 14. Juni 2013 um 10.30 Uhr (MESZ) in den Räumen des City Hotel Fortuna Reutlingen, Am Echazufer 22, 72774 Reutlingen

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Minderheitsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 AktG des Aktionärs Konrad Hinterhofer. Die in dem Einberufungsverlangen enthaltenen beiden Tagesordnungspunkte sind Gegen-stand dieser Einberufung. Höchst vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nicht aufzu-nehmen sind. Wegen § 124. Abs. 3 Satz 3 2. Alternative AktG ist der vorstehend

erwähnte § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nicht anwendbar.


Tagesordnung

TOP 1 Beschlussfassung über die Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Stefan Schultes

Der Aktionär Konrad Hinterhofer schlägt vor:

Abberufung des durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Auf-sichtsrats Herrn Dr. Stefan Schultes mit Wirkung zum Ende der außerordentli-chen Hauptversammlung.

TOP 2 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aktionär Konrad Hinterhofer schlägt vor, folgende Personen jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversamm-lung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (d.h. das Geschäftsjahr 2017) beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

http://www.finanznachrichten.de/...dentliche-hauptversammlung-016.htm  

10.04.13 23:00
1

736 Postings, 6008 Tage thepefectmanao HV

Ist ja doch noch leben in der Bude!  Scheint mir aber alles noch etwas chaotisch. Wird Zeit das da mal aufgeräumt wird.

 

11.04.13 07:09

733 Postings, 4851 Tage PleiteadlerWas ist da los, die Roppelt-Aufsichtsräte

Brecht und Berteletti haben schon vor langer Zeit niedergelegt und warum haben die niedergelegt? Wie hat der Aktionär Hinterhofer die Info über die Niederlegungen erfahren, veröffentlicht wurde nichts, oder habe ich etwas verpasst. Weiß jemand mehr?
Aber das läuft in diesem Laden genauso weiter wie schon seit der HV im Sommer 2012. Keine Infos was so läuft mit den Geschäften, aber Beschäftigung mit sich selber.
Was macht eigentlich Roppelt? der soll doch den Hinterhofer zum Teufel schicken, wenn die ordentliche HV im Juli 2013 stattfinden soll und ein paar Wochen die außerordentliche stattfinden. Welch Schwachsinn so Aktionärsvermögen zu verpulvern.  

11.04.13 09:02

736 Postings, 6008 Tage thepefectmanHinterhofer zum Teufel schicken?

Das sehe ich nicht so. Durch Hinterhofer wissen wir doch jetzt wenigstens mal irgendetwas. Wenn er nicht wäre wüßten wir nicht das zwei Aufsichtsräte das Amt niedergelegt haben und das die HV möglicherweise im Juli stattfinden soll. Roppelt hat`s ja nicht für nötig gehalten uns darüber zu informieren! Zur Geldverschwendung: Welches Geld wird denn verschwendet? Wie Du selber schon geschrieben hast, müßten die Gelder schon längst aufgebraucht sein. Ich sehe diese Meldung auf jedenfall positiv. Vielleicht ist Hinterhofer ja der , der dem Roppelt mal einen nötigen Tritt in den Hintern gibt.

 

11.04.13 09:32

733 Postings, 4851 Tage PleiteadlerSehe ich nicht so.

Habe mal gegoogelt, Hinterhofer und Roppelt sind beide seit langem Geschäftspartner. Hinterhofer hat mit Roppelt die Peus Testing verkauft. Die besitzen gemiensam eine Immobilienfirma. Das würde ja heißen, das die sich streiten? Da läuft etwas anderes im Hintergrund ab. Habe weiter geschaut in einer alten Adhoc aus dem März 2012, dort wird gesagt, das Hinterhofer 19% Aktien hält. Finde aber nirgends die Mitteilung an die Bafin. Da stehen nur Hirst und Roppelt. Bin vielleicht nicht der Crack was AG anbetrifft, aber wenn Hinterhofer nicht an bafin gemeldet hat, kann er als Aktionär auch nichts machen. Das sollte Roppelt doch wissen, da Hinterhofer der Geschäftpartner zu sein scheint, dem er Aktien vor der KE verkauft hat, so wie er dies veröffentlichte. Die sollen sich ernsthaft streiten? Es ist vielmehr interessant, warum das Gericht Aufsichtsräte bestellt, die der Vorstand nicht gegenüber Hinterhofer durchsetzen will? Habe bei Pressl und Wünschel im Internet gefunden, das das Geschäftspartner von Roppelt sind. Warum schlägt Hinterhofer Aufsichtsräte vor, die mit Roppelt zusammenarbeiten?  

11.04.13 10:34

88 Postings, 4782 Tage Nanocryptoder salopp formuliert...

die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder wollen nicht so, wie der Vorstand sich "was auch immer vorstellt"
daher Auswechslung vor der ordentlichen HV ?

oder

die neuen AR sind eine Bereicherung (siehe z.B. IBW Dentaltechnik aus Jockgrim)!
könnte mir da einiges vorstellen...  

11.04.13 10:51

736 Postings, 6008 Tage thepefectman@Pleiteadler

Also, wenn ich das richtig gelesen habe, erlaubt sich Hinterhofer für die Entscheidung des Vorstandes zur Einberufung der HV den 26.04.2013 vorzumerken. Wenn die Einberufung bis dahin nicht erfolgt ist, werde er vor Gericht gehen. Für mich sieht das schon nach Streit aus. Oder deute ich den Text falsch? Bitte um Aufklärung, falls ich da was mißverstanden habe. Danke

 

11.04.13 11:07

736 Postings, 6008 Tage thepefectman§122

 

 
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 122 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die  Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile  zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die  Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe  verlangen; das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Die Satzung  kann das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, an  eine andere Form und an den Besitz eines geringeren Anteils am  Grundkapital knüpfen. § 142 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(2)  In gleicher Weise können Aktionäre, deren Anteile zusammen den  zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von  500 000 Euro erreichen, verlangen, daß Gegenstände auf die Tagesordnung  gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine  Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen im Sinne  des Satzes 1 muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage, bei  börsennotierten Gesellschaften mindestens 30 Tage vor der Versammlung  zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
(3) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Gericht die  Aktionäre, die das Verlangen gestellt haben, ermächtigen, die  Hauptversammlung einzuberufen oder den Gegenstand bekanntzumachen.  Zugleich kann das Gericht den Vorsitzenden der Versammlung bestimmen.  Auf die Ermächtigung muß bei der Einberufung oder Bekanntmachung  hingewiesen werden. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zulässig.
(4)  Die Gesellschaft trägt die Kosten der Hauptversammlung und im Fall des  Absatzes 3 auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag  stattgegeben hat.
   
                                 
 

 

 

11.04.13 12:22
1

60 Postings, 4845 Tage Hancock IIPleiteadler hat Recht

Nach §28 WpHG unterliegt Hinterhofer einem Stimmrechtsverlust da er nicht der Bafin gemeldet hat. Roppelt hätte dem Einberufungsverlangen nicht nachkommen dürfen. Hinterhofer dürfte sogar nicht mal an einer HV teilnehmen.

 

 

§ 28 Rechtsverlust  
Rechte aus Aktien,  die einem Meldepflichtigen gehören oder aus denen ihm Stimmrechte gemäß §  22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 zugerechnet werden, bestehen nicht für  die Zeit, für welche die Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 1 oder 1a  nicht erfüllt werden. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 58 Abs. 4 des  Aktiengesetzes und § 271 des Aktiengesetzes, wenn die Mitteilung nicht  vorsätzlich unterlassen wurde und nachgeholt worden ist. Sofern die Höhe  des Stimmrechtsanteils betroffen ist, verlängert sich die Frist nach  Satz 1 bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der  Mitteilungspflichten um sechs Monate. Satz 3 gilt nicht, wenn die  Abweichung bei der Höhe der in der vorangegangenen unrichtigen  Mitteilung angegebenen Stimmrechte weniger als 10 Prozent des  tatsächlichen Stimmrechtsanteils beträgt und keine Mitteilung über das  Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten einer der in § 21 genannten  Schwellen unterlassen wird.

 

 

11.04.13 12:53

88 Postings, 4782 Tage NanocryptBaFin

ja das stimmt,
allerdings hatte Roppelt nach Abschluss der Kapitalmaßnahme im Frühjahr 2012 alle Aktionäre mit Anteilsbesitz > 3 % gemeldet,

ich persönlich vermute, auch an die Bafin, aber oft herrscht dort ein "Eintragungsstau"
und die jetzigen Eintragungen sind nicht mehr aktuell,

aber der Punkt von Hancock bzgl. Rechtsverlust ist interessant  

11.04.13 13:42

60 Postings, 4845 Tage Hancock IIMitteilungspflichten

Nach §21 muss der Meldepflichtige seine Stimmrechte dem Emittenten sowie der Bafin mitteilen. Ich gehe nicht davon aus das Hinterhofer dies gemacht hat, da selbst die Bafin nicht über ein Jahr benötigt um dies einzutragen. Gleiches gilt nebenbei auch für Herrn Rausch.

 

 

§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen  
(1) Wer durch  Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10  Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder  75 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die  Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht,  überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies  unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt,  spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs.  1 und 2 mitzuteilen. Bei Zertifikaten, die Aktien vertreten, trifft die  Mitteilungspflicht ausschließlich den Inhaber der Zertifikate. Die  Frist des Satzes 1 beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Meldepflichtige  Kenntnis davon hat oder nach den Umständen haben mußte, daß sein  Stimmrechtsanteil die genannten Schwellen erreicht, überschreitet oder  unterschreitet. Es wird vermutet, dass der Meldepflichtige zwei  Handelstage nach dem Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der  genannten Schwellen Kenntnis hat.
(1a) Wem  im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem  organisierten Markt 3 Prozent oder mehr der Stimmrechte an einem  Emittenten zustehen, für den die Bundesrepublik Deutschland der  Herkunftsstaat ist, hat diesem Emittenten sowie der Bundesanstalt eine  Mitteilung entsprechend Absatz 1 Satz 1 zu machen. Absatz 1 Satz 2 gilt  entsprechend.
(2) Inlandsemittenten und  Emittenten, für die die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat  ist, sind im Sinne dieses Abschnitts nur solche, deren Aktien zum Handel  an einem organisierten Markt zugelassen sind.
(3)  Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die  nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen  erlassen über den Inhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form  der Mitteilung nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 1a.

 

 

11.04.13 16:03

733 Postings, 4851 Tage Pleiteadler@theperfectma

Ist ja richtig was los hier. Habe mit der bafin telefoniert und die haben gesagt, wenn ein Meldungspflichtiger Aktionär der bafin meldet und nicht eingetragen ist in der Datenbank, dann gilt er auch als nicht gemeldet, denn es muss im Interesse des Aktionärs sein, dafür Sorge zu tragen, dass die restlichen Aktionäre davon über die Bafin Kenntnis erlangen und nicht nur über eine Privatnachricht über die Gesellschaft. Das ist richtig interessant! Die Dame von der bafin hat weiter mitgeteilt, wenn Verstöße vorliegen dass seit 2012 hier Busßgelder bis zu einer Million Euro ausgesprochen werden können. Entweder der Hinterhofer ist das egal oder er weiß das nicht.
Ich habe die AdHoc noch einmal gelesen, die wohl @Nanocrypt meint vom 19. März 2012? Dort wurde zumindest einen Monat zu spät gemeldet. Entweder Roppelt als Vorstand oder die Aktionäre der Gesellschaft gegenüber? Und hier steht auch ein Rausch mit 6,4%, der nicht der bafin gemeldet hat, der Hinterhofer, sogar dieser Hirst, der seinen Stimmabbau hätte melden müssen, auch wenn dies durch Kapitalmaßnahmen erfolgte.
Was interessanter ist, dann hätte Roppelt Kontakt zu diesem Hirst gehabt, wenn er für diesen meldet?

Die Aussage der Bafin ist eindeutig. Hinterhofer, Rusch und Hirst unterliegen einen Stimmrechtsverbot und können hohe Bußgelder erwarten, wenn jemand die Bafin darauf hinweist. Vielleicht sollte jemand diesen Hinterhofer anrufen?

Ich sehe das wie @Hancok II Roppelt hätte gar nicht die aoHv einberufen dürfen und den Aktionär an das Gericht verweisen.

Wenn ich @Nanocrypt richtig verstehe, spekuliert er mit diesen neuen AR-Mitglieder bzw. den Wahlvorschlägen von Hinterhofer Geschäftschancen für MP? Was ist IBW Dentaltechnik? Im Googel kommt doch nur Schrott dazu. Soll Roppelt ausgetauscht werden? Wer weiß hier mehr. Wenn das so stimmen sollte, liegt da mehr im argen.

Aber klar ist, dieser Hinterhofer tickt wohl nicht mehr. Ohne Bafin-Mitteilung an die Öffentlichkeit zu gehen.

Das beste zum Schluß habe mal 1,50 EUR investiert und habe die Gesellschafterliste der Peus-Testing GmbH, Gaggenau vom Unternehmensregister gekauft. Dort steht dieser Pressl und Hinterhofer als Mitgesellschafter neben Roppelt. Entweder haben die sich untereinander komplett zerstritten und Roppelt ist nur doof und kann dem Hinterhofer nicht Paroli bieten? Für mich sieht das aber so aus: Roppelt kommt diesem Hinterhofer entgegen, nicht weil da Streit ist, sondern weil Roppelt die aoHV will. So doof kann doch keiner sein, dass man ein solches Aktionärsverlangen nicht prüfen kann, oder? Wenn ich alleine nur durch die Hinweise hier im Board und einem Anruf bei der Bafin, mehr weiß als Roppelt und Hinterhofer dann gute Nacht! Was sind das für Amatuere?  

11.04.13 17:47

733 Postings, 4851 Tage Pleiteadlerdie neuen AR sind

Dr. Götz und Allgöwer.

Die Herren Pressl und Wünschel sind Geschäftspartner zu Roppelt, genauso wie Hinterhofer. Prssel hat sich doch auf der HV 2012 vorgestellt. da wurde dieser doch nicht Roppelt auf die Nase gedrückt? So wie das aussieht, erkenne ich nicht, dass Pressl und Wünschel nun die "Aufräumer" spielen wollen, wenn man bedenkt, dass der Vorstand Roppelt sich immer noch nicht geäußert hat, was mit seinen Aktienvertretern Brecht und Berteletti passiert ist? Das waren oder sind doch Roppelt´s Leute und die legten vor ihre Mandate schon vor so langer Zeit nieder und Roppelt reagiert nicht? Sund da nur Amatuere am Werk oder was? Ich hatte schon mal vor Monaten die Parallele zu maier gebarcht, ist man wahrscheinlich nicht mehr weit weg davon. Anstatt Umsätze und Geschäfte zu kommunizieren, gibt es nur Scheiß, keine ordentliche HV, kein funktionierender AR und nun den Anschein, das Roppelt komplett den Überblick verloren hat. Bin also gespannt auf die kommende HV, was Roppelt zu sagen hat, was denn seine tollen produkte machen und was er mit meinen Zeichnungskapital gemacht hat?  

11.04.13 17:51

60 Postings, 4845 Tage Hancock II@Pleiteadler

Sehe das auch genau so. Die haben wohl keine Ahnung in welche Problematik die sich begeben. Und sollten in irgend einer Form Streitigkeiten bestehen wird der Hinweis an die Bafin von irgend einem schon erfolgen. Jedoch glaube ich nicht dass Roppelt mit Hinterhofer Stress hat, die kennen sich seit Jahrzehnten. Ich glaube eher das es dicke Kumpels sind, da sie jahrelang zusammengearbeitet haben und es wahrscheinlich noch tun (AVL und Peus Testing).

Die Peus Testing hat von der M+P ja einiges an Geld bekommen. Ich frage mich nun eigentlich warum? Erträge sind bis zur letzten Bilanz ja keine generiert worden. Auch der Rücktritt der beiden Aufsichtsräte ist seltsam. Diese waren doch vom Vorstand vorgeschlagen worden. Einzig Dr. Schultes wurde aus den Reihen der weiteren Aktionäre vorgeschlagen und gewählt. Ein Rücktritt von Aufsichtsräten hat nur zur Folge die Gesellschaft zu lähmen, da diese nicht mehr beschlussfähig ist. Daher gibt es wohl bisher auch keinen rechtmäßigen Jahresabschluss. Roppelt hätte als Vorstand doch früher aktiv werden müssen und die Beschlussfähigkeit wieder herstellen müssen. Und jetzt soll Dr. Schultes abberufen werden, warum?

In der Zwischenzeit wurden doch gerichtlich neue Aufsichtsräte bestellt. Sollen diese so unfähig sein eine ordnungsgemäße Geschäftsführung im Interesse aller Aktionäre zu kontrollieren? Oder möchte man nur Aufsichtsräte, welche dem Vorstand nahestehen? (wie Pressl, welcher auch Gesellschafter der Peus-Testing ist)

Ich frage mich wirklich welche Berater Roppelt hat, wenn er überhaupt welche hat.

 

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