Ehrlich, keiner von uns kennt wie gesagt die Anhänge zur Vereinbarung. Mir ist nicht bekannt, dass ein Aktiebok über euroclear gesetzlich vorgeschrieben ist. Meiner Meinung nach ist die AB nur verpflichtet eines zu haben und zu führen. Ich befürchte, nicht's Anderes würde ggf. kontrolliert werden. Ich weiß aber schon, dass euroclear eines erstellt. Nur sind die nach meinem Verständnis auf die korrekte Meldung der registrierten Aktien durch die AB angewiesen. Der Rest passiert ja mMn automatisch. Prinzipiell ist Tony aber meiner persönlichen Meinung nach mit der Auslegung bestehender Gesetze recht flexibel. Wo ein Wille, da ein Weg. |