Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse setzt die Notierung von Wertpapieren aus, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutze der Investoren geboten erscheint. Bei Aktien beispielsweise kann die Geschäftsführung damit auf wichtige Unternehmensnachrichten reagieren, die meist in Form von Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht werden. Die Geschäftsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse sehen „besondere Umstände im Bereich des Emittenten“ als Grund für eine Aussetzung vom Handel vor. Die drohende Insolvenz eines Unternehmens kann so ein besonderer Umstand sein. Ebenso erhebliche Veränderungen in der Ertragslage oder eine bevorstehende Kapitalerhöhung, etc.. Eine Aussetzung soll allen Investoren die Chance geben, Sachverhalte zu kennen, die für die Bewertung eines Unternehmens wichtig sind. Ziel ist eine Symmetrie in der Informationsverbreitung bei den Anlegern. |