mindestens 25% im Streubesitz verbleiben...hatte mich schon gefragt warum sie nicht komplett enteignen... französich-deutsches Unternehmen...mit was beschäftigen DIE sich denn ?
hier aus dem Insolvenzplan die Anlage Abtretung :
ANLAGE Abtretung Der Investor L°Industrielle Franco-Allemande Societä par actions simplifiee 112 avenue de Kleber 75116 Paris Frankreich Handelsregister Paris (Tribunal de Commerce de Paris) Registernummer 352 914 477 erklärt hiermit: Den Maßnahmen des Insolvenzplans in dem Insolvenzverfahren der a.i.s. AG I (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 9 IN 517/15) stimme Ich hiermit zu. Die L°Industrielle Franco-Allemande SAS zahlt (mit Rechtskraft des Insolvenzplans) insgesamt €159.500,00 an den Insolvenzverwalter für den Erwerb von 73,50 Prozent der Anteile an der a.i.s. AG aus dem bereits bei dem Insolvenzverwalter eingerichteten Treuhandkonto. Die L'Industrielle Franco-Allemande SAS nimmt die Abtretung von 73,50 Prozent der Anteile (Aktien) der a.i.s. AG, von den bisherigen Aktionäre der a.i.s. AG an die L°Industrielle Franco-Allemande SAS, hiermit an. Der Insolvenzverwalter hat den Investor auf Folgendes hingewiesen: • Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens sind für die Zeit des Insolvenzverfahrens noch Quartals- und Jahresabschlüsse bzw. i Veröffentlichungen hierzu im Unternehmensregister hierzu vorzunehmen; dies ist dem Investor bekannt. Er wird hierfür Wirtschaftsprüfer beauftragen. • Der Erhalt der Börsenzulassung setzt einen Streubesitz von mindestens 25 Prozent voraus. • Gemäß §§ 35, 29 WpÜG muss derjenige, der mindestens 30 Prozent der Anteile einer börsennotierten Gesellschaft erwirbt, den verbliebenen Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten und deren Aktien erwerben. Dies kann zu einer Gefährdung der Börsenzulassung der a.i.s. AG führen 1 Paris, den 2 4.11. 2 9 2.9 pe r"e-j/ (Louis Petiet) für Industrielle Franco-Allemande SAS |