Sehr geehrter Herr BXXXXX.
Mittlerweile konnte Cobracrest AG & Co. KG aA den Sachverhalt etwas durchleuchten, so dass ich Ihnen im Namen von Herrn Häusler, Vorstandsvorsitzender der Cobracrest AG & Co. KG aA, mitteilen kann, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt der Cobracrest AG & Co. KG aA keine offizielle Anfrage der Bafin vorliegt. Auf Grund des heutigen Artikels sah sich das Unternehmen veranlasst, den Sachverhalt zu prüfen. In einem heute morgen geführten Telefonat, teilte die Behörde der Cobracrest mit, dass sie zwar eine förmliche Untersuchung wegen eines Verdachts eingeleitet haben, es sich hierbei aber um eine routinemäßige Angelegenheit handele, die immer durchgeführt werden muss, wenn eine Aktie beispielsweise besonders volatil ist bzw. war oder etwa ein anonymer oder offener Hinweis eingegangen sei. Ob es aber zu weiterführenden Ermittlungen komme, könne zu diesem Zeitpunkt nicht gesagt werden. Cobracrest hat der Bafin die uneingeschränkte Kooperation mitgeteilt. Weiter hält sich das Unternehmen vor, zukünftig rechtliche Schritte einzuleiten, sollten sich Verdachtsmomente der üblen Nachrede und Verleumdung bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Tamara Emken |