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Hinweise zur steuerlichen Behandlung der von der Verwaltung der TELES AG
Informationstechnologien für die Hauptversammlung vom 29.08. 2008 vorgeschlagenen
Dividende; zum „Trenntag“ der Dividende sowie zur Finanzierung der Dividende
Berlin, den 28.07.2008
Liebe Aktionäre,
wie bekannt hat die Verwaltung für die am 29.08.2008 kommende Hauptversammlung der
TELES AG Informationstechnologien vorgeschlagen
• eine Dividende in Höhe von insgesamt 1,-- € je dividendenberechtigter Stückaktie
auszuschütten, deren Auszahlung am 31.10.2008 erfolgen soll.
• Die Auszahlung erfolgt auf die zum Fälligkeitszeitpunkt im Umlauf befindlichen
Aktien, also nicht auf von der Gesellschaft gehaltene Aktien.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie hierzu bitte der Einladung zur Hauptversammlung.
Die steuerliche Behandlung dieser Beträge ist unabhängig von der Art der
„Ausschüttung“ und richtet sich nach der Höhe des bei der TELES steuerrechtlich
vorhandenen „ausschüttbaren Gewinns zum 31. Dezember 2007“.
Auf Basis dieser Ausgangssituation wird die geplante Ausschüttung nach derzeitigem
Kenntnisstand in vollem Umfang aus dem „steuerlichen Einlagekonto“ erfolgen und wird
grundsätzlich steuerfrei an den Anteilseigner zurückgezahlt. Hierbei ist keine
Kapitalertragsteuer einzubehalten.
In Bezug auf die steuerliche Behandlung der Dividenden beim Anteilseigner ist jedoch
grundsätzlich eine Unterscheidung innerhalb der Aktionärsgruppe vorzunehmen. Zum einen
können natürliche Personen, die ihre Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Privat- oder
Betriebsvermögen halten oder Kapitalgesellschaften als Anteilseigner vorliegen.
• Ist der Anteilseigner eine natürliche Person und hält er eine nicht nach § 17
EStG steuerverhaftete Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in seinem
Privatvermögen, führt die Einlagenrückzahlung bei ihm weder zu
steuerpflichtigen Kapitalerträgen noch zu einem nach § 17 Abs. 4 EStG zu
versteuernden veräußerungsgleichen Gewinn.
• Ist der Anteilseigner eine natürliche Person und hält er eine nach § 17 EStG
steuerverhaftete Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in seinem
Privatvermögen, führt die Einlagenrückzahlung bei ihm gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1
S. 3 EStG nicht zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen. Die Einlagenrückzahlung
führt zu einer Verringerung der Anschaffungskosten der Beteiligung. Der die
Anschaffungskosten übersteigende Betrag der Einlagenrückzahlung führt zu
einem veräußerungsgleichen Gewinn nach § 17 Abs. 4 EStG, der beim
Anteilseigner gemäß § 3 Nr. 40c EStG der Halbeinkünftebesteuerung unterliegt.
Eine steuerverhaftete Beteiligung im Sinne des § 17 EStG liegt vor, sofern der
Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft (TELES
AG) unmittelbar oder mittelbar zu mindestens ein Prozent beteiligt war.
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• Ist der Anteilseigner eine natürliche Person und hält er die Beteiligung an einer
Kapitalgesellschaft in seinem Betriebsvermögen, führt die Einlagenrückzahlung
zu einer Verringerung des Buchwertes der Beteiligung. Der den Buchwert der
Beteiligung übersteigende Betrag der Einlagenrückzahlung unterliegt nach § 3 Nr.
40 a EStG der Halbeinkünftebesteuerung.
• Ist der Anteilseigner selbst eine Kapitalgesellschaft, ist die Einlagenrückzahlung
im Regelfall - Ausnahmefälle sind möglich - ebenfalls zunächst mit dem Buchwert
der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu verrechnen. Der den Buchwert der
Beteiligung übersteigende Betrag der Einlagenrückzahlung ist gemäß § 8b Abs. 1
KStG steuerfrei. Lediglich fünf Prozent davon gelten als Ausgaben, die nicht
als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.
Da wir keine rechtsverbindliche Steuerberatung übernehmen dürfen, empfehlen wir Ihnen
grundsätzlich, hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der oben genannten Dividenden bei
Ihnen persönlich im Bedarfsfall sich direkt mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Die Dividendenauszahlung steht denjenigen Aktionären zu, die am 29.08.2008 („Trenntag“)
nach Börsenschluss Aktionäre der TELES AG Informationstechnologien sind, so dass der
Kurs der TELES-Aktie erstmalig am darauffolgenden Börsenhandelstag „exDividende“ notiert
sein wird.
Zur Erfüllung der vorgeschlagenen Dividende wird die TELES rechtzeitig vor dem
Auszahlungstag sogenannte "nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte" liquidieren. Um
dies sicherzustellen, wurde der 31.10.2008 als Auszahlungstermin vorgeschlagen.
Mit freundlichen Grüßen
TELES AG Informationstechnologien
Olaf Schulz"
Quelle:
http://www.teles-aktiengesellschaft.de/content_de/...vidende-2008.pdf