FLUXX halten
01.11.2006 SES Research
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Jochen Reichert, Analyst von SES Research, empfiehlt die Aktie von FLUXX (ISIN DE0005763502 / WKN 576350) zu halten.
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, werde der Sofortvollzug des Bundeskartellamtes zum Vertrieb von Lotterieprodukten wieder hergestellt. Schwerwiegende Wettbewerbsverstöße des Deutschen Toto- und Lottoblocks seien bestätigt worden.
Zum Hintergrund: Das Bundeskartellamt habe am 28.08.2006 weitreichende Entscheidungen zum Vertrieb von staatlich konzessionierten Lotterieprodukten getroffen. Unter anderem sei festgestellt worden, dass die Behinderung des stationären Vertriebes von Lottoprodukten durch die Landeslottogesellschaften sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht verstoße. Dementsprechend hätten die Landeslottogesellschaften die Behinderung von privaten gewerblichen Vermittlern sofort zu unterlassen.
Der Deutsche Toto- und Lottoblock habe daraufhin eine Klage vor dem OLG Düsseldorf eingereicht. Das OLG Düsseldorf habe am 24. Oktober die Klage der Lottogesellschaften abgewiesen und die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt. Darüber hinaus habe das OLG keinen Zweifel daran gelassen, dass der neue Lotteriestaatsvertrag, der am 13.12.2006 verabschiedet werden solle, an den Maßstäben des Europäischen Kartellrechts zu messen sei.
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Der jetzige Entwurf des Lotteriestaatsvertrages berücksichtige nicht das Europäische Kartell- und Wettbewerbsrecht. Ein Verbot von gewerblichen Vermittlern oder eine erhebliche Einschränkung der Tätigkeit von gewerblichen Vermittlern im stationären oder Online-Bereich verstoße eindeutig gegen Europäisches Recht. Das heiße, in einem Klageverfahren gegen einen Glücksspielstaatsvertrag, der gewerbliche stationäre Lottovermittler verbiete, würde der Kläger mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht bekommen (im Sinne, dass der Glücksspielstaatsvertrag in seiner Fassung für nicht vereinbar mit Europäischen Recht wäre).
Für FLUXX habe die Entscheidung des OLG die Konsequenz, dass der Rollout von Direkt-Lotto erstens nicht weiter behindert werden dürfte und zweitens die stationäre Vertriebstätigkeit durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht verboten werden dürfte. Trotzdem könnten die Ministerpräsidenten zunächst einen Glücksspielstaatsvertrag verabschieden, der ein Verbot von privaten gewerblichen Spielvermittlern im stationären Bereich vorsehe. FLUXX müsste dann den Klageweg einschlagen. Dies würde die Auslieferung der Terminals so lange unterbinden, bis FLUXX vor den Gerichten Recht bekomme. Klarheit über den Status privater gewerblicher Vermittler dürfte erst am 13.12.2006 hergestellt sein.
Die Analysten würden davon ausgehen, dass FLUXX in Q3/06 die vermittelten Spieleinsätze auf Grund der guten Jackpot-Situation im Vergleich zum Vorquartal um 12,5% auf 19,8 Mio. Euro habe steigern können. Gleichzeitig erwarte man im Vergleich zu Q2/06 einen um 7,5% rückläufigen Umsatz auf 13,2 Mio. Euro. Grund hierfür sei, dass der Sportwettenbereich von FLUXX sich in einem Transformationsprozess befinde. Auf Grund der derzeit rechtlichen Restriktionen liege der Fokus in der Neukundengewinnung in ausländischen Märkten.
In Q3 würden die Analysten einen EBIT-Verlust in Höhe von 1,7 Mio. Euro erwarten (Q2/06: EBIT-Verlust: 1,1 Mio. Euro). Hierfür seien im Wesentlichen zwei Gründe aufzuführen. Zum einen dürften die Rechtsberatungskosten deutlich gestiegen sein. Zum anderen werde trotz der rechtlichen Unsicherheiten Direktlotto weiter aufgebaut.
Die Q3-Zahlen seien für die Perspektiven von FLUXX von untergeordneter Bedeutung. Entscheidend für die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens werde der Erfolg von Direktlotto sein. Hierfür müsse zunächst die endgültige Fassung des neuen Glücksspielstaatsvertrages abgewartet werden, dessen Verabschiedung für den 13.12.2006 geplant sei.
Bis dahin belassen die Analysten von SES Research ihr Rating für die FLUXX-Aktie zunächst auf "halten". Das Kursziel sehe man bei 7,70 Euro. (01.11.2006/ac/a/nw) |