In einem anderen Forum hat ein ML-Aktionär bei seinem Broker ING nachgefragt wie es mit der Teilnahme an der Abstimmung zur Übernahme aussieht. Er hat folgende Antwort erhalten.
"Eintragungen in Aktienregister ausländischer Aktien nehmen wir nicht vor. Wir verschicken in der Folge keine Einladungen, noch bestellen wir Eintrittskarten zu ausländischen Hauptversammlungen. Auch den sogenannten Proxy-Voting–Prozess mit Kontrollnummern bieten wir nicht an.
Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht, wenn Hauptversammlungen und Abstimmungen nach ausländischem Recht abgehalten werden.
Wir können Ihnen eine Sperr- und Hinterlegungsbescheinigung für den betreffenden Wert ausstellen. Damit können Sie versuchen direkt bei der Gesellschaft eine Teilnahme zu erwirken. Teilen Sie uns bei der Anforderung das Datum mit, bis zu welchem die Bescheinigung ausgestellt werden soll."
Wenn das bei den anderen Brokern hierzulande auch so läuft, wird ausgerechnet das Land mit dem höchsten Handelsvolumen bei Millennial Lithium Aktien nur sehr eingeschränkt an der Abstimmung teilnehmen können. Mal sehen welches Feedback da noch von den Brokern kommt. Da keine gesetzliche Verpflichtung besteht, sollte man vorsichtshalber keine allzu große Hoffnung hegen. |