Wer was wann wo einreichen muss, ist gesetzlich geregelt: im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (§§ 325 ff. HGB), aber auch in verschiedenen Spezialgesetzen, zum Beispiel im Publizitätsgesetz.
»Wer muss einreichen? »Was müssen Sie einreichen? »Wann müssen Sie einreichen? »Wo müssen Sie einreichen? Wer muss einreichen? Den Jahresabschluss bzw. die Rechnungslegungsunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger zur Offenlegung einreichen müssen Unternehmen folgender Gesellschaftsformen:
•Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, GmbHs, •eingetragene Genossenschaften, •Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (GmbH & Co. KGs, OHGs mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftendem Gesellschafter) und •Zweigniederlassungen bestimmter ausländischer Kapitalgesellschaften, insbesondere Limiteds. Unabhängig von der Rechtsform offenlegungspflichtig sind:
•Kreditinstitute •Finanzdienstleistungsinstitute •Pensionsfonds •Versicherungsunternehmen Offenlegungspflichtig nach Publizitätsgesetz sind generell Unternehmen, die in 3 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren 2 der 3 folgenden Merkmale erfüllen:
•Bilanzsumme über 65 Mio. Euro, •Umsatzerlöse über EUR 130 Mio. Euro, •durchschnittlich über 5.000 Mitarbeiter. Tochterunternehmen können von der Jahresabschlussoffenlegung befreit werden. Welche Voraussetzungen dabei nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB gelten, finden Sie unter »Befreiung von Tochterunternehmen
Die Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses besteht mit der Eintragung der Gesellschaft
•unabhängig vom Unternehmensgegenstand und •unabhängig davon, ob bereits eine Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde oder keine Geschäftstätigkeit mehr besteht und •unabhängig davon, ob Gewinnerzielungsabsicht besteht, also auch für gemeinnützige Gesellschaften.
»Zurück zum Anfang der Seite. Was müssen Sie einreichen? Welche Unterlagen Sie an den elektronischen Bundesanzeiger übermitteln müssen, hängt unter anderem von der Größe des Unternehmens ab. Prüfen Sie anhand der nachfolgenden Tabelle, zu welcher Größe Sie Ihr Unternehmen zuordnen können. 2 der 3 Merkmale müssen an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren vorliegen. Bei Umwandlung oder Neugründung eines Unternehmens kommt es darauf an, ob die Größenmerkmale am ersten Abschlussstichtag nach der Umwandlung oder Neugründung erfüllt werden.
Unternehmensgröße nach § 267 HGB Merkmale Klein Mittelgroß Groß Bilanzsumme < 4,840 Mio. Euro 4,840 Mio. – 19,250 Mio. Euro > 19,250 Mio. Euro Umsatzerlöse < 9,680 Mio. Euro 9,680 Mio. – 38,500 Mio. Euro > 38,500 Mio. Euro Arbeitnehmerzahl im Jahresdurchschnitt < 50 50 – 250 > 250
(Die Schwellenwerte sind kürzlich für nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Geschäftsjahre zum Teil angehoben worden.)
Bei kleinen Unternehmen einzureichende Unterlagen:
•Bilanz, •Anhang (ohne Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung). Bei mittelgroßen Unternehmen einzureichende Unterlagen:
•Bilanz (ausreichend ist die für kleine Gesellschaften vorgeschriebene Form), •Gewinn- und Verlustrechnung, •Anhang, •Lagebericht, •zusätzlich rechtsformspezifische Dokumente (zum Beispiel Angaben zur Ergebnisverwendung, Bericht des Aufsichtsrates, Bestätigungsvermerk etc.). Bei großen Unternehmen einzureichende Unterlagen:
•Bilanz, •Gewinn- und Verlustrechnung, •Anhang, •Lagebericht, •zusätzlich rechtsformspezifische Dokumente. Unabhängig von der Größe zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften verpflichtet sind:
•Kreditinstitute, •Finanzdienstleistungsinstitute, •Pensionsfonds, •Versicherungsunternehmen. •Gesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihnen ausgegebene Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nehmen oder die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt worden ist (§ 267 Abs. 3 HGB).
»Zurück zum Anfang der Seite. Wann müssen Sie einreichen? Die Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger zur Offenlegung des Jahresabschlusses muss grundsätzlich spätestens innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Entspricht das Geschäftsjahr – wie in den meisten Fällen – dem Kalenderjahr, ist der Abschluss für das Geschäftsjahr 2008 also spätestens bis zum Ende des Jahres 2009 einzureichen und bekannt zu machen.
Eine kürzere Einreichungsfrist von vier Monaten gilt für die kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften. Hierunter fallen sowohl börsennotierte Unternehmen wie auch solche Unternehmen, die andere Wertpapiere (etwa Schuldverschreibungen) begeben haben, die an einem organisierten Markt gehandelt werden.
»Zurück zum Anfang der Seite. Wo müssen Sie einreichen? Jahresabschlussunterlagen sind beim Bundesanzeiger Verlag einzureichen − nicht beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) und nicht beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Allein der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, der die fristgerechte und vollständige Einreichung der Unterlagen prüft, ist der richtige Adressat. Er unterrichtet gemäß § 329 Abs. 4 HGB bei Verstößen gegen die Offenlegung das Bundesamt für Justiz, das bei nicht ordnungsgemäßer Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren einleitet und Verstöße wegen unterlassener oder unvollständiger Publikation durch die Verhängung von Ordnungsgeldern in Höhe von mindestens 2.500,- EUR bis maximal 25.000,- EUR ahndet.
Die notwendige Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger erfordert einen klaren Auftrag, speziell auch zum Umfang dessen, was bzw. welche Unterlagen bekannt gemacht werden sollen. Dies gilt vor allem für die nicht über die Publikations-Plattform, also zurzeit noch in Papierform eingereichten Unterlagen.
Verlags-Anschrift für die Einreichung von Papiermanuskripten: Bundesanzeiger Verlagsges. mbH Anzeigenredaktion Amsterdamer Str. 192 50735 Köln
Internetadresse für die elektronische Einreichung von Unterlagen: Publikations-Plattform des Bundesanzeigers unter http://publikations-plattform.de Der Jahresabschluss wird schließlich vom elektronischen Bundesanzeiger automatisch an das Unternehmensregister zur dortigen Einstellung übermittelt.
https://publikations-plattform.de/sp/...dgeable_how-work_annual_terms |