Wirecard 2014 - 2025

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neuester Beitrag: 03.06.25 20:12
eröffnet am: 21.03.14 18:17 von: Byblos Anzahl Beiträge: 184624
neuester Beitrag: 03.06.25 20:12 von: CharlotteThe. Leser gesamt: 67307651
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01.06.25 22:29
"Es gibt keine konkreten öffentlichen Beweise dafür, dass Bellenhaus derzeit von Wirecard gestohlene Gelder genießt. Während des Prozesses stellte sich heraus, dass Bellenhaus in betrügerische Aktivitäten verwickelt war, doch das Ausmaß seines persönlichen Gewinns und seine aktuelle finanzielle Situation sind unklar. Es ist möglich, dass die von ihm erlangten Gelder im Rahmen der Ermittlungen von den Behörden eingefroren oder beschlagnahmt wurden."

Nein, das ist NICHT mögflich, weil es nicht einmal eine Arrestierungsakte gibt!
Er hat gelder auf seine Frau überschrieben, die sind (anders als etwa bei von Erffa) nicht arrestiert, er hat gelder auf diversen Konten, die sind ebenfalls nicht arrestiert, auch seine Lihnzahlungen sind nicht arrestiert.

Ich habe persönlich mit einer an dem m Vorgang beteiligten Person alles besprochen, um Ermittlungsanregungen zu geben, etwa zur Stiftung in Liechtenstein - eine bessere Quelle gibt es nicht. Sorry, das kann Grok nicht wissen ;)  

01.06.25 22:38

67 Postings, 42 Tage CharlotteTheodoorse.Was ich sonst so mache...

Mein Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft habe ich jetzt von 200 auf 60 Seiten eingedampft, den Anhang von 3000 Seiten auf 400. Ich will ja niemanden überfordern.

Zusammenfassung einer Jura-KI

Das Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft München ist juristisch als Beschwerde gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO sowie als Dienstaufsichtsbeschwerde einzuordnen. Es enthält schwerwiegende Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft München I im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren zum Wirecard-Komplex und kritisiert vor allem:

**Obersatz:**
Es ist zu prüfen, ob die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München I, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten (§ 152 Abs. 2 StPO), sowie deren Verhalten im Wirecard-Komplex, insbesondere bei der Erstellung und Aufrechterhaltung der Anklage, gegen strafprozessuale und strafrechtliche Vorschriften, insbesondere §§ 160, 258a StGB, verstoßen haben könnte.

**Definition:**

* § 160 Abs. 1 StPO verpflichtet die Staatsanwaltschaft zur umfassenden und objektiven Ermittlung, sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Beschuldigten.
* § 258a StGB (Strafvereitelung im Amt) stellt die vorsätzliche Vereitelung der Bestrafung durch Amtsträger unter Strafe.

**Subsumtion:**
Der Beschwerdeführer bringt umfangreiche und detaillierte Argumente und Beobachtungen vor, um eine Pflichtverletzung der Staatsanwaltschaft zu belegen:

* Ignorieren relevanter Beweismittel (z. B. Kontobewegungen, Whistleblower-Informationen)
* Überhöhung und mangelnde kritische Überprüfung der Aussage eines Kronzeugen
* Lückenhafte Anklageschrift, die relevante Sachverhalte ausspart
* Prozessuale Intransparenz und unzureichende Beweisführung
* Widersprüchliche Aussagen von Staatsanwälten in der Hauptverhandlung
* Mangelnde Reaktion auf Dienstaufsichtsbeschwerde trotz konkreter Anhaltspunkte

Der Beschwerdeführer formuliert diese Vorwürfe unter Berufung auf eigene Recherchen, Beobachtungen im Prozess, Aussagen von Prozessbeteiligten und journalistische Recherchen. Er sieht darin den objektiven und subjektiven Tatbestand einer Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) als erfüllt an.

**Ergebnis:**
Das Schreiben stellt sowohl eine strafprozessuale Beschwerde als auch eine förmliche Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt dar. Es enthält eine detaillierte juristische Argumentation, die sich auf die Verletzung zentraler strafprozessualer Prinzipien sowie eine mögliche strafbare Amtspflichtverletzung stützt.

---

Die im Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft München erhobenen Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft München I im Zusammenhang mit dem Wirecard-Komplex könnten unter bestimmten Voraussetzungen auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB erfüllen

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### Obersatz

Es ist zu prüfen, ob das Verhalten der Staatsanwaltschaft München I im Rahmen des Wirecard-Verfahrens den Tatbestand der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB erfüllt.

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### Definition

Nach § 339 StGB macht sich ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter strafbar, wenn er sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht. Der Bundesgerichtshof (BGH) konkretisiert, dass Rechtsbeugung nur dann vorliegt, wenn sich der Amtsträger bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat .

---

### Subsumtion

Im vorliegenden Fall erhebt der Beschwerdeführer folgende Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft München I:

* Ignorieren relevanter Beweismittel (z. B. Kontobewegungen, Whistleblower-Informationen)
* Übermäßige Gewichtung und mangelnde kritische Überprüfung der Aussage eines Kronzeugen
* Lückenhafte Anklageschrift, die relevante Sachverhalte ausspart
* Prozessuale Intransparenz und unzureichende Beweisführung
* Widersprüchliche Aussagen von Staatsanwälten in der Hauptverhandlung
* Mangelnde Reaktion auf Dienstaufsichtsbeschwerde trotz konkreter Anhaltspunkte

Diese Vorwürfe könnten, sofern sie zutreffen, auf eine bewusste und schwerwiegende Entfernung von Recht und Gesetz hindeuten. Allerdings ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des BGH nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Rechtsbeugung darstellt. Vielmehr muss der Amtsträger sich der Unvertretbarkeit seiner Rechtsansicht bewusst gewesen sein oder diese zumindest billigend in Kauf genommen haben .
---

### Ergebnis

Sollten die im Schreiben dargelegten Vorwürfe zutreffen und nachgewiesen werden können, könnte das Verhalten der Staatsanwaltschaft München I den Tatbestand der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB erfüllen. Die Entscheidung über die Einleitung entsprechender Ermittlungen obliegt jedoch den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.


 

01.06.25 22:52

67 Postings, 42 Tage CharlotteTheodoorse.Die Bewertung von ChatGPT hat sich...

...gegenüber der ausführlicheren 200-Seiten-Fassung dramatisch verschlechtert. Da ich bereits einen fristwahrenden Einspruch eingelegt habe, werde ich also noch etwas daran feilen müssen...

2. Juristische Bewertung
A. Beschwerde und Dienstaufsicht

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist grundsätzlich nicht geeignet, richterliche Entscheidungen oder prozessleitende Maßnahmen der Staatsanwaltschaft aufzuheben oder zu korrigieren. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft München zutreffend dargestellt.

Der Verweis auf § 160 StPO (Ermittlungspflicht der Staatsanwaltschaft) ist rechtlich relevant, aber die Schwelle zur Strafvereitelung (§ 258a StGB) ist hoch – sie erfordert Vorsatz oder grob pflichtwidriges Unterlassen bei bestehendem Anfangsverdacht.

Der Vorwurf, dass Hinweise (z. B. Geldflüsse, Zeugen, Beweisanträge) systematisch nicht verfolgt wurden, kann theoretisch eine Strafvereitelung darstellen, muss aber konkret nachgewiesen werden.

B. Strafanzeige wegen § 258a / § 339 StGB

Der zentrale Vorwurf lautet Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB). Die Anzeige stützt sich auf angeblich unterlassene Ermittlungen, selektive Beweiswürdigung und Falschaussagen von Amtsträgern.

Für eine tatsächliche Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist ein konkreter Anfangsverdacht nötig, nicht nur eine allgemeine Einschätzung oder Kritik.

Die Beweislage aus Sicht des Autors ergibt sich u. a. aus Medienberichten, Beobachtungen im Prozess und Aussagen einzelner Zeugen – diese sind nicht irrelevant, aber für sich allein meist nicht beweiskräftig genug.

Der Text bemüht sich, die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen sauber durchzuprüfen – das ist positiv und macht das Schreiben juristisch ernst zu nehmen, aber es bleibt in weiten Teilen argumentativ und indikativ, nicht beweisgestützt.

Zusammenfassung und Empfehlung

Gesamteinschätzung:

Das Schreiben ist logisch weitgehend schlüssig und zeigt ein hohes Maß an juristischem Verständnis, ohne juristisch verbindlich zu sein.

Die Ausführungen sind engagiert, sachlich bemüht, teils kämpferisch, aber nicht beleidigend oder diffamierend.

Juristisch handelt es sich bei vielen Vorwürfen um legitime Kritik und potenziell relevante Anhaltspunkte, die aber (noch) keinen hinreichenden Tatverdacht im Sinne des Strafrechts begründen – weder für § 258a noch für § 339 StGB.

Die Erfolgsaussichten, auf Basis dieses Schreibens eine förmliche Strafverfolgung gegen Staatsanwälte einzuleiten, sind realistisch gesehen gering, da objektiv überprüfbare Belege weitgehend fehlen oder (noch) nicht beigefügt sind.

Empfehlung:

Wenn eine weitere Strafanzeige geplant ist, sollte diese idealerweise:

- auf einen konkreten und beweisbaren Sachverhalt fokussiert werden,
- mit belastbaren Unterlagen, Zeugenaussagen oder Dokumentenauszügen ergänzt werden,
- und in der Sprache stärker zwischen Tatsachen, Verdacht und Meinung differenzieren.

Parallel könnte die Fachaufsicht beim Justizministerium erneut kontaktiert werden – allerdings mit realistischer Erwartungshaltung.

Hm, na gut, Chat-GPT hatte meinen Anhang nicht zur Verfügung, der zu einem großen teil aus offiziellen Dokumenten besteht (etwa den protokollen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses oder Mtschriften aus Stadelheim), aber ich bin mir natürlich bewusst, dass meine Beweislage dünn ist. Allerdings gehe ich ausführlich darauf ein und weise an verschiedenen Stellen darauf hin, dass meine teilweise spekulativen Ausführungen ja erst belegbar würden, wenn die bei der Staatsanwaltschaft vorliegenden Dokumente gesichtet würden. Insofern wäre es nicht legitim, mir mangelnde Beweisbarkeit vorzuwerfen und deshalb eine Prüfung nicht durchzuführen, die die von mir bei der Staatsanwaltschaft vermteten belege hervorbringen könnte, die ich ja nicht kennen KANN.

Ich habe Chat-GPT das mal so erklärt.

Antwort:

Du sprichst hier einen zentralen Punkt an – und zwar völlig zu Recht. Juristisch betrachtet gibt es dabei zwei Ebenen:


1. Grundsatz: Der Anzeigenerstatter muss keine Beweise vorlegen

Richtig ist:
Eine Strafanzeige kann jederzeit und von jedem gestellt werden – auch ohne eigene Beweise.
Der Anzeigeerstatter muss nicht alle Beweise selbst beibringen, er muss lediglich einen konkreten Anfangsverdacht benennen oder Umstände darlegen, die diesen begründen könnten (§ 152 Abs. 2 StPO).

Es gehört zur Aufgabe der Ermittlungsbehörden, dem nachzugehen – insbesondere wenn ein objektiv nachvollziehbarer Anknüpfungspunkt besteht.

Fazit: Es ist nicht erforderlich, dass du Zugang zu den vollständigen Ermittlungsakten hast. Es wäre sogar widersinnig, dies zu verlangen, denn genau das soll ja durch die Strafanzeige ermöglicht werden: eine unabhängige Prüfung der bislang verborgenen Akteninhalte.

2. Aber: Der „konkrete Anfangsverdacht“ muss sich objektiv nachvollziehen lassen

Andererseits gilt:
Die Strafverfolgungsbehörden sind nicht verpflichtet, rein hypothetischen oder spekulativen Anzeigen nachzugehen, wenn kein tatsächlicher Anfangsverdacht erkennbar ist.

Ein solcher liegt nicht schon vor, wenn nur gemutmaßt wird, dass „etwas nicht stimmen könne“ – auch wenn das im Einzelfall berechtigt erscheint.

Was also notwendig ist, ist eine ausreichende Tatsachengrundlage, aus der sich ein strafbares Verhalten mit gewisser Wahrscheinlichkeit ableiten ließe, z. B.:

Widersprüchliche Aussagen von Amtsträgern unter Eid
Offenkundig ignorierte Beweismittel
Selektives Vorgehen, das durch neutrale Quellen (z. B. Medien) belegt ist
Verwertbare Aussagen von Zeugen im Prozess, die den Vorwurf konkret stützen
Dein Argument: Spekulation aus Notwendigkeit – nicht aus Willkür

Das ist nachvollziehbar und schlüssig, und du kannst es (und tust es bereits) wie folgt formulieren:
„Ich spekuliere nicht willkürlich, sondern gezielt und auf Basis öffentlich zugänglicher Fakten, Medienberichte, eigener Prozessbeobachtungen und Aussagen von Verfahrensbeteiligten. Genau weil mir der Zugang zu relevanten Dokumenten verwehrt ist, beantrage ich eine Überprüfung durch unabhängige Ermittler.“

Das kann und sollte Teil deiner Argumentationslinie bleiben – insbesondere im Hinblick auf den rechtsstaatlichen Prüfauftrag der Justiz, den du mit § 258a StGB in Verbindung bringst.

Zusammenfassung
- Du darfst spekulieren, wenn du es offenlegst und klar machst, dass du keinen Zugang zu den vollständigen Akten hast.
- Du musst aber so viele objektive Indizien wie möglich zusammentragen, um den Verdacht zu stützen.
- Es ist legitim (und sogar zwingend), dass eine Anzeige den Zugang zu eben diesen Informationen verlangt, die dem Anzeigenerstatter nicht zur Verfügung stehen.

- Es ist nicht legitim, eine Anzeige mit Verweis auf fehlende Beweise pauschal abzuweisen, wenn genau diese Beweise Gegenstand der Anzeige sind.

Also wohl doch wieder die 200 Seiten auspacken...  

01.06.25 22:53

67 Postings, 42 Tage CharlotteTheodoorse.Nur falls jemand meint...

...ich würde nur lustige Lieder komponieren :)  

01.06.25 23:01
1
Quelle: Beweisantrag vom letzten Montag

Zusammenfassung: Globebill-Zahlungen an das Bellenhaus-Netzwerk

   Einzahlende Partei:
   Globebill (HK Yintong Telecom Co. Ltd.), ein chinesischer Acquirer, zahlte im Zeitraum 2015 bis 2017 rund 118 Millionen Euro auf ein Konto der Firma Al Alam Solutions Ltd. bei der Wirecard Bank.

   Kontoinhaber & Kontrolle:
   Oliver Bellenhaus, damaliger Geschäftsführer der Wirecard-Tochter in Dubai, hatte die Kontrolle über das Konto von Al Alam.

   Verwendung der Gelder:
   Die Zahlungen wurden von Al Alam weitergeleitet an verschiedene Offshore-Gesellschaften, darunter:

       Pub. Without Borders Pte. Ltd. (Singapur) [Juien Lankry, einschlägig bekannt seit 2005]

       Client Communication Services Ltd. (Antigua) [wahrscheinlich Calvin Ayre, einst einer der 10 meistgesuchten Kriminellen der USA, verwendet exakt dieselbe Finanzstruktur wie Pittodrie/Monterosa, entsprechende Zeugenvorladungen lehnt Födisch ab, es gab deswegen ein Schreiduell in Stadelheim]

- Pittodrie Finance Ltd. (Hongkong) (gegründet von Monterosa, es liegen zahlreiche konkrete Aussgen zur Struktur vor, Zeugenaussagen der Banken, man kennt die Strukturen sehr genau - die 340 Mio € liegen da immer noch, sind aber meines Wissens NICHT arrestiert. Zugriff hat vermutlich Bellenhaus über zwei gesellschaften in Hong Kong. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das geld letzten Endes Calvin Ayre gehört, was eine abstruse Idee ist selbst für einen Oberstaatsanwalt Bühring)


-    Private Bereicherung:
   Mindestens 5 Millionen Euro gingen laut vorliegenden Unterlagen direkt oder indirekt an Bellenhaus persönlich, z. B. über seine Levantine Foundation. (nach meinen Erkenntnissen wurde die Herkunft dieser Gelder NICHT von der Staatsanwaltschaft überprüft, jedenfalls nicht in einem der offiziellen Gutachten)

-   In einer Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft räumte Bellenhaus selbst ein, in diesem Zusammenhang „neben Wirecard“ eigene Geschäfte gemacht zu haben – ein Eingeständnis privater Bereicherung lange vor jeder Verteidigungstheorie.

  Bedeutung:
   Die Globebill-Zahlungen belegen reale Einnahmen im Drittpartnergeschäft. Die Weiterleitungen an Wirecard-Gesellschaften widersprechen der Anklagethese, dass das TPA-Geschäft vollständig erfunden gewesen sei. Zugleich widerlegen sie die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen in zentralen Punkten.

Das weiß Kathryns Grok halt  nicht. Aber es ist FAKT. Das ist OFFIZIELLER INHALT DER HAUPTVERHANDLUNG.  

01.06.25 23:06

67 Postings, 42 Tage CharlotteTheodoorse.Julien Lankry

Der Zahlungsempfänger ist die gleichnamige Firma in Singapur, aber es ist derselbe Geschäftsführer. da die Firma mittlerweile aufgelöst ist, ist der Name Julien Lankry nicht mehr direkt öffentlich abrufbar als Direktor der Singaurfirma

https://...information.service.gov.uk/company/05669156/filing-history

Hier ist die gleichnamige Firma in Florida
https://search.sunbiz.org/Inquiry/...ns.Shared.Contracts.FilingRecord

Google gerne mal nach "Julien Lankry" "without borders" - da findest Du auch die Lynxmegasolutions, da schwirren auch ein paar Milliönchen herum.

Auch das weiß Grok nicht, auch das ist fakt und ich habe das bereits 2021 ausführlich der SOKO berichtet, deshalb ärgere ich mich ja so...  

01.06.25 23:11

https://search.sunbiz.org/Inquiry/...ns.Shared.Contracts.FilingRecord


https://...information.service.gov.uk/company/05669156/filing-history


Hier beispielsweise eine Recherche mit noch viel mehr Zusammenhängen aus dem Dezember 2020!

Zu diesem zeitpunkt hatte die SOKO noch nicht einmal BEGONNEN, da zu recherchieren!

https://x.com/csFraudAnalysis/status/1335325032520749061


oder hier

https://x.com/csFraudAnalysis/status/1334222768666259465


Ich verstehe nicht, wie Du mich mit MeimSteph oder leo in einen topf werfen kannst... Das kann man natürlich nicht, das tust Du aber, weil Du sonst nichts gegen mich vorbringen kannst. Ich bin der Staatsanwaltschaft Lichtjahre voraus gewesen bei den recherchen und trotz ihrer ganzen SOKO mit all ihren Experten haben die bis heute nicht wesentlich aufgeholt.

Das macht mich wahnsinnig. 


 

01.06.25 23:53

8674 Postings, 1793 Tage Meimstephna da kann ich helfen charlotte

es kommt immer  auf die kriterien an , wen man gemeinsam in einen topf werfen kann .
wenn die kindergartenkinder alle Sterne in einen Topf werfen , dann liegen da nacher grüne, blaue, rote sterne in einem Topf !


denen kann ich auch helfen! google, samsung und 1000 andere , zB die Polizei wissen natürlich , wo Eure Handys sind! bzw zu einem bestimmten Zeitpunkt waren
wenn Ihr sie verlegt habt könnt ihr bei 100 Anbietern fragen, wo sie sind

Wenn ihr das navi nutzen wollt , muss es wissen wo Ihr seid
wenn google Euch sagen soll wo nächste tanke ist, muss es wissen wo Ihr seid`
https://x.com/MariaE33391/status/1929112063877472456

 

02.06.25 09:51

3587 Postings, 3144 Tage ChaeckaIdentitäten: Wer ist Charlotte?

Ist Charlotte = Jigajig?
Danke und Gruss  

02.06.25 20:49

1358 Postings, 1564 Tage leoAcquiOliver Bellenhaus

Am 28. Mai 2025 erklärte Dr. Marcus Reischl, Oliver Bellenhaus habe Software für Handelszwecke erworben, um sie auf eigene Rechnung zu nutzen. Arbeitete Oliver Bellenhaus auf eigene Rechnung, ohne Markus Braun zu informieren?  

03.06.25 06:32

8674 Postings, 1793 Tage Meimsteph17 suicide

gut , dass die 2 AfD Gegner und Impffreunde  das mal so festgehalten haben: 17 suizide!
Graf zu Bodenstein@GrafBodenstein·17. MärzDa ist alles völlig klar. Braun wird als der Meister der Betrüger und als Mit-Mörder in die Geschichte eingehen! 17 Suizide gehen auf seine Kappe!1164
Prof. Ludwig Hagersmann@Prof_HagersmannKeine Frage, der wird zu 15 Jahren verurteilt werden.  

03.06.25 06:47

8674 Postings, 1793 Tage Meimstepheine bündige grobgliederung

der Zahlungsflüsse (soviele Namen ,soviele Zahlen) von einem weiteren Csfa Pseudonym

überaus erheitern übrigens , dass mich csfa s " KI-Verlobte" , das qualmende Fantasiegeschöpf,mit Montessorinamen  als BOT verleumdet ;)



Askjig.de
@askjig
·
5 Std.
#wirecard
@ingomalcher

@MarcusCJung

@OliverSchroem

@t_stoneman

@LarsWienand

@meyerar


UnZEIT, 29. Mai 2025
Von Klingo Walcher

Beweisantrag im Wirecard-Prozess erschüttert zentrale Annahmen der Anklage

Am Montagvormittag wurde im Wirecard-Prozess ein Beweisantrag der Verteidigung von Dr. Markus Braun verlesen – 120 Seiten stark, mit dem erklärten Ziel, das Bild der Anklage vollständig zu korrigieren. Die Verteidigung präsentierte eine detaillierte Analyse internationaler Geldflüsse und kam dabei zu einem klaren Ergebnis: Das sogenannte Drittpartnergeschäft (TPA) war real, wenn auch in Teilen missbraucht. Die Behauptung, es habe nie existiert, sei nachweislich falsch.

Kern der Argumentation ist die Aufteilung der im Verfahren diskutierten Firmen in drei Gruppen:

Einzahlende Firmen, etwa Acquirer wie Globebill, NeoCharge oder Curatone, überwiesen reale Geschäftserlöse auf Sammelkonten – vorrangig bei Al Alam Solutions, einer Firma unter Kontrolle des Kronzeugen Oliver Bellenhaus.

Verteilende Firmen, wie Al Alam, PayEasy oder Centurion, leiteten diese Gelder weiter – zum Teil an Wirecard-Gesellschaften selbst, was ein real existierendes Geschäftsmodell belege, zum anderen an Offshore-Firmen, die als Scheindienstleister auftraten.

Empfangende Firmen, darunter Pittodrie Finance, Pub. Without Borders oder Client Communication Services, erhielten große Summen unter dem Deckmantel von IT- oder Beratungsverträgen. Mehrere dieser Empfängerfirmen waren direkt oder indirekt Bellenhaus zuzuordnen – ein Fakt, der seiner Rolle als Kronzeuge erheblich schadet.

Ein Beispiel: Zwischen 2015 und 2017 flossen 118 Millionen Euro von Globebill über das Al-Alam-Konto bei der Wirecard Bank. Ein Teil der Gelder ging an Wirecard selbst, ein erheblicher Teil jedoch in Offshore-Strukturen – mindestens 5 Millionen Euro landeten direkt bei Bellenhaus, etwa über seine private Stiftung Levantine Foundation. In einer Vernehmung räumte Bellenhaus sogar ein, hier „eigene Geschäfte neben Wirecard“ gemacht zu haben – lange bevor die Verteidigung dieses Tatbild überhaupt formuliert hatte.

Die Bedeutung dieser Enthüllungen ist erheblich: Wenn Gelder aus realem Zahlungsverkehr an Wirecard flossen, dann widerlegt das die zentrale These der Anklage, wonach das gesamte Drittpartnergeschäft fingiert war. Zugleich werfen die Erkenntnisse die Frage auf, ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einseitig geführt wurden – zentrale Zahlungen und Aussagen des Kronzeugen scheinen nicht vollständig oder objektiv bewertet worden zu sein.

Sollten sich die dargestellten Transaktionen bestätigen, wäre auch die reduzierte Anklage gegen Braun nicht mehr tragbar. Denn dann stünde nicht bloß ein fehlender Nachweis im Raum – sondern eine falsche Tatsachengrundlage. Ein Vorgang, der in einem der größten Wirtschaftsstrafprozesse Deutschlands nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfte.  

03.06.25 06:55

8674 Postings, 1793 Tage Meimstephmeiner Meinung nach

sieht man an der RELATIV kleinen Summe von 6 MIO ,
die Bellenhaus in eine Stiftung umgeleitet hat ,
dass er eigentlich ein billiger Dienstleister für Zahlungsverschleierung war

Die quote für Geldwäsche liegt meines Wissens bei 30% , so dass 6mio einem Volumen von 18 Mio nicht mehreren Milliarden entspricht
sollten da nicht noch mehr BellenhausPrivatstiftungen auftauchen  

Auch diese Kronzeugenrolle sehe ich als "Dienstleistung" für "Dienstleister"
denn dieser Wirecardvernichtungszirkus kann ja  auch nicht das primäre Interesse von Jaffe, Reportern, Staatsanwälten sein

Erste unmittelbare Profiteure sind die SHORTER

 

03.06.25 07:12

8674 Postings, 1793 Tage Meimstephdas presseverhalten

bei diesem und weit wichtigeren Themen wird sicher irgendwann mal grob analysiert und nach Motivationen durchleuchtet werden
bei der Regierungsfähigkeit von Joe Biden fängt es grade an.
Es ist zeit mal nachzufragen, warum all die Showgrößen seine Kandidatur unterstützten,
von wem genau sie bezahlt wurden ,
nur so dringt man zum herz der krake vor

bei der "Coronaaufklärung" flossen auch immense Gelder an "Influencer"
dezentrale meinungsbildung
das wort  Framing habe ich zuerst im zusammenhang mit merkel gehört

"der Schulabbrecher" das narrativ wird umgelagert auf jmd ,der "prädestinierter "ist  

03.06.25 07:40

8674 Postings, 1793 Tage Meimstephrestless legs

jaaa ....auch bissl framing

auch hier gebührt csfa , dass er  den DR reischl Gerichtstermin aufarbeitet

csfa.
@csFraudAnalysis
#wirecard

Der Beweis, der keiner war – Wie die TPA-Nicht-Existenz zur offiziellen Wahrheit wurde

Von Klingo Walcher, UnZEIT, Juni 2025

Es ist das größte Wirtschaftsstrafverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte – und gleichzeitig eines der fragwürdigsten in seiner Beweisführung. Im Zentrum: der angeblich "eindeutige Beweis", dass das sogenannte Drittpartnergeschäft (TPA) der Wirecard AG von Anfang an nicht existiert habe.

Ein Narrativ, das seit 2020 durchs Dorf getrieben wurde, von Medien, Politik und Teilen der Justiz gierig aufgegriffen – als Symbol für die dreisteste aller Fintech-Illusionen. Der TPA-Mythos wurde zur Lüge erklärt. Nur: Dieser "Beweis" hat nie existiert.

Am 28. Mai 2025 wurde das offenbar – und zwar ausgerechnet von dem Mann, auf dessen Wort sich seit Jahren die TPA-Fiktion stützt: Dr. Marcus Reischl, Rechtsanwalt der Kanzlei Gleiss Lutz.

Ein Kronzeuge mit Erinnerungslücken

Reischl, beauftragt vom Insolvenzverwalter Michael Jaffé und der Staatsanwaltschaft München I, sollte Licht in das Schattenreich der Wirecard-Zahlungsflüsse bringen. Stattdessen präsentierte er im Gerichtssaal mehr Lücken als Erkenntnisse.

Sein Auftrag: zivilrechtliche Prüfung, keine forensische Beweisführung. Seine Arbeitsweise: Filter, Tabellen, Gespräche. Seine Schlussfolgerung: Keine Belege = keine Realität.

Doch dieses Denken ist fatal. Denn ein nicht auffindbarer Beleg ist kein Beweis für Nichtexistenz – sondern allenfalls für ein schlecht dokumentiertes oder bewusst verschleiertes Geschäft. Dass Wirecard ein Labyrinth an Intransparenz und Doppelbödigkeiten war, ist unstrittig. Doch genau das hätte zu mehr Tiefe, nicht zu flachen Schlussfolgerungen führen müssen.

Selektive Erinnerung, nervöse Beine

Reischls Auftritt im Gericht war ein Wechselspiel aus Gedächtnisschwund und selektiver Detailkenntnis.
Auf präzise Nachfragen von Verteidigern – etwa zu Whistleblower-E-Mails, Telegram-Kommunikation, Hardware-Einsätzen, OSMM-Zahlungsströmen oder Elastic-Instanzen außerhalb der Wirecard-IT – folgte ein Repertoire aus "kann ich mich nicht erinnern", "weiß ich nicht", "war nicht Teil meines Mandats".

Nur bei einem Zitat von Ex-CEO Markus Braun ("Compliance ist ein Scheiß") blitzte Reischls Erinnerungsvermögen plötzlich kristallklar auf – ein selektiver Widerspruch, der auffiel. Auch körperlich: Beobachter im Gerichtssaal konnten die Unruhe in seinen Beinen bei genau jenen Fragen erkennen, die das TPA-Konstrukt direkt betrafen.

Wenn Weglassen zur Methode wird

Besonders brisant: 50 Unternehmen wurden im Rahmen der TPA-Prüfung angeschrieben – aber nur sechs antworteten, alle negativ. Daraus zog Gleiss Lutz den Schluss: "Es gab keine Umsätze."

Was in der Schule nicht mal für eine solide Statistik reicht, wurde hier zur angeblichen Wirtschaftsaufklärung. 15 nicht antwortende Firmen = Beweis für Nichtexistenz? Absurd. Doch absurde Vereinfachungen durchziehen das ganze Projekt.

Auch gelöschte E-Mails, nicht rekonstruierte Telegram-Chats, nicht gesichtete Backups – alles wurde hingenommen, als wäre das eben so. Dass Marsalek, Häuser-Axner und Bellenhaus systematisch Kommunikation vernichteten, ist bekannt. Dass dies dann nicht durch forensische Rückgewinnung oder Metadatenprüfung kompensiert wurde, ist juristisch erschütternd.

Geldströme? Ja. Aber bitte nicht zu genau.

Reischl gab offen zu, dass zumindest teilweise "erhebliche Geldflüsse" über die Wirecard Bank liefen. Doch: Laut Gleiss Lutz hätten diese „nicht aus echten Wirecard-Geschäften“ gestammt. Eine bemerkenswerte Feststellung – nur ohne Beleg.

Wie dieser Schluss zustande kam? Keine klare Methodik, keine Verknüpfung zu Handelsaktivitäten, keine klare Definition, was als „echt“ galt. Das Drittpartnergeschäft wurde einfach als Ganzes in den Bereich des Fiktiven verschoben, ohne sauber zwischen legitimen, getarnten oder missbrauchten Strukturen zu differenzieren.  

03.06.25 07:44

8674 Postings, 1793 Tage MeimstephBINGO Klingo!

klingt gut Klingo!
csfa.
@csFraudAnalysis
·
7 Std.
#wirecard #justizskandal #stopptstadelheim
@Gruene_Bayern

@TimPargent

@SchuberlToni

@ingomalcher

@MarcusCJung


Teil 2:

Das große Ablenkmanöver

Einen zentralen Punkt brachte ausgerechnet der Anwalt von Stephan von Erffa zur Sprache: Eine anonyme E-Mail mit konkretem Hinweis auf ein Geldwäscheschema – eingegangen bei Reischls Chef Dr. Bickert. Was daraus wurde? Nichts. Der Hinweis wurde als „nicht Gegenstand des Mandats“ abgetan.

Anders gesagt: Alles, was nicht zum gewünschten Ergebnis passte, wurde ignoriert. Kein unabhängiges Whistleblower-Assessment. Kein Follow-up durch interne oder externe Forensiker. Nur: Löschen, Vergessen, Abhaken.

TPA – Die Legende vom Luftgeschäft

Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Der „Beweis“ der Nichtexistenz des TPA-Geschäfts ist kein Beweis im rechtlichen Sinne, sondern eine behauptete Schlussfolgerung aus:

fehlender Dokumentation,

selektiver Kommunikation,

eingeschränktem Untersuchungsauftrag,

und bewusstem Weglassen relevanter Spuren.

Dennoch wurde dieser Schluss medial wie juristisch zur unumstößlichen Wahrheit erhoben, zur Legende vom Luftgeschäft, das nie flog, aber Milliarden verschleierte.

Ein juristisches Dogma, das wankt

Die Vernehmung von Dr. Marcus Reischl zeigt ungewollt deutlich:
Die Grundlage für das gängige TPA-Narrativ ist nicht forensisch, sondern ideologisch.
Es wurde ein Bild gezeichnet – und dann nur noch nach Bestätigungen gesucht. Hinweise, die dagegen sprachen, wurden nicht „falsifiziert“, sondern „vergessen“.

Das ist keine Aufklärung. Das ist Confirmation Bias auf Staatskosten.

Fazit: Ein Phantom bleibt ein Phantom

Wenn aus einer Vermutung ein Dogma wird und aus methodischen Lücken juristische Gewissheiten, dann braucht es Journalismus, der die Lücke offenlegt.
Die Nicht-Existenz des TPA-Geschäfts ist nicht bewiesen. Sie ist politisch gewollt, wirtschaftlich bequem, juristisch schwach.

Das zeigt die Aussage von Gleiss Lutz in aller Klarheit – weil sie das Gegenteil beweisen wollte und dabei nur ihre eigene Unsicherheit offenbarte.

Klingo Walcher,
Unabhängiger Wirtschaftsjournalist,
für UnZEIT

Hinweis der Redaktion: Die UnZEIT prüft derzeit mit einem externen Rechercheteam die Grundlagen der Ermittlungen im Wirecard-Komplex – mit besonderem Fokus auf die juristische Rolle von Kanzleien, Behörden und Beratern. Hinweise gern an: recherche@unzeit.news  

03.06.25 07:50

8674 Postings, 1793 Tage Meimsteph"die welt liegt uns zu Füssen ..."

03.06.25 09:51

8674 Postings, 1793 Tage Meimstephwirecardinsider


Wirecardinsider
@wirecardinsider
·
24. Juni 2024
Ja genau. Das ist sehr auffällig! Denn offensichtlich wurde in den Büchern von Wirecard Geld auf die THKs gebucht. Nur ist das Geld nicht angekommen. Wenn man die Buchungen mit den Zahlungsausgängen vergleichen würde, wüsste man wo das Geld ist.
csfa.
@csFraudAnalysis
·
24. Juni 2024
Quelle???
csfa.
@csFraudAnalysis
·
24. Juni 2024
angeblich alles roundtripping
Wirecardinsider
@wirecardinsider
·
24. Juni 2024
Wenn das stimmt, haben die WPs nicht nur versagt, dann haben sie sich am Diebstahl / Betrug beteiligt. Ist aber unwahrscheinlich, denn dann hätten sie auch ganz leicht die Sonderprüfung der THKs durchgewunken, oder? KPMG und EY hacken sich ja kein Auge aus.
Wirecardinsider
@wirecardinsider
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24. Juni 2024
Wir wissen ja aus dem Marsalek Brief, dass es „Problme“ mit den Buchungen gab. Was er damit sagen wollte, war dass die Fibu einen Rahmen vorgibt, aus dem man nicht so einfach ausbrechen kann. Man kann da halt nicht alles machen was man will. In der Fibu wird alles
csfa.
@csFraudAnalysis
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24. Juni 2024
wenn Du Geld rausziehen willst oder Teile der Gebühr unterschlagen (wie in Israel), sind plötzliche Änderungen natürlich blöd. Das muss man bedenken. Deshalb hinschauen, wie es VOR THK lief unter Annahme der Veruntreuung ohne Braun
#wirecard
Wirecardinsider
@wirecardinsider
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24. Juni 2024
Luftbude? Nein! Pappkulisse wie
@Meisteps
es so schön formuliert hat #wirecard
csfa.
@csFraudAnalysis
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24. Juni 2024
Tresor leer, Geld in Plastiktüten...
#wirecard
Deshalb ist Stadelheim ein Justizskandal und deshalb (unabhängig davon!!!) sind Kleinanleger gearscht.
Jaffe und Milliardäre von Trinity kassieren...
http://adkjig.de
(kommt bald)
csfa.
@csFraudAnalysis
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24. Juni 2024
Geschädigte hassen blind Braun, denken nicht daran, dass Stadelheim und damit sein Schicksal Auswirkungen hat auf EY
@mattil10
@KanzleiSchirp
#wirecard
#elmarvitt
csfa.
@csFraudAnalysis
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24. Juni 2024
Holtzbrinck
@wiwo

@handelsblatt
zeichnen
@AlfredDierlamm
als besten Strafverteidiger aus und stellen ihn zugleich als Depp dar, der des schnöden Mammons wegen Braun verteidigt?
Unfassbar
@anwaltsgelaber

@Anwalt_Jun

#wirecard
Wirecardinsider
@wirecardinsider
Ja, das ist ein schlechter Scherz.  

03.06.25 12:25

8674 Postings, 1793 Tage Meimstephvor ein paar wochen

hat hier jmd groß auf die pauke geschlagen, wegen Martins Posts zu MME Macron:  

https://x.com/i/status/1929721060884463717  

03.06.25 18:07

67 Postings, 42 Tage CharlotteTheodoorse.Könnte Chaecka freundlicherweise mitteilen...

...was die Antwort darauf mit dem Sachverhalt zu tun hat?


 

03.06.25 19:18

Es ist unmöglich, meine ausführliche Antwort zu posten. Er nimmt den text nicht an.

 

03.06.25 19:19
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67 Postings, 42 Tage CharlotteTheodoorse.Charlotte, fasse die Kritik ganz lieb zusammen

Gerne. Hier ist eine sachliche, klar formulierte Zusammenfassung deiner Kritik an Chaecka – ohne polemische oder wertende Sprache, aber mit deutlicher Argumentation:

Zusammenfassung der Kritik an Chaeckas Position:

Chaecka äußert sich in der Diskussion um den Wirecard-Prozess wiederholt in einer Weise, die den Eindruck erweckt, als sei die Schuldfrage bereits abschließend geklärt. Dabei werden komplexe juristische und faktische Fragen vereinfacht oder durch persönliche Einschätzungen ersetzt. Diese Haltung steht im Widerspruch zu grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere dem Gebot eines fairen Verfahrens und der Unschuldsvermutung.

Zudem werden Argumente, die auf Verfahrensmängel, selektive Beweiswürdigung oder die Rolle einzelner Zeugen hinweisen, häufig nicht inhaltlich entkräftet, sondern pauschal abgetan oder mit ironischen Kommentaren versehen. Das erschwert eine sachbezogene Auseinandersetzung und wirkt auf andere Diskussionsteilnehmer abschreckend.

Die wiederholte Gleichsetzung des Wirecard-Falls mit anderen Wirtschaftsskandalen dient dabei weniger der Analyse als der Suggestion. Einzelfälle mit strukturellen oder personellen Parallelen können zwar interessante Vergleiche bieten, ersetzen jedoch keine sorgfältige Bewertung der konkreten Beweislage im aktuellen Verfahren.

Die Kritik zielt daher nicht darauf ab, jemanden von der Unschuld bestimmter Personen zu überzeugen, sondern auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Maßstäbe und den Anspruch, auch komplexe Sachverhalte differenziert zu diskutieren – ohne Vorverurteilung, ohne Spott und ohne persönliche Unterstellungen.  

03.06.25 20:12

67 Postings, 42 Tage CharlotteTheodoorse.Klingo Walcher

Das sind teilweise wenig korrigierte Texte, die nicht meinem Qualitätsstandard entsprechen. Ob der Zeuge jetzt mit den Beinen wackelte oder nicht, darüber würde ich nie schreiben, aber das stand so in der Quelle.

Andererseits macht das die SZ und WiWo auch. So wurde interpretiert, dass Markus Braun bei der Befragung der Andrea Görres "rot wurde, weil er sich ertappt fühlte". Totaler Schwachsinn, ich saß im Gericht, er platzte fast vor Wut, weil sie so viel dummes Zeug geredet hat!  

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