Ab 2021 droht für Termingeschäfte aller Art eine massive Verschärfung der Besteuerung. Die Hintergründe und die Folgen Zurzeit laufen im Bundesrat die Beratungen zum Jah-ressteuergesetz 2020. Dabei geht es auch um die Änderung der steuerlichen Anrechenbarkeit von Verlusten aus Kapitaleinkünften. „Wenn der Bundesrat nicht eingreift, kann es ab dem 1. Januar 2021 dazu kommen, dass Anleger Steuern zahlen müssen, obwohl sie, über das Jahr gerechnet, Verluste gemacht haben. Das wäre absolut inakzeptabel und potenziell verfassungswidrig“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Rechtsgrundlage ist ein Gesetz, das bereits seit Januar 2020 in Kraft ist. „Dieses Gesetz beschäftigt uns seit dem Referentenentwurf“, sagt Tüngler. Immerhin sei es gelun-gen, eine Monstrosität abzumildern: „Wäre es nach dem Willen des Finanzministeriums gegangen, wäre die steuerliche Anrechenbarkeit von Totalverlusten mit Wertpapieren insolventer Unternehmen nicht mehr möglich“, so Tüngler. Jetzt können solche Verluste bis zu 10000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. „Das ist nicht optimal, aber deutlich besser als der ur-sprüngliche Plan“, sagt Tüngler. In der aktuellen Diskussion geht es um Verluste aus Termingeschäften, die – ebenfalls mit einem 10000-Euro-Deckel – ab dem 1. Januar 2021 nur noch mit Gewinnen aus der gleichen Geschäftsart verrechenbar sein sollen. Ein Beispiel zeigt das Problem: Ein Anleger macht in einem Jahr mit Termingeschäften 20000 Euro Gewinn und 40000 Euro Verlust. Die Steuer für den Gewinn wird direkt von der Bank abgezogen. Von dem Verlust wiederum könnten ab 2021 nur 10000 Euro steuerlich angerechnet werden. In der Konsequenz müsste der Anleger, obwohl er einen saldierten Verlust von 20000 Euro hat, Steuern für 10000 Euro seines Gewinns bezahlen. FOCUS-MONEY 49/2020 |