nachzuweisen das einzelne User am Absturz der Alfaktie schuld sein sollen. 1. Der User müßte ca seit September schreiben, ab da ging es bergab mit Alf. 2. Muß Alf beweisen das aufgrund genau der einen oder anderen Aussage Aktien verkauft wurden. 3. Kann Alf das nicht beweisen, hat der User das Recht (Vorraussetzung es gab eine Anzeige von Alf), Alf auf Verunglimpfung zu verklagen, hier reicht als Beweis schon die Anzeige durch Alf.
Übrigen,wenn man über die altmodische Art (ohne Provider und sehr langsam) ins Internet geht und sich aus dem Ausland eine IP-Aresse odere mehrere besorgt ist der User nicht auffindbar, von keinem ! |