Über das Vermögen der Solarvalue AG, Amtsgericht Charlottenburg HRB93011, ehemals geschäftsansässig Zimmerstraße 79-80, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch Dr. Christian Bornhauser, ist am 17.10.2012 um 13.45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, Goethestr. 85, 10623 Berlin
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 15.01.2013 anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung, in dem auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin). Er dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters (§ 57 InsO), Wahl oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), Besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters; insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 162 InsO), Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), Gerichtliche Auflagen an den Insolvenzverwalter (§ 58 Abs. 1 InsO), Antrag auf Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO) sowie unter Umständen Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).: 05.12.2012, 09.15 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin):
13.02.2013, 09.00 Uhr,
im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.
Gläubiger, deren Forderungen im Prüfungstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über den Ausgang des Prüfungstermins.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Dem Verwalter sind die Zustellungen übertragen worden (§ 8 Abs. 3 InsO).
AZ: 36s IN 2425/12 Berlin, 25. Oktober 2012 Amtsgericht Charlottenburg
Quelle : www.insolvenzbekanntmachungen.de |