Aufgrund des schlechten Ergebnisses der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und der ebenso schwachen Ergebnisse des Tochterunternehmens müssen gewisse bilanzielle Abschreibungen vorgenommen werden, die eine Unterkapitalisierung zur Folge haben. Eine Fortführung der FilmConfect AG ist unter diesen Gesichtspunkten nicht möglich. Nach dem Rücktritt der Revi- sionsstelle wurde zudem ein Organisationsmangel vom Handelsregisteramt angemerkt. Wegen der wirtschaftlichen Lage konnte dieser Mangel nicht behoben werden. Eine Austragung aus dem Handelsregister ist von Amtswegen zu erwarten.
Der Verwaltungsrat schlägt deshalb vor, die Assets der Gesellschaft zu veräußern, die Gesellschaft aufzulösen und hierfür einen Liquidator zu bestimmen.
(Quelle: FilmConfect AG, Zürich; Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung der Aktionäre; Zürich, den 28.03.2017; Der Verwaltungsrat) |