Kommission genehmigt Änderung des Umstrukturierungsplans für die Bank of Ireland
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Änderung des Umstrukturierungsplans für die Bank of Ireland
Die Kommission hat grünes Licht für Änderungen am zweiten Umstrukturierungsplan der Bank of Ireland (BOI) gegeben, der im Dezember 2011 genehmigt wurde (siehe IP/11/1572), da sie die Änderungen mit EU-Staatsbeihilferegeln für vereinbar ansieht. Da sich die Marktlage seit dem Beschluss aus dem Jahr 2011 in mehrerlei Hinsicht geändert hat, muss die BOI nun insbesondere die New Ireland Assurance Company (NIAC) nicht mehr veräußern. Eine solche Veräußerung würde die Kapitalausstattung und die Fähigkeit der BOI, zur Rentabilität zurückzukehren, negativ beeinflussen und die Fortschritte bei der Erzielung einer langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit verlangsamen. Um diese Veräußerung zu ersetzen, hat Irland gleichwertige Verpflichtungen angeboten, mit denen gewährleistet werden soll, dass die Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum begrenzt werden.
Aufgrund des kürzlich erfolgten Verkaufs der größten irischen Lebensversicherungsgesellschaft ist die Anzahl der potenziellen Käufer für NIAC gesunken, womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass das Unternehmen mit Verlust verkauft werden würde. Darüber hinaus leistete NIAC einen maßgeblichen Beitrag zum Betriebsgewinn der BOI im Jahr 2012. Aus diesem Grund beantragte Irland im Juni 2013 offiziell eine Änderung des Umstrukturierungsplans.
Nach dem geänderten Umstrukturierungsplan ist die BOI nun nicht mehr verpflichtet, NIAC zu veräußern. Die Veräußerung war eine der Maßnahmen, die zum Ausgleich der beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen dienen sollte. Stattdessen wird die BOI nun: a) die Geschäftsbereiche Great Britain Business Banking und Great Britain Corporate Banking aufgeben,
b) sich aus der Hypothekenvermittlung in Irland zurückziehen, unter anderem indem sie die Vertriebsplattform der ICS Building Society oder Teile davon veräußert und dem Käufer dabei die Option bietet, Hypotheken-Vermögenswerte und Einlagen im Umfang von bis zu 1 Mrd. EUR zu übernehmen,
c) eine Reihe von Marktliberalisierungsmaßnahmen um ein Jahr bis Dezember 2016 verlängern.
Diese Ersatzmaßnahmen sollen die Wettbewerbsverzerrungen im Vereinigten Königreich und in Irland, den beiden wichtigsten Märkten der BOI, begrenzen.
Zusätzlich sagte Irland zu, dass die BOI die Beschränkungen der Dividendenausschüttungen bis über Dezember 2015 hinaus bzw. bis die Bank ihre Vorzugsaktien vom irischen Staat zurückgekauft hat, verlängern werde. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass es gerechtfertigt ist, die Verpflichtung zur Veräußerung der NIAC durch andere Maßnahmen zu ersetzen. Des Weiteren sind die von Irland vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen geeignet, die Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu begrenzen und kommen einem Verkauf von NIAC gleich, ohne die langfristige Rentabilität der Bank zu beeinträchtigen. Sie stehen somit mit den EU-Vorschriften über Umstrukturierungsbeihilfen für Banken während der Krise im Einklang (siehe IP/09/1180, IP/10/1636 und IP/11/1488).
Die Kommission kam ferner zu dem Schluss, dass die Maßnahme, mit der die Dividendenausschüttungen der Bank bis über Dezember 2015 hinaus begrenzt werden sollen, die Bank bei ihren Bemühungen unterstützen würde, die vom irischen Staat gehaltenen Vorzugsaktien zurückzunehmen.
Hintergrund
Im Dezember 2011 hatte die Kommission den zweiten Umstrukturierungsplan für die BOI genehmigt, da sie zu dem Schluss gekommen war, dass er mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stand. Mit diesem Beschluss wurden die verschiedenen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der BOI (Rekapitalisierung, Garantien und Maßnahmen zur Entlastung wertgeminderter Vermögenswerte) genehmigt.
Der Umstrukturierungsplan ist ein großes Umstrukturierungsunterfangen und stellt sicher, dass die BOI ihr Geschäftsmodell neu ausrichten und ihre Abhängigkeit von der Refinanzierung am Interbankengeldmarkt erheblich verringern wird. Der Plan gewährleistet somit eine nachhaltige Zukunft für die Bank ohne langfristige staatliche Unterstützung und umfasst geeignete Maßnahmen, um die Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken. Solche Maßnahmen stellen einen Ausgleich dafür dar, dass die staatliche Beihilfe dem Empfänger einen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern einräumt. In dem im Dezember 2011 genehmigten Umstrukturierungsplan diente die Veräußerung von NIAC dazu, die durch die staatliche Beihilfe zugunsten der BOI entstandenen Wettbewerbsverzerrungen abzuschwächen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.36784 veröffentlicht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
Kontakt:
Antoine Colombani (+32 229-74513, Twitter: @ECspokesAntoine )
Marisa Gonzalez Iglesias (+32 2 295 19 25)
gruss weltumrader, der tagebuchschreibende |