Wenn man deine Ansichten so liest, scheint Vergewaltigung in der Ehe und erzwungener Oralverkehr nach Lokaltermin ein völlig normaler Vorgang zu sein.
Ein Unsinnsprozess erster Klasse, wie er in unsere heutige verkorkste Zeit diesbezüglich hineinpasst (es gibt bereits den Strafbestand der Vergewaltigung in der Ehe. Grüne Politiker haben das möglich gemacht, solche, welche noch vor ca. 20 Jahren den Kindersex zulassen wollten!) Was will diese Frau überhaupt???
Es mag für dich ja normal sein, wenn du deine Freundin/Frau mal mit Gewalt nimmst. Vielleicht peppt das ja euer Eheleben auf. Aber im Falle Türck geht es um eine kurze Bekanntschaft, in der die Frau zum Oralverkehr gezwungen worden sein soll. Da ist es egal, ob sie ihn vorher angemacht hat oder sogar mit ihm nach Hause wollte. Wenn es sich so zugetragen hat wie sie sagt, dann ist das eine Vergewaltigung. Und basta.
Da gibts garnichts zu diskutieren, was da vorher abgelaufen ist. Du bist wie diese schmierigen Anwälte, die im nachhinein aus dem Opfer einen Täter machen wollen. Vergewaltigungsopfer fühlen sich meist schon schuldig genug, da muss man nicht noch oben drauf kloppen.
Frage mich allerdings auch wie man die Vergewaltigung beweisen will. Da Türck clevererweise zugegeben hat, Oralverkehr mit ihr gehabt zu haben, ist mit Speichelprobe nix zu machen, zumal sie ja eh danach nicht beim Arzt bzw. der Polizei war. Letztlich steht dann wohl Aussage gegen Aussage, und da die Zeugen nicht viel gesehen haben, wirds wohl auf Freispruch hinauslaufen.
Kann aber nicht werten, ob das richtig wäre. Im Zweifel jedoch für den Angeklagten. |