...und mir ist folgendes aufgefallen:
1. Er hält die Flasche wie ein Keule und wedelt damit herum, das der eine Mitarbeiter immer wieder aus Vorsicht zurück wich und es augenscheinlich als bedrohlich empfand. (Hätte ich auch so empfunden)
2. Er kam der vielfachen Aufforderung der Frau und des Mannes die Flasche zurück zu geben nicht nach. (Daraus schließe ich das er diese nicht bezahlt hat, denn aus welchem Grund sollten die Mitarbeiter eine bezahlte Flasche zurück fordern?)
3. Die Angestellten forderten ihn mehrfach auf die Flasche hin zu stellen und zu gehen. Sie haben das Hausrecht und dürfen ihn des Ladenlokals verweisen, auch mit körperlichen Nachdruck!
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das Hausrecht nach § 227 notwehrfähig ist. Das Hausrecht ist notwehrfähig. Wer es durchsetzt, handelt nicht rechtswidrig. Wer sich gegen die Durchsetzung wehrt, handelt jedoch seinerseits rechtswidrig. Und wer sich dagegen wehrt, dass sich ein anderer wehrt, handelt weiterhin nicht rechtswidrig.
4. Die Männer, die dann reinkamen nahmen ihm die Flasche ab und man kann hören das sie sagten: Vorsicht, ruhig, und ab...alles klar. Also ging alles "gesittet" ohne Aggression von statten.
5. Der hinausbegleitete fing dann an der Tür an sich dem "Hinausbegleiten" körperlich zu widersetzen wodurch die Männer etwas "direkter" wurden.
6. Die Aussage einer offensichtlich unbeteiligten Kundin im Hintergrund "Ist schon schade das man eine Bürgerwehr braucht", hört sich für mich an als meinte sie dies als Oberbegriff für Selbstschutz und nicht das es eine Bürgerwehr war.
7. Für mich war das alles in Ordnung. Habe schon wesentlich schlimmere "Rauswürfe" erlebt. ----------- Dieses Posting wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig |