Ich habe in der letzten Zeit hier im Forum verschiedentlich die Ansicht gelesen, dass Steinhoff bei einer vorzeitigen Tilgung der neuen CVA-Darlehen neben Zins und Zinseszins auf den Tilgungsbetrag zusätzlich 15% zahlen müsste, also quasi Vorfälligkeitszinsen.
In den CVA-Dokumenten konnte ich für diese These aber keinerlei Beleg entdecken. Daher: Wer diese These vertritt, möge bitte hier im Forum die konkrete Quelle (Dokumentenname und Absatz) posten, damit ich mir das näher anschauen kann. Auch ein Link auf ein Posting hier im Thread, in dem der Verfasser die entsprechende Quelle nennt, wäre hilfreich, denn ich möchte gerne dem Ursprung dieses Gerüchts auf die Spur kommen.
Die einzige mir derzeit bekannte Nennung eines Zinssatzes von 15% in Verbindung mit den neuen CVA-Darlehen ist inhaltlich grob gesagt diese: Wenn Steinhoff gegen die mit den Gläubigern vereinbarten Gouvernance-Regeln verstößt, dann werden aus den 10% PIK-Zinsen automatisch 15%. Das ist aber nichts weiter als die Daumenschraube seitens der Gläubiger gegenüber ihrem Schuldner, der sie bereits einmal betrogen hatte. Ich bin mir sicher, dass das neue Management alles tun wird, dass dieser Fall nicht eintritt, und sehe hier nur eine geringe Gefahr.
Sollte es hingegen wider meiner Erwartung doch einen entsprechenden Passus zu Vorfälligkeitszinsen geben, dann müsste ich dringend meine Erwartungshaltung hinsichtlich der finanziellen Gesundung Steinhoffs in der näheren Zukunft anpassen. Daher bitte ich um konkrete Hinweise, ob ein solcher Passus existiert. Ich selbst habe ihn, wie gesagt, (noch?) nicht gefunden. |