@Prof. Weissnix du hast Deinen Nick klug gewählt, denn Du weisst tatsächlich nichts. SFT ist eine Schweizer AG und demzufolge gilt das Schweizerische Öbligationenrecht. Dort steht geschrieben, dass man inerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres eine ordentliche Generalversammlung abhalten muss, und dass man 20 Tage vorher den Geschäftsbericht den Aktionären zur Verfügung stellen muss!
Mein Rat an alle: Googelt einfach mal "Hero M. Eden"( Geschäftsführer SFT). Da werden sie geholfen.
Der einzige, der hier schlecht recherchiert hat bist Du, mein lieber Prof.! |