Steinhoff International Holdings N.V.

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neuester Beitrag: 19.04.24 21:40
eröffnet am: 02.12.15 10:11 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 361196
neuester Beitrag: 19.04.24 21:40 von: Luhser Leser gesamt: 85542730
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04.12.20 17:58

198 Postings, 1390 Tage scapfel@bobby

ich denke unsere zweite Liga meint, dass sofern Steinhoff filitiert wird , bleibt eine leere Hülle übrig, welche steuerrelevante Verluste ihr eigen nennt und wäre somit attraktiv für eine "Übernahme"...aber dafür müsste man Steinhoff nicht filitieren....

zumindest habe ich den HSVler so verstanden...aber nichts für ungut...

scapfel  

04.12.20 17:59

6419 Postings, 1863 Tage ShoppinguinNotbremse auf Xetra,

damit der Kurs bei 5Ct bleibt..

Out of Trade Handel

17:35:46 0,05 €
1.511.456  

04.12.20 17:59
3

4588 Postings, 2177 Tage walter.euckenschöne woche, wenig vola.

schöne woche für steinhoff. knapp 10% hoch auf xetra, wenig vola. so mag ichs, kann gerne so weitergehen. für die daytrader weniger schön wenn die vola fehlt, aber die hatten hier lange genug ihren spass.


 
Angehängte Grafik:
screenshot_2020-12-....png (verkleinert auf 27%) vergrößern
screenshot_2020-12-....png

04.12.20 18:01
1

897 Postings, 1468 Tage Pdoc@Bobby

Deshalb ja nur, wer Steuern gezahlt hat. Also sozusagen mit dem Aktientopf aktuell noch im Plus ist.  

04.12.20 18:01

4471 Postings, 3047 Tage hueySo langsam kann der "RUN"....

.. aber auch starten!

Huey

PS: Noch ist es eine Spekulation!  

04.12.20 18:03

198 Postings, 1390 Tage scapfel@bobby

off topic:

Ich kann meinen jetzigen realisierten (Jahr 2020) Verlusttopf, mit realisierten Gewinne im Jahr 2021 verrechnen?  

04.12.20 18:03

8036 Postings, 2149 Tage BobbyTH@ scapfel

Ich habe ihn anders verstanden. Eher das es ihm um seinen eigenen V-Vortrag ging. Egal und Wurscht. Solange eine Aktie handelbar bleibt, hat man den Anspruch nicht verloren sofern man verkauft.    

04.12.20 18:04

897 Postings, 1468 Tage Pdoc@scafel

04.12.20 18:05

8036 Postings, 2149 Tage BobbyTH@scapfel - Offtopic

Ja, sofern du den Verlustvortag bei deiner EK-Steuer einträgst. Diese Jahr kannste aber Verluste auch noch mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen gegen rechnen. Nächstes Jahr nicht mehr.  

04.12.20 18:05

198 Postings, 1390 Tage scapfel@pdoc

04.12.20 18:06
2

198 Postings, 1390 Tage scapfel@bobby

Wow, dass wusste ich nicht.....

danke euch!  

04.12.20 18:11

8036 Postings, 2149 Tage BobbyTH@scapfel

ich weiß es auch erst seit heute da  ich ein Schreiben der Bank in meinem Depotbriefkasten vorgefunden hatte.

Interessiert mich sowieso nicht sonderlich, da Steinhoff in meinen Augen ab dem kommenden Jahr und noch weit in 2022 hinein mich jedes Menge (26,2%) an Gewinnsteuern kosten wird.  

04.12.20 19:22
4

1873 Postings, 2352 Tage Klaas KleverVerlustvortrag

Ich weiss nicht wie es bei anderen Banken und Brokern ist, aber bei meiner ist es so, dass, wenn ich nichts veranlasse, der Verlustvortrag automatisch ins Folgejahr übertragen wird - von Jahr zu Jahr. Da mein Verlusttopf durch Steini mehr als prall gefüllt ist, werde ich so schnell auch keine Steuer mehr auf evtl. zukünftige Aktiengewinne zahlen müssen. Praktisch, oder ? Nein, natürlich nicht ! Ich wünschte, es wäre anders. Na vielleicht sorgt Steinhoff ja in Zukunft doch noch dafür, dass ich auch mal wieder Steuern auf Aktiengewinne zahlen "darf" 😉 @Bobby: komisch, ich dachte das sei schon immer so gewesen, dass man Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen darf ?! Übrigens, nicht vergessen, interessant auch für Aktionäre: ab 2021 fällt der Soli-Zuschlag de facto weg, heisst also: es bleibt mehr Netto vom Brutto übrig bei Aktiengewinnen. Also zahlt man in D nur noch 25% Steuer plus Gebühren. Schönes WE allen "Steini-Jüngern" !!  

04.12.20 19:25

604 Postings, 4272 Tage Brainzeroscapfel

es heißt filetieren. Das kommt von Filet. Filit gibt es nicht.  

04.12.20 19:25

1493 Postings, 2961 Tage Grisu1Aber nicht bei deinen Aktien-Gewinnen!

04.12.20 19:40
2

8036 Postings, 2149 Tage BobbyTH@Klaas Klever - offtopic

Auch wenn es nicht unbedingt Bezug zu Steinhoff hat,  poste ich mal den Text des von mir genannten Schreibens.

Zuvor aber, ich habe mehere Konten und tatsächlich gibt es keine einheitliche Reglung für den Verlusttopf.

Neuregelung Verlustverrechnung ab 2021

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, **bank ist eine eingetragene Marke der *** Niederlassung Deutschland , damit Sie auf dem Laufenden sind, informieren wir Sie heute über eine Änderung bei der Steuergesetz- gebung.

Es geht um die Verlustverrechnung § 20 Abs. 6 EStG.  Bereits seit 2020 können Verluste aus wertlosen Wirtschaftsgütern bis max. 10.000 Euro pro Jahr mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Zum 01.01.2021 gilt diese neue Regelung: Verluste aus Termingeschäften können ab 2021 nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften bis max. 10.000 Euro pro Jahr verrechnet werden (Satz 5, § 20 Abs. 6 EStG.). Für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung schafft das Bundesministerium für Finanzen folgende Übergangsregelung: Im Jahr 2021 werden die Verluste aus ausgeknockten oder wertlos verfallenen Optionsscheinen und Zertifikaten, sowie Verluste aus wertlos verfallenen Optionen und die vom Stillhalter geleisteten Barausgleichszahlungen nicht mehr im allgemeinen Verlustverrechnungstopf berücksichtigt.

Die neuen gesetzlichen Änderungen werden anhand der noch zu veröffentlichenden Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ab dem Jahr 2022 umgesetzt.

Nachfolgend sind einige Eckpunkte aus den bisher veröffentlichten Entwürfen des BMF aufgeführt. Diese spiegeln den aktuellen Planungsstand wider. ·     Optionsscheine und Zertifikate werden nicht als Termingeschäft eingestuft. Veräußerungsgewinne/-verluste werden wie bisher als sonstige Gewinne/Verluste eingestuft und unterliegen nicht der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG. Verluste aus dem (wertlosen) Verfall unterliegen allerdings der Verlustverrechnungsbeschränkung aus Satz 6 (Wertlose Wirtschaftsgüter).

Noch offen ist, wie Verluste aus Optionsscheinen/Zertifikaten mit Zahlungen bei Verfall (z.B. 1/10 Cent) behandelt werden. ·     Als Termingeschäfte werden neben bei uns nicht handelbaren Produkten auch Optionsgeschäfte, Futures (Eurex) sowie Contract for Difference (CFD) eingestuft. Diese fallen unter die Verlustverrechnungsbeschränkungen aus Satz 5 (Termingeschäfte). Auch der wertlose Verfall von als Termingeschäft eingestuften Produkten fällt unter die Regelung des Satzes 5. Ausnahme sind Verluste aus der Glattstellung von Stillhalterpositionen. Diese sind nicht von den neuen Regelungen zur Verlustverrechnung betroffen. ·    

Die Regelung des Satzes 6 (wertlose Wirtschaftsgüter) gilt nicht für bestandsgeschützte Altanteile (Anschaffung der Wertpapiere vor dem 01.01.2009).  ·    

Eine Verrechnung der Verluste im Sinne der Sätze 5 (Termingeschäfte) und 6 (wertlose Wirtschaftsgüter) findet ausschließlich im Rahmen der persönlichen Veranlagung des Kunden / Steuerpflichtigen statt. Es erfolgt hier keine Verrechnung bei der Bank.

Alle anderen Verrechnungsmöglichkeiten (Aktienverluste und sonstige Verluste) bleiben unberührt. ·     In der Jahressteuerbescheinigung werden Gewinne aus Termingeschäften vor und nach Verlustverrechnung (mit sonstigen Verlusten) sowie zwingend Verluste aus Satz 5 (Termingeschäften) und Satz 6 (wertlose Wirtschaftsgüter)ausgewiesen.

Ein Antrag auf Verlustbescheinigung wie bei Aktienverlusten und sonstigen Verlusten ist nicht erforderlich. Die Beantragung der Verlustbescheinigung für Verluste aus Aktien und sonstiger Verluste hat wie bisher zu erfolgen, d.h. die Neuregelungen haben auf diesen Prozess keine Auswirkungen.

Der Bundesrat hat beantragt, die oben beschriebenen Änderungen der Verlustverrechnung rückgängig zu machen. Falls die Bundesregierung und der Bundestag diesem Antrag zustimmen gelten die beschriebenen Änderungen nicht und es bleibt alles so wie Sie es jetzt kennen.  

04.12.20 19:44
2

340 Postings, 2200 Tage SchlarpoHoffe es stimmt so


Geplante Steueränderungen 2021 ganz grob:

3 verschiedene Verlusttöpfe statt bisher 1 die unterteilt sind in  Aktien  Termingeschäfte und andere ( Anleihen Fonds etc )

man kann nur gleiche Anlageformen in den Töpfen miteinander verrechnen.

Termingeschäfte sollen bis zu einem Wert von 10000 Euro Verlust begrenzt sein und nur über die Einkommenssteuererklärung

zurückerstattet werden.

Das war der Plan von Scholz soweit ich es weiss hat der Bundesrat diesen Plänen vorerst nicht zugestimmt.


Keine Garantie auf Richtigkeit  googelt einfach selber mal  wenn es jemand interressiert

 

04.12.20 19:50

278 Postings, 1444 Tage HSV Matz@Bobby: Verlustvorträge

Danke, aber ich meinte nicht meine Verlustvorträge, sondern die von SH.
Gibt ja Beispiele, siehe ggfs. auch bald Arcandor, in der die Aktie handelbar ist und die Verlustvorträge des Unternehmens steuerlich genutzt werden. Oder auch eventuelle Steuerrückerstattungen in die Spekulation einfließen.

Wäre das auch eine MÖGLICHE Variante bei SH? Welche Auswirkungen KÖNNTE das dann auf den Kurs/Aktie haben?

 

04.12.20 19:50
2

897 Postings, 1468 Tage PdocIst auch mein Stand

Dass es mit den 10k noch nicht durch ist. Wurde doch im Juli/ August abgesagt?
Gilt ja auch nur für Optionsscheine und wertlos ausgesuchte Aktien usw. Der Hauptteil bleibt ja. Also weiterhin Aktiengewinne mit Aktienverlusten und den Sonstigen. Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen.
Die Töpfe werden automatisch ohne Angabe in der Steuererklärung übertragen ins Folgejahr usw.. Ausnahme wenn eine Verlustbescheinigung bis zum 15.12. beantragt wird, um Verluste über die Steuererklärung mit z.b. Gewinnen bei einer anderen Bank zu verrechnen.  

04.12.20 19:54

8036 Postings, 2149 Tage BobbyTH@ HSV Matz

Kapiere ich nun nicht. Meinst du weil Steinhoff Aktien von Pepkor hat, oder wie soll ich das verstehen?  

04.12.20 20:06
1

278 Postings, 1444 Tage HSV MatzBobby

Hm, ok. Unten habe ich mal einen Auszug aus der letzten adhoc von Scherzer bzgl. Arcandor eingefügt. Vielleicht erklärt das Deine Nachfrage. Es gibt zahlreiche Cases, in denen AGs in Liquidation reaktiviert werden, um die Verlustvorträge in Mrd-Höhe steuerlich zu nutzen. Die Aktie bleibt handelbar und somit steigen ggfs. die Kurse.
Noch einmal: Ich bin investiert und denke weiterhin, dass es bei SH eine realistische Chance gibt. Ich habe hinsichtlich SH mit Sicherheit nur 10% des Überblicks den Ihr teilweise habt. Und daher frage ich Euch, ob Ihr das auch schon durchgespielt habt und so ein Case bei SH überhaupt möglich ist.  

04.12.20 20:06

278 Postings, 1444 Tage HSV MatzBobby

Die Scherzer & Co. AG sowie deren 100%ige Tochtergesellschaft werden im Lichte dessen nunmehr aktiv einen Prozess einleiten, deren Ziel es ist, einen oder mehrere Investoren zu identifizieren, die gemeinsam mit der 100%igen Tochtergesellschaft ein Insolvenzplanverfahren initiieren und finanzieren, um danach die steuerlichen Verlustvorträge bestmöglich zu verwerten. Dazu stünden eine Reihe von Gestaltungsoptionen zur Verfügung, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüft worden seien. Im Rahmen jeder dieser Gestaltungsoptionen sei eine angemessene Partizipation der Aktionäre der Arcandor AG i.I./i.L. möglich und grundsätzlich vorgesehen. Auch die Börsennotierung solle erhalten bleiben.  

04.12.20 20:13
1

5690 Postings, 2528 Tage gewinnnichtverlustGewinnsteuern

Wir bei Steini müssen über die Gewinnsteuern diskutieren, weil Aktionäre von anderen Firmen in letzter Zeit wohl welche zahlen mussten. Gewinne kenne ich bei Steini nicht, noch jedenfalls nicht.

Bei Steini müsste ich eher über Verlustvorträge debattieren, aber ihr seid ja informiert, ich verkaufe nicht, jedenfalls so lange bis es sich rentiert.  

04.12.20 20:20
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8036 Postings, 2149 Tage BobbyTH@ HSV Matz

OK, nun habe ich verstanden um was es dir geht. Übrigens ist es mir egal ob du investiert bist oder nicht.  Für mich ist es nur wichtig dass man vernünftig miteinander umgeht.

Also grundsätzlich kann es bei Steinhoff auch zu solch einem Vorgang kommen, aber ich glaube nicht in nächster Zeit. Steinhoff hat ja eh schon für bekannte Tochterunternehmen eine Insolvenz laufen (CVA). Selbstverständlich werden und wurden  da auch steuerliche Verluste verbucht.

Nachlesen lässt sich das in den einzelnen Bilanzen im Zahlenwerk und auch Steinhoff nimmt schriftlichen Bezug dazu.

Auch die Aktionäre partizipieren davon, leider halt durch negativen Kurs.

Sollte jedoch Steinhoff International als komplettes Unternehmen, also mit all den Töchtergesellschaften,  den von dir beschriebenen Weg durchlaufen, dann kann ich mir nicht vorstellen dass wir Aktionäre davon positiv partizipieren werden können. Höchstens  der minus Buchwert wird sich bessern. Zu allerst werden die Gläubiger versorgt.

Bei solch einem Ablauf zur Liquidierung können wir jedoch mit viel Glück einige Hüpfer  im Kurs nach Norden sehen und eventuell damit noch gutes Geld machen. Siehe zuletzt Wirecard.  

04.12.20 20:32
1

278 Postings, 1444 Tage HSV MatzBobby

Danke, interessant.
In dem Case von dem ich rede, wird die Gesellschaft wieder zum Leben erweckt. Ein Gezocke wie bei WCI ist dort nicht gegeben....

Vielleicht hat hier ja noch jemand eine Einschätzung.
 

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