Auch diese Entscheidung ist noch nicht endgültig geklärt, aber, die Chance ist, wenn zwischenzeitlich mit den angedienten Aktien getradet wird, riesengroß, dass damit die Ansprüche verfallen. Vorsichtshalber: Laßt Euch da von keinem Fuzzi etwas anderes einreden, der will schließlich nur Euer Bestes: Euer Geld! Überlegt Euch genau, wieviele Aktien Ihr kauft und andient! Das Geld wird wahrscheinlich über ein Jahr lang gebunden sein (es sein denn, JenOptik macht ein freiwilliges Übernahmeangebot noch vor Urteilsspruch - möglich, aber nicht wahrscheinlich, dann hätten eigentlich Rückstellungen gebildet werden müssen), und Ihr werdet, auch wenn das BGH-Urteil gegen JenOptik ausfällt, klagen müssen. Die Rechtsschutzversicherungen werden wahrscheinlich diese Klage nicht unterstützen, so dass ihr bei Klage mit ca. 10% des Streitwertes dabei seit (bei Gewinn Eurer Klage zahlt das dann JenO.) Wer also 25 Aktien hält, der sollte sich überlegen, ob sich dann der Streit rechnet! Die "Spiele" auf Xetra und einige User hier im Board weisen darauf hin, dass JenOptik weiterhin an einer Verunsicherung der Anleger gelegen ist. Also trefft Eure gut überlegten Entscheidung für Euch, denn es ist Euer Geld. Und wenn Ihr den Weg einschlagt, dann stellt sicher, dass Ihr ihn auch zu Ende gehen könnt! |