Nord Stream 2: „Putins Pipeline“ und die Verteidiger der US-Sanktionen Die Kampagne gegen das Energieprojekt lebt dieser Tage noch einmal massiv auf: plakativ, irreführend und gegen deutsche Interessen. Akteure sind vor allem Grünen-Politiker, Redakteure und Umweltverbände. Von Tobias Riegel. Deutschland hat gemeinsam mit anderen Ländern und Privatfirmen das Energie-Projekt Nord Stream 2 beschlossen, geplant, umgesetzt und fast fertiggestellt. Weil diese Pipeline gegen wirtschaftliche und geopolitische US-Interessen verstößt, haben die USA den beteiligten Firmen mit illegalen Sanktionen gedroht, sollten sie sich weiter an dem Bau beteiligen. Auch um die Firmen vor diesen unrechtmäßigen US-Angriffen zu schützen, hat nun die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern die “Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ gegründet. Mit dieser Stiftung sollen offiziell vor allem Umweltvorhaben im Land unterstützt werden – inoffiziell ist sie aber wohl vor allem ein Konstrukt, um von US-Sanktionen unbehelligt Bauteile und Maschinen kaufen zu können, die für die Fertigstellung des allerletzten Stücks der Gasleitung unerlässlich sind. USA sind Aggressor: Abwehr der Sanktionen gerechtfertigt Gegen diese Stiftung und ihr Ziel, die wichtige Pipeline gegen US-Sanktionen zu verteidigen und fertigzustellen, erhebt sich dieser Tage eine intensive Kampagne: Getragen wird sie vor allem von den Grünen, von Umweltverbänden und von transatlantischen Lobbyisten. Details zur Kampagne, zur Stiftung und zu den US-Sanktionen folgen weiter unten. Die Stiftung, ihr Name und ihre Organisationsform mögen zusammen den Eindruck einer windigen Konstruktion machen – aber dieser „Winkelzug“ der Landesregierung, wenn man es so negativ ausdrücken möchte, ist wohl begründet und er verdient Unterstützung: Schließlich dient er der Abwehr von illegalen Wirtschaftssanktionen. In diesem Konflikt sind eindeutig die USA der Aggressor, der anderen Ländern (einmal mehr) wichtige Entscheidungen diktieren möchte. Nun die Abwehrmaßnahmen gegen diese Aggression zu diffamieren, ist mindestens irreführend. Die Mittel (Stiftung) sind durch den Zweck (Entschärfung der Sanktionen) allemal gerechtfertigt. Quelle: https://www.nachdenkseiten.de/?p=68867 |