wem möchtest Du beeindrucken mit Deinen ständigen Hinweisen auf die Auflösung der Gesellschaft bei Insolvenzeröffnung ? Es ist ja ein Automatismus - von Amts wegen - bei Eröffnung einer Insolvenz. Es bedeutet aber nicht in jedem Falle des Ende einer Gesellschaft, zum größten Teil jedoch mit anzunehmender Sicherheit.
Beeindrucken könntest Du mich unter anderem, wenn Du mal Deine Meinung zu obiger Frage wegen der Patenterweiterung mitteilen würdest.
Abgesehen davon, daß es noch weitere Einträge nach der Insolvenzeröffnung gegeben hat, so ist es doch bemerkenswert, daß als Beauftragte die Solon SE benannt ist. Ein Versehen kann es wohl nicht sein, denn es wird ja in den meisten Fällen von Patentanwälten begleitet, nehme ich mal an. Andersrum würde es ja bedeuten, daß die Solon SE noch aktiv ist, so ca. 1 Jahr nach Insolvenzeröffnung / Verkauf de operativen Geschäfts.
Wie Du geschrieben hast in Bezug auf die Assets, könnte es sein, daß die Patente dann nicht verkauft wurden ? Und was geschieht mit den Einnahmen aus diesen Patenten ?
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