Ich persönlich denke, grundsätzlich ist das o.k. und vom Grundgesetz auch ausdrücklich erwünscht.
Ausdrücklich erwünscht? Wohl eher nicht, dann wäre es sicher anders formuliert worden. Übrigens ist Religionsfreiheit nicht nur ein Grundrecht, es ist auch Menschenrecht (Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte): "Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."
Die Frage, ob Muslime in Deutschland (ihre) Gotteshäuser errichten dürfen, ist mithin obsolet. |