Nach Börsenschluss einen Artikel veröffentlichen, ohne Stellungsnahme des Unternehmens ist daneben.
In Deutschland gibt es ein Presserecht, Verdachtsberichterstattung ist unlauter, es gilt die journalistische Sorgfaltspflicht. In England könnte das möglich sein, in Deutschland aber nicht. Handelsblatt hätte zwingend eine Stellungsnahme des Unternehmens einholen müssen.
Sehr wichtige und relevante Aspekte beim Handelsblatt Artikel wurden glatt unterschlagen, das Unternehmen kann sich dagegen nachts um 12 nicht wehren.
Es fehlt im Artikel
- daß das fehlende Testat einzig die lokale SFRS Rechnungslegung betrifft, dies aber für die Bilanzlegung völlig unerheblich sein müsse, da einzig und entscheidend die IFRS Bilanzlegung ist. Kann nicht wahr sein, daß das Handelsblatt diesen sehr wichtigen und relevanten Aspekt komplett ignoriert
- daß im Geschäftsbericht ausdrücklich auf die Unsicherheit Singapur hingewiesen wird, daß dies aber die IFRS Bilanzlegung eben nicht tangieren würde.
- der Grund, warum das Testat verweigert wurde, nämlich weil wichtige Unterlagen von Singapur beschlagnahmt wurden und nicht zur Verfügung standen.
- die sehr wichtige Angabe, daß der lokale Abschluss für das Geschäftsjahr 2018 kurz vor Fertigstellung steht
- die Relevanz von etwaigen Unregelmäßigkeiten. Im Verhältnis geradezu winzige Umnsätze sind möglicherweise falsch bilanziert, es ist aber eine Nichtigkeit, die für die Fundamentalanalyse komplett unerheblich sein muss.
- ein Disclaimer in dem klar und deutlich gekennzeichnet wird, daß die Autoren nicht short positioniert sind.
In dem aber das Handelsblatt nach Börsenschluss so einen Artikel raushaut, extra zu einem Zeitpunkt, wo es nicht klargestellt werden kann, wird in voller Absicht gg die journalistische Sorgfaltspflicht verstossen, es ist ein klarer Verstoss gg das Presserecht.
Hier sollten sich die Aktionäre zusammentun, den Presserat wg Verstoss der jounalistischen Sorgfaltspflicht einschalten, die BAFIN wg kursbeeinflussender Falschberichterstattung informieren und gg das Handelsblatt eine Klage einreichen, die Kosten dafür kann man sich teilen.
Wir sind hier nicht in England, wo man Feld Wald Wiese behaupten kann und es ohne Konsequenzen bleibt. Auch damals bei Zatarra, die waren irgendwo weit weg, Fidschi Inseln oder sonstwo, und konnten rechtlich nicht belangt werden. Mal sollte in einer Gegenoffensive mal versuchen, sich nicht immer nur zu verteidigen oder daß einzig dem Unternehmen zu überlassen, es geht auch um die Interessen der Aktionäre.
Hier in Deutschland ist so eine vollkommen unzureichende Verdachtsberichterstattung höchst fragwürdig und rechtlich relevant.
Welche Aktionäre wollen sich hier zusammentun? Bedingung ist, daß man mindestens füngstellig investiert ist und das auch nachweisen kann. Also Klarname, Anschrift, Kontaktdaten und ein Auszug aus dem Depot. Wenn wir hier 10 Aktionäre zusammenkriegen, könnten wir diesbezüglich uns gegenseitig offenbaren und aktiv werden. Der zeitliche Aufwand wäre sehr begrenzt, der mögliche finanzielle Aufwand und das damit verbundene Risiko würden wir vorab abklären, bevor wir tatsächlich aktiv werden sollten.
Wer also unverbindlich Interesse hat, schickt mir eine Boardmail, ich sammele das und würde mich dann ggf. nächste Woche bei allen Interessierten melden.
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