eine Eckpunktevereinbarung unterzeichnet, die die
bisherigen Gespräche inhaltlich zusammenfasst und
eine Basis für die weiteren Schritte zur Vorbereitung
eines möglichen Börsengangs darstellt. Die tatsäch-
liche Umsetzbarkeit eines Börsengangs hängt von
einer Vielzahl verschiedener Parameter sowie den
allgemeinen Marktgegebenheiten ab. Abschließen-
de Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Auch
die Vereinbarungen in der Eckpunktevereinbarung
zu einem möglichen Börsengang stehen unter meh-
reren Bedingungen, einschließlich der finalen Zu-
stimmung der Gremien beider Parteien.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Gespräche soll
für den Fall eines Börsengangs das Grundkapital der
Porsche AG in 50 % Vorzugsaktien und 50 %
Stammaktien unterteilt werden und im Rahmen des
möglichen Börsengangs ca. 25 % der Vorzugsaktien
am Kapitalmarkt platziert werden. Im Zusammenhang
mit dem möglichen Börsengang würde die
Porsche SE 25 % zzgl. einer Aktie der Stammaktien
an der Porsche AG von der Volkswagen AG zum
Platzierungspreis der Vorzugsaktien zzgl. einer Prä-
mie von 7,5 % erwerben. Es ist nicht beabsichtigt, die
Stammaktien an der Börse zu notieren. Mit der posi-
tiven Begleitung eines möglichen Börsengangs der
Porsche AG unterstützt die Porsche SE die Pläne
der Volkswagen AG zu einer Erweiterung der finan-
ziellen Flexibilität der Volkswagen AG und einer
Steigerung der unternehmerischen Möglichkeiten
der Porsche AG.
https://www.porsche-se.com/fileadmin/downloads/...2/PSE2022_Q1_de.pdf