für Ihren Hinweis vom 18. November 2012 danke ich Ihnen und entschuldige mich für die späte Zusendung dieser Eingangsbestätigung. Ihr Schreiben zu Greenvironment Plc. (ISIN GB00B3TDV635) habe ich aufgenommen und werde es auf den Tatbestand der Marktmanipulation prüfen. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen WA 24-Wp 5100-2012/0066 vergeben. Darüber hinaus darf ich Ihnen aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten keine weiteren Informationen über Fortschritt oder Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Eine Marktmanipulation liegt vor,
•wenn unrichtige oder irreführenden Angaben über bewertungserhebliche Umstände gemacht werden,
•bei rechtswidrigem Verschweigen bewertungserheblicher Umstände,
•durch Geschäfte und Aufträge, die geeignet sind, irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder den Börsenpreis zu geben oder die ein künstliches Preisniveau herbeiführen,
•bei sonstigen Täuschungshandlungen, die geeignet sind, auf den Börsenpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken.
Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Manipulationshandlungen können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sein. Entscheidend hierfür ist, dass der Börsenpreis durch Marktmanipulationen beeinflusst wurde. Eventuelle Ordnungswidrigkeiten werden durch die BaFin selbst verfolgt. Beim Verdacht auf eine Straftat gebe ich den Vorgang nach abgeschlossener Prüfung an die Staatsanwaltschaft ab, welche das Ermittlungsverfahren durchführt und ggf. Anklage erhebt.
Weitere Hinweise, die dazu beitragen sollen, sich vor unseriösen Angeboten zu schützen, finden Sie in von der BaFin veröffentlichten Broschüren (siehe nachfolgende Links):
•Geldanlage - Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen (pdf/113 KB):
http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/...ublicationFile&v=8 •Wertpapiergeschäfte - Was Sie als Anleger beachten sollten (pdf/326 KB):
http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/...blicationFile&v=11