Nun tue uns bitte einen Gefallen und lass uns mit der Dummschwätzerei in Ruhe. Natürlich kann man eine Revisionsstelle abberufen, aber nur wenn man gleichzeitig eine neue beruft. Gesetze haben Ihren Sinn darin das man sie beachtet und eine börsennotierte oder wie der Schweizer sagt kotierte AG muss nun einmal eine Revisionsstelle haben. Das gilt auch für irgendwelche Leute die meinen Sie könnten aus Australien mal eben ein paar Deutsche mit wertlosem Müll und Münchhausens Geschichten abzocken. Wobei ich hier dem alten Baron ein wenig unrecht tue. |