Post 2449 besagt lediglich, dass Kapital ins Unternehmen gepumpt wurde. Möglicherweise (und davon sollte man im worst case ausgehen) hat der Investor sich ein Optionsrecht für den Bezug neuer Aktien erworben, die er dann am Tag der HV ziehen kann/wird. Nehmen wir weiter an, er hat hierfür einen Abschlag auf den zu dem damaligen Zeitpunkt festgelegten Aktienkurs erhalten, dann führt dies zwar zur Verwässerung des Kurses, begründet aber längst nicht den 50% Kursverlust der letzten 2 Wochen. Rechenbeispiel (theoretischer worst-case, der eigentlich Unfug ist, aber die Sache verdeutlicht): Ein Investor hat 1Mio € ins Unternehmen gepumpt und erhält dafür alle 12Mio Aktien (natürlich unrealistsich, aber wir nehmen es trotzdem mal an! Schlimmer kann es nicht werden.). => Bezugskurs für Investor: 1/12€ = 0,08€ bzw. quasi geschenkt! Als Ausgangskurs wähle ich den Kurs während der QP im April, also 1€ => Marktkapitalisierung: 8Mio * 1€ + 12Mio * 0,08€ = 9Mio € => Neuer Kurs pro Anteil: 9Mio € / 20Mio = 0,45€ Theoretisch möglicher Aktienkursverfall (aufgrund der Ausgabe von 12Mio neuer Aktien zum Vorzugspreis von 0,08€) : 55% In der Praxis (auch bei Ausnutzung des gesamten Spielraumes d.h. Ausgabe aller 12Mio neuer Aktien) schätze ich, dass die mögliche Verwässerung nicht mehr als 10-20% Aktienkursverlust ausmachen kann. Üblicherweise erhält ein Investor einen Bezugspreis, der etwa dem Tageskurs entspricht, mit einem Abschlag von einigen Prozentpunkten. Das geht völlig in Ordnung. |