«Wir werden unsere Geschäftstätigkeit mit Einkünften aus den Verkäufen von Raxone®, möglichen Lizenzverträgen sowie dem sorgsamen Verwenden des genehmigten und bedingten Kapitals finanzieren.»
Eindeutige Aussage.
Abgrenzung der Begriffe bedingtes Kapital und genehmigtes Kapital
http://de.wikipedia.org/wiki/Bedingtes_KapitalAnders als das Bedingte Kapital ist das genehmigte Kapital insbesondere für Kapitalerhöhungen gedacht.
Während das bedingte Kapital keine zeitliche Begrenzung aufweist, darf genehmigtes Kapital maximal für fünf Jahre genehmigt sein (§ 202 Abs. 1 AktG).
Bedingtes Kapital für Aktienoptionen darf die Grenze von 10 % des eingetragenen Grundkapitals zum Beschlusstag nicht überschreiten, während beim genehmigten Kapital und beim bedingten Kapital für Wandelanleihen oder Optionsanleihen eine Grenze von 50 % gilt.
Bei Optionsprogrammen aus bedingtem Kapital ist eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren gesetzlich vorgeschrieben während diese Sperrfrist bei Optionsprogrammen aus genehmigtem Kapital frei wählbar ist.
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Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Keine Kaufs-/Verkaufsempfehlung !!!
Im Unterschied zur Straßenbahn wird an der Börse zum Ein- und Aussteigen nicht geklingelt.