Einführung einer Limitpflicht bei Pennystocks, Optionsscheinen und Knock-out-Zertifikaten Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bei Pennystocks handelt es sich um Wertpapiere, die an den Börsen häufig mit geringen Umsätzen gehandelt werden. Das kann zu hohen Volatilitäten, also starken Kursschwankungen, führen. Die Investition in Pennystocks ist demnach, ähnlich wie bei Optionsscheinen und Knock-out-Produkten, als sehr riskant und spekulativ anzusehen. Mit der Einführung einer Limitpflicht bei der Ordererteilung schützen wir unsere Kunden vor ungewollten Einstiegskursen und den damit evtl. verbundenen Verlusten beim Handel mit diesen Wertpapieren. Die Limitpflicht gilt ab dem 06.09.2014 bei Kauforders und Short-Orders für folgende Wertpapiere: > Pennystocks mit einem Kurswert < 0,50 Euro an allen Börsenplätzen, an denen unlimitiert gehandelt werden kann > Knock-out-Zertifikate an allen Börsenplätzen, an denen unlimitiert gehandelt werden kann > Optionsscheine (inkl. Ko-Optionsscheinen) an allen Börsenplätzen, an denen unlimitiert gehandelt werden kann Bei Fragen steht Ihnen Ihr persönliches Betreuungsteam gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 7:00 bis 22:30 Uhr sowie samstags und sonntags von 9:00 bis 20:00 Uhr unter 0911 / 369-30 00 oder per E-Mail unter kundenbetreuung@cortalconsors.de Mit freundlichen Grüßen Klaus Beck Direktor Geschäftsbereich Privatkunden |