Freibrief vom Finanzministerium - die drohende Steuernachzahlung in Milliardenhöhe ist passé.
Berlin - Das Bundesfinanzministerium hat die teilweise Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG als rechtmäßig bezeichnet und sieht nach Worten von Staatssekretär Heribert Zitzelsberger keinen Grund für eine Änderung des Umsatzsteuerrechts. Der Bundesrechnungshof hat zuvor gerügt, dass die Post AG seit 1998 zu wenig Steuern gezahlt hätte. Insgesamt, so die Prüfer, hätte die Post damit 1,8 Milliarden Euro an Steuern - 450 Millionen pro Jahr - gespart.
Änderung des Steuerrechts "nicht erforderlich" Eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes sei nicht erforderlich, sagte Staatssekretär Zitzelsberger in Berlin als Reaktion auf den Bericht des Bundesrechnungshofs. In dem Bericht wird die Umsatzsteuerbefreiung bei so genannten Universaldienstleistungen kritisiert.
Am Freitagmorgen hatte sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages mit dem Bericht befasst. Zitzelsberger sagte, das Monopol der Post laufe bis 2007, so dass die Umsatzsteuerbefreiung für diesen Bereich bis 2007 bestehen bleibe.
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