Habe gestern an die BaFin geschrieben. Indirekt wegen Wirecard. Konkret geht es mir jedoch darum, dass für Banken und Finanzdienstleister die verliehenen – und dann leer verkauften Aktien – besser erfasst werden sollten. Aktuell gibt es für verliehene Aktien keine allgemeine Meldepflicht oder ein Melderegister. Weiterhin habe ich vorgeschlagen über eine Begrenzung der Leerverkaufsquote nachzudenken. Eine kolportierte LV-Quote von 20% ist m.E. zu viel, zumindest für eine überregional tätige Bank mit Kundeneinlagen von mehr als 1 Mrd. €.
Zur Ehrenrettung der BaFin: Ich habe selbst mal dort bei einer Tochtergesellschaft gearbeitet. Die Mühlen malen dort langsam, aber gründlich, Eine Lex Wirecard wird es nicht geben! Es gibt auch kein ‚heute Hü und morgen Hott“. Man entscheidet und reguliert auf der Basis von Grundsätzen. Diese müssen manchmal nachjustiert werden.
Zudem muss alles innerhalb der EU abgestimmt werden. Das braucht eben alles seine Zeit. Währenddessen wird darüber nicht in den Medien berichtet.
Aber wenn eine Entscheidung ansteht und die Meinungsbildung darüber abgeschlossen ist, dann wird es auch in aller Form bekannt gegeben. |