Berlin (aktiencheck.de AG) - Die MAGIX AG gab am Mittwoch bekannt, dass sich die geplante Sonderausschüttung in Höhe von 1,12 Euro je Aktie unerwartet verzögert.
Die Hauptversammlung hatte am 16. März 2011 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 11.684.858,08 Euro ohne Ausgabe neuer Aktien sowie eine anschließende Kapitalherabsetzung um den gleichen Betrag beschlossen, um die so frei werdenden Mittel an die Aktionäre auszahlen zu können. Die Beschlüsse der Hauptversammlung, die zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Handelsregister bedürfen, wurden anschließend beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.
Wider Erwarten hat das Amtsgericht Charlottenburg grundsätzliche Bedenken gegen die aktienrechtliche Zulässigkeit der beschlossenen Maßnahmen erhoben und hat nach heutiger Mitteilung die Eintragung abgelehnt. MAGIX hält die Rechtsauffassung des Amtsgerichts Charlottenburg für falsch und wird gegen den Ablehnungsbeschluss unverzüglich Beschwerde erheben. Sollte das Amtsgericht Charlottenburg der Beschwerde nicht abhelfen, wird die Beschwerde dem Kammergericht zur Entscheidung vorgelegt.
Durch das Beschwerdeverfahren wird sich die Handelsregistereintragung voraussichtlich verzögern. Wann eine Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließenden Kapitalherabsetzung erfolgen wird und wann damit die geplante Sonderausschüttung erfolgen kann, ist noch nicht abzusehen. Die Sonderausschüttung darf aus Gläubigerschutzgründen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen frühestens nach Ablauf von sechs Monaten ab Bekanntmachung der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister vorgenommen werden. In den Genuss der Sonderausschüttung kämen sodann alle MAGIX-Aktien mit der ISIN DE0007220782, die am Tag vor der Ausschüttung zum Börsenschluss im Depot gehalten werden. Vom Zeitpunkt einer Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister an bis zum letzten Handelstag vor dem Auszahlungstag würden diese Aktien noch mit dem Anspruch auf die Sonderausschüttung gehandelt. Aktien, die nach einer Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister neu entstehen sollten, würden nicht an der Sonderausschüttung teilnehmen und würden ggf. durch eine gesonderte ISIN gekennzeichnet.
Die MAGIX-Aktie notierte zuletzt in Frankfurt bei 5,36 Euro (+3,08 Prozent). (18.05.2011/ac/n/nw) |