2 IN 121/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global PVQ SE vormals Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim (AG Stendal, HRB 8150), vertr. d.: Frank Pollmer, Groitzscher Straße 9, 01665 Klipphausen OT Burkhardswalde, (Vorstand), wurde dem (vorläufigen) Insolvenzerwalter auf Antrag vom 10.09.2019 gestattet, dem der Masse im Vergütungsfestsetzungsverfahren zurückerstatteten Betrag von XXX EUR wieder zu entnehmen Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.11.2019 |