erwarte ich. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) läuft ab Ende dieser Woche ein Ermittlungsverfahren, ob es sich bei Mayberry um eine Marktmanipulation handelt. Rechtsgrundlage ist 20a der Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Dort ist zu lesen, "Eine Marktmanipulation liegt vor, wenn ... irreführende Angaben über bewertungstechnische Umstände gemacht werden.." Dies ist im Babayev-"Börsenbriefes" erfolgt. Ich rechne damit, dass die "Handelsaktivität" in vier, fünf Tagen zu Ende gehen wird. |