Dachte ich mir. Unkommentiete Phrasen kann jeder irgendwo in die Diskussion werfen. Wäre aber besser, man weiss auch, worüber man spricht.
Vermögenslosigkeit gemäß §394 Fam FG hätte auch hier zum Tragen kommen können. Aber das Insolvenzgericht hat bereits vorher abgewunken...nichts da zum Verteilen.
P.S. Minninger, Unterschied §394 und §395 FamFG inzwischen bekannt ?
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