Die S-Immo selber kann die Frist nicht verlängern, da dies im Angebot explizit ausgeschlossen ist, dass kann nur die Übernahmekommission machen bzw anordnen. Die Eindrücke die ich aus Gesprächen gewonnen habe, stehen (zumindest derzeit) auf Kampf zwischen den zwei/drei Beteiligten (was die S-Immo betrifft). Daher sehe ich überhaupt keine Fusion etc. Dies würde aus meiner Sicht viel zu lange dauern und wäre zu komplex was vor allem die Bewertung betrifft (hier gibt es seit vielen Jahren zwischen den beiden Unternehmen unterschiedliche Ansichten, bspw an der Art und Weise die IAA die S-Immo Beteiligung bilanziert - at equity...) All jene die mit 23 angedient haben, können jederzeit im Falle eines besseren Angebots zurücktreten und natürlich das bessere Angebot annehmen siehe § 17 ÜbG. "Wird ein konkurrierendes Angebot veröffentlicht, so sind die Inhaber von Beteiligungspapieren berechtigt, vorangegangene Erklärungen der Annahme des ursprünglichen Angebots bis spätestens vier Börsetage vor Ablauf von dessen ursprünglicher Annahmefrist (§ 19 Abs. 1) zu widerrufen. Wurden mehrere Angebote gestellt und wird eines von ihnen verbessert, so können die Beteiligungspapierinhaber vorangegangene Erklärungen über die Annahme der anderen Angebote ebenfalls widerrufen." |