Bitte verlangen Sie nicht eine Stellungnahme zu diesem Posting. Faktum ist, dass der darin transportierte Inhalt über die Sachkapitalerhöhung nicht öffentlich bekannt gemacht worden ist und demnach auch nicht berücksichtigt werden kann. Wie weit hier die Tatbestände des § 14 WpHG verwirklicht worden sind, ist nicht meine Aufgabe zu prüfen. Man muss jedoch kein Jurist sein um feststellen zu können, dass es sich bei einer derartig wichtigen Information um Insiderwissen gem. §14 WpHG handelt, da diese weitergegeben worden ist, bevor diese öffentlich bekannt gemacht worden ist. Deshalb möchte ich mich an einer inhaltlichen Diskussion schon aus rechtlichen Gründen nicht beteiligen. Bitte um Verständnis. Gerne werde ich meinen Beitrag dazu abgeben, wenn die Information über die DDM AG Finanzierung ordentlich öffentlich bekannt gegeben worden ist und über diesen merkwürdigen Vorgang Klarheit herrscht. Für den Fall dass diese e-mail tatsächlich vom Vorstand (Brendler) stammt, muss die Zuverlässigkeit eines börsennotierten Unternehmens zumindest hinterfragt werden, wenn nicht, dann hat das Problem jemanden anderer. Ein Problem ist es allemal, der artige Informationen so zu vermitteln. |